Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-( (Allgemeines Forum)

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 09:20 (vor 5618 Tagen)

Liebe Leute,
soeben ist mir etwas unglaublich dummes passiert: Ich sitze im ICE von HH nach B und stelle fest, dass ich meinen Geldbeutel im anderen Anzug habe, sprich nicht bei mir. Ich habe bei mir mein Online-Ticket (B-HH-B, wovon die Hinfahrt gestern angetreten und abgestempelt wurde; ID-Ausweis BahnCard 50) und mein Notebook. Sonst nix, Ausweis auch nicht, Geld nicht, EC-/Kreditkarten nicht. Werde gleich wahnsinnig...

Aber was nun tun bzgl. des Online-Tickets? Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen? Geht das überhaupt ohne Personalausweis? Für meine Fahrt heute Abend von B nach HH werde ich mir wohl Geld leihen müssen und ein Normalpreisticket kaufen. Kann man nachträglich die 50% BC-Rabatt im ReiseZentrum zurückerhalten? Wohl nur, wenn der Zub bestätigt, dass ich mit dem Ticket fuhr, oder? Nur wie? Mein Perso ist ja nicht hier...

So ein Mist!!!

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

Kai_ME, Null-zwo-elf, Mittwoch, 05.01.2011, 09:29 (vor 5618 Tagen) @ geko
bearbeitet von Kai_ME, Mittwoch, 05.01.2011, 09:31

Liebe Leute,
soeben ist mir etwas unglaublich dummes passiert: Ich sitze im ICE von HH nach B und stelle fest, dass ich meinen Geldbeutel im anderen Anzug habe, sprich nicht bei mir. Ich habe bei mir mein Online-Ticket (B-HH-B, wovon die Hinfahrt gestern angetreten und abgestempelt wurde; ID-Ausweis BahnCard 50) und mein Notebook. Sonst nix, Ausweis auch nicht, Geld nicht, EC-/Kreditkarten nicht. Werde gleich wahnsinnig...

Aber was nun tun bzgl. des Online-Tickets? Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen? Geht das überhaupt ohne Personalausweis? Für meine Fahrt heute Abend von B nach HH werde ich mir wohl Geld leihen müssen und ein Normalpreisticket kaufen. Kann man nachträglich die 50% BC-Rabatt im ReiseZentrum zurückerhalten? Wohl nur, wenn der Zub bestätigt, dass ich mit dem Ticket fuhr, oder? Nur wie? Mein Perso ist ja nicht hier...

So ein Mist!!!

Au backe!

FN ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den BC-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im RZ sagen (wenn du für heute abend die FK kaufst), dass du BC50 Kunde bist, sie aber vergessen/verloren hast!

Und sperr schnell deine Karten und melde den Verlust, ebenso vom Perso, BC etc...

Viel Glück!

Kai

--
I am older now, but still running against the wind...

Edit:

Kai_ME, Null-zwo-elf, Mittwoch, 05.01.2011, 09:36 (vor 5618 Tagen) @ Kai_ME

Vergiss das mit dem Sperren! Hab in der Eile gelese, dass du deinen Geldbeutel in dem anderen Zug vergessen hattest...

Ich geh gleich meine Brille putzen... :-(

--
I am older now, but still running against the wind...

Edit:

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 09:39 (vor 5618 Tagen) @ Kai_ME

Nicht im anderen Zug, sondern in einem anderen ANZUG, sprich einer anderen Sakkotasche.

Ergebnis ist immer gleich dämlich: Alle Sachen nicht bei mir.

Edit:

Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Mittwoch, 05.01.2011, 09:51 (vor 5618 Tagen) @ geko

Hmm wenn die Hinfahrt schon abgestempelt ist könntest du auch Glück haben.

Bei mir wars am WE so das der ZUB dann nicht mehr gescannt sondern nur noch abgestempelt habe. Evtl kriegst du das ja auch als Kulanz.

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

flyingska, Mittwoch, 05.01.2011, 13:27 (vor 5618 Tagen) @ geko

Ich verstehe nur die Hälfte.

(...) Ich sitze im ICE von HH nach B und stelle fest, dass ich meinen Geldbeutel im anderen Anzug habe, sprich nicht bei mir. Ich habe bei mir mein Online-Ticket (B-HH-B, wovon die Hinfahrt gestern angetreten und abgestempelt wurde; ID-Ausweis BahnCard 50) und mein Notebook. Sonst nix, Ausweis auch nicht, Geld nicht, EC-/Kreditkarten nicht. Werde gleich wahnsinnig...

Aber was nun tun bzgl. des Online-Tickets?

Du hast doch kein Onlineticket inkl. ID-Ausweis dabei. Wo liegt das Problem?

Übersetzung :))) und Übersetzung

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 05.01.2011, 14:51 (vor 5618 Tagen) @ Kai_ME

FN ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den BC-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im RZ sagen

Friedrichshafen ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den Biberach-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im Ratzeburg sagen

:)))

Fahrpreisnacherhebung ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den BahnCard-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im Reisezentrum sagen

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 14:59 (vor 5618 Tagen) @ flyingska

Hatte nur das Online-Ticket dabei, nicht jedoch die BC50 als ID dazu. Daher das Problem für die Fahrt.

Mit Zub kulante Lösung gefunden. Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).

Danke euch!

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 15:05 (vor 5618 Tagen) @ geko

Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).

Wäre es nicht vielleicht auch eine Möglichkeit, dass Du die Rückfahrt nur mit Deinem Online-Ticket (und geborgtem Geld!) antrittst, Dich sofort beim Zugführer meldest, Dein Problem schilderst und darum bittest auf dem Zug den Differenzpreis zu bezahlen?

Abgesehen von einer minimalen Chance, dass der Zf auch kulant ist, hast Du dann nur das "Zuschlagticket", welches Du einreichen könntest. Das müßte doch wohl so okay sein?

Auf jeden Fall eine gute Heimreise!

Übersetzung :)))

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 15:08 (vor 5618 Tagen) @ Oscar (NL)

FN ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den BC-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im RZ sagen


Friedrichshafen ausstellen lassen!
Für heute abend: Keine Panik! Den Biberach-Rabatt kriegst du auch nachträglich retour, einfach im Ratzeburg sagen

:)))

WITZIG :-))

- für spontane Mitleser: wir hatten eine kleine Diskussion über die Verwendung von Autokennzeichen als Abkürzung in diesem Forum.

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

liebe70, Mittwoch, 05.01.2011, 15:19 (vor 5618 Tagen) @ SST

Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).

Wäre es nicht vielleicht auch eine Möglichkeit, dass Du die Rückfahrt nur mit Deinem Online-Ticket (und geborgtem Geld!) antrittst, Dich sofort beim Zugführer meldest, Dein Problem schilderst und darum bittest auf dem Zug den Differenzpreis zu bezahlen?

Abgesehen von einer minimalen Chance, dass der Zf auch kulant ist, hast Du dann nur das "Zuschlagticket", welches Du einreichen könntest. Das müßte doch wohl so okay sein?

Gut gemeint, aber ganz falsch. Beim Problem "Onlineticket in Verbindung mit vergessener Ausweis-ID" wird eine FN mit Code 66 (Probleme mit Onlineticket) erstellt. Die Klärung erfolgt nachträglich durch das Servicecenter, was für die Onlinebuchung zuständig ist.

Der Kauf einer Fahrkarte und Nutzung dieser - um sie dann nachträglich gutschreiben zu lassen, geht nicht. Es gab deswegen auch eine nochmalige Weisung ans Zub, beim o.g. Problem unbedingt eine FN auszustellen.

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

ICE 79, Mittwoch, 05.01.2011, 15:21 (vor 5618 Tagen) @ liebe70

danke: was auch immer mein Rat ist, wenn ich Probleme mit dem Online-Ticket festelle :D

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 15:35 (vor 5618 Tagen) @ liebe70


Gut gemeint, aber ganz falsch. Beim Problem "Onlineticket in Verbindung mit vergessener Ausweis-ID" wird eine FN mit Code 66 (Probleme mit Onlineticket) erstellt. Die Klärung erfolgt nachträglich durch das Servicecenter, was für die Onlinebuchung zuständig ist.

Okay. Das stimmt dann so sicher. Aber muß ich das als Fahrgast wissen? Ich darf doch sogar ganz ohne Fahrausweis in einen Fernverkehrszug steigen, mich beim Zugpersonal melden und dort eine Fahrkarte kaufen....;-).

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

Henrik, Mittwoch, 05.01.2011, 15:38 (vor 5618 Tagen) @ geko

Hatte nur das Online-Ticket dabei, nicht jedoch die BC50 als ID dazu. Daher das Problem für die Fahrt.

Mit Zub kulante Lösung gefunden.

Da seh ich das Problem nachwievor nicht.
Das Ticket wurde doch bereits gescannt & anschließend abgestempelt,
ein nochmaliges Scannen / Sehen der ID / BahnCard also nicht notwendig.

Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).

Hui..... das wär mir viel zu riskant und vor allem zu sehr absehbar übermäßig teuer.
Eh man da die Kohle von der Bahn wiederbekommt und ob überhaupt... und wieviel noch überhaupt.

Wieso nicht einfach normal ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen.
Sehr wahrscheinlich will der Schaffner die BC gar nicht mal sehen (ist mir sehr oft in solchen Fällen passiert) oder Du bekommst einen Wisch mit und kannst dann paar Tage später im Bahnhof Deine BahnCard vorzeigen o.ä..

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 16:18 (vor 5617 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von geko, Mittwoch, 05.01.2011, 16:18

Da seh ich das Problem nachwievor nicht.
Das Ticket wurde doch bereits gescannt & anschließend abgestempelt,
ein nochmaliges Scannen / Sehen der ID / BahnCard also nicht notwendig.

Gescannt und gestempelt war die Hinfahrt von gestern (Berlin -> Hamburg), nicht jedoch die heute angetretene Rückfahrt (Hamburg -> Berlin). Ich ging bisher davon aus, dass beides getrennt gescannt werden muss. So zumindest war es bei mir bislang stets in der Praxis.

Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).


Hui..... das wär mir viel zu riskant und vor allem zu sehr absehbar übermäßig teuer.
Eh man da die Kohle von der Bahn wiederbekommt und ob überhaupt... und wieviel noch überhaupt.

Wieso nicht einfach normal ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen.
Sehr wahrscheinlich will der Schaffner die BC gar nicht mal sehen (ist mir sehr oft in solchen Fällen passiert) oder Du bekommst einen Wisch mit und kannst dann paar Tage später im Bahnhof Deine BahnCard vorzeigen o.ä..

Hm, auch eine Idee. Also am Automaten ein Ticket mit BC50-Rabatt kaufen und im Zug auf die vergessene BC50 hinweisen. Dann wird eine FN ausgestellt über die Differenz? Problem evtl.: Ich kann mich nicht ausweisen, denn alles ist im zu Hause im Sakko befindlichen Geldbeutel (also auch mein Ausweis). Habe aber keine Lust auf bundespolizeiliche Behandlung :-)

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 16:26 (vor 5617 Tagen) @ geko

Hm, auch eine Idee. Also am Automaten ein Ticket mit BC50-Rabatt kaufen und im Zug auf die vergessene BC50 hinweisen. Dann wird eine FN ausgestellt über die Differenz? Problem evtl.: Ich kann mich nicht ausweisen, denn alles ist im zu Hause im Sakko befindlichen Geldbeutel (also auch mein Ausweis). Habe aber keine Lust auf bundespolizeiliche Behandlung :-)

Aber der Herr HAT doch ein Ticket mit BC50-Rabatt!?! Aber eben keine BC50 dabei. Da gibt es aus meiner Sicht eben nur zwei Möglichkeiten

a) eine Fahrkarte zum vollen Preis zu kaufen - aus meiner Sicht auch noch auf dem Zug möglich - mit der Chance auf Kulanz - und die "Differenz" bei "Nachzahlung" dann ggf. auf postalischen Wege ggf. unter Abzug von Bearbeitungsgebühren wieder zurückerstatten lassen oder

b) das Zub ist wieder kulant. Sollte man nicht von ausgehen - aber ist ja auch nicht ganz unmöglich.

Ich wüßte keinen Grund, warum es zu einer "bundespolizeilichen Behandlung" kommen sollte, wenn ein zahlungswilliger Reisender sich gleich beim Zugpersonal meldet.

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 16:38 (vor 5617 Tagen) @ SST

Verstehe nicht ganz, woher ein Missverständnis kommen kann:

1. Ich HATTE ein BC50-Online-Ticket Berlin-Hamburg-Berlin.
2. Die Hinfahrt gestern wurde angetreten inkl. der als ID-Ausweis notwendigen BC50. Wurde gescannt/gestempelt.
3. Heute morgen vergaß ich meinen Geldbeutel inkl. allen Karten/Ausweisen und musste mit der Rückfahrt aus in Punkt 1. genanntem Online-Ticket nach Berlin. Zub kulant und akzeptierte das Ticket, da Hinfahrt bereits gescannt/gestempelt.

Nun 4.
Heute Abend muss ich erneut nach Hamburg (von Berlin aus) und habe hierfür noch kein Ticket. Mein vergessener Geldbeutel liegt leider weiterhin in Hamburg herum. Daher benötige ich für heute Abend eine Lösung.

Die Idee mit der Bundespolizei kam mir, weil ich mich nicht ausweisen kann im Zug, falls dies bei einer FN notwendig sein sollte. Eine FN wird ja ggf. notwendig, wenn ich ein BC50-Ticket kaufe, im Zug die BC50 aber nicht vorweisen kann.

Alles klar? :-)

Normalfahrpreisticket

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 16:48 (vor 5617 Tagen) @ geko

Verstehe nicht ganz, woher ein Missverständnis kommen kann:

1. Ich HATTE ein BC50-Online-Ticket Berlin-Hamburg-Berlin.
2. Die Hinfahrt gestern wurde angetreten inkl. der als ID-Ausweis notwendigen BC50. Wurde gescannt/gestempelt.
3. Heute morgen vergaß ich meinen Geldbeutel inkl. allen Karten/Ausweisen und musste mit der Rückfahrt aus in Punkt 1. genanntem Online-Ticket nach Berlin. Zub kulant und akzeptierte das Ticket, da Hinfahrt bereits gescannt/gestempelt.

Nun 4.
Heute Abend muss ich erneut nach Hamburg (von Berlin aus) und habe hierfür noch kein Ticket. Mein vergessener Geldbeutel liegt leider weiterhin in Hamburg herum. Daher benötige ich für heute Abend eine Lösung.

Die Idee mit der Bundespolizei kam mir, weil ich mich nicht ausweisen kann im Zug, falls dies bei einer FN notwendig sein sollte. Eine FN wird ja ggf. notwendig, wenn ich ein BC50-Ticket kaufe, im Zug die BC50 aber nicht vorweisen kann.

Alles klar? :-)

Danke, jetzt habe ich es überhaupt erst verstanden, dass Du wieder - nochmal - nach Hamburg reist und dafür gar keinen Fahrausweis hast. Das Online-Ticket ist ja also vollkommen abgereist und erledigt.

Dann bleibt Dir wohl nichts weiter übrig, als ein Ticket Berlin - Hamburg zum Normalfahrpreis zu kaufen.

Ich wüßte keinen Grund, warum es nun Kulanz auf dem Zug geben sollte. Sorry, dass ich offensichtlich etwas langsam im Verständnis des Problems war.

Gute Reise!
Stefan

Vorgehen bei vergessener BahnCard

Sascha Heß, Mittwoch, 05.01.2011, 16:50 (vor 5617 Tagen) @ geko

Hallo!

Folgende Regelung ist bei der Bahn für diesen Fall vorgesehen:

Am Schalter:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50-Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Normalpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Normalpreis-Fahrkarte mit BC 50-Rabatt und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Normalpreises erstellt.

Im Zug:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50 -Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Bordpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Fahrkarte mit BC 50-Rabatt zum Bordpreis und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Bordpreises erstellt.


Behandlung der zu erstattenden Fahrkarte „Nachzahlung“:
Erstattung innerhalb von 14 Tagen möglich, bei Vorlage
- einer zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen BahnCard 50
- der ursprünglichen Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt
- der Fahrkarte „Nachzahlung“

Im Zug gekaufte Fahrkarten „Nachzahlung“ zu 50% des Bordpreises bzw. am Schalter gekaufte Fahrkarten „Nachzahlung“ zu 50% des Normalpreises werden gegen Abzug des Erstattungsentgelts von 7EUR erstattet

Für beide Fälle ist es natürlich nötig, eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit dabei zu haben (Bargeld bzw. Kredit- oder Bankkarte).

Viele Grüße
Sascha

Danke ;-)

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 16:52 (vor 5617 Tagen) @ Sascha Heß

- kein Text -

Teilerstattung?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 05.01.2011, 16:54 (vor 5617 Tagen) @ liebe70

Mh, könnte es heute Abend nicht Probleme geben, wenn man einfach eine NP-Fk löst und nach der Fahrt den BC-Rabatt erstattet haben möchte? Abgesehen von den 15 Euro Gebühr: muss man irgendwie nachweisen, dass man selber mit dieser Fk gereist ist oder wird das bei nachträglicher Vorlage der BC geglaubt? Denn wenn man kein Ausweisdokument dabei hat lässt sich diese Fk auch nicht personalisieren.

Eine andere Frage ist mir da noch aufgekommen: kann man eine NP-Rückfahrkarte teilweise erstatten lassen, wenn die Rückfahrt nicht angetreten werden kann, die Hinfahrt aber entwertet wurde?

Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Vorgehen bei vergessener BahnCard

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 05.01.2011, 17:04 (vor 5617 Tagen) @ Sascha Heß

Echt, sind das nur 7 Euro? Dann frage ich mich, warum das nicht mehr Leute nutzen, irgendjemanden mit BC 50 kennt man doch meist und wenn man mal spontan reisen muss macht man das eben so und schickt den Bekannten ins RZ, um sich die Differenz erstatten zu lassen, ist er eben gefahren. ;-)

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Vorgehen bei vergessener BahnCard

geko, München, Mittwoch, 05.01.2011, 17:08 (vor 5617 Tagen) @ Sascha Heß

Danke Sascha!

So werde ich es machen: Am Schalter die BC50-Fahrkarte sowie die Fahrkarte "Nachzahlung" erwerben... Bargeld habe ich mir ausreichend geliehen, so dass dies funktionieren sollte :)

Was für ein Stress... Danke euch alles aber!

Sitze im Zug und: Alles vergessen außer Online-Ticket :-(

Henrik, Mittwoch, 05.01.2011, 17:16 (vor 5617 Tagen) @ geko

Da seh ich das Problem nachwievor nicht.
Das Ticket wurde doch bereits gescannt & anschließend abgestempelt,
ein nochmaliges Scannen / Sehen der ID / BahnCard also nicht notwendig.

Gescannt und gestempelt war die Hinfahrt von gestern (Berlin -> Hamburg), nicht jedoch die heute angetretene Rückfahrt (Hamburg -> Berlin). Ich ging bisher davon aus, dass beides getrennt gescannt werden muss. So zumindest war es bei mir bislang stets in der Praxis.

Was eigentlich gemacht "werden muss" weiß ich nicht,
bei mir war es immer so, dass Online-Tickets nur einmal gescannt wurden etc.

Für die Rückfahrt heute Abend muss ich mir ein Normalpreisticket holen und im Nachhinein den BahnCard-Rabatt einfordern (abzgl. vsl. Bearbeitungsgebühr).

Hui..... das wär mir viel zu riskant und vor allem zu sehr absehbar übermäßig teuer.
Eh man da die Kohle von der Bahn wiederbekommt und ob überhaupt... und wieviel noch überhaupt.

Wieso nicht einfach normal ein Ticket mit BC-Rabatt kaufen.
Sehr wahrscheinlich will der Schaffner die BC gar nicht mal sehen (ist mir sehr oft in solchen Fällen passiert) oder Du bekommst einen Wisch mit und kannst dann paar Tage später im Bahnhof Deine BahnCard vorzeigen o.ä..

Hm, auch eine Idee. Also am Automaten ein Ticket mit BC50-Rabatt kaufen und im Zug auf die vergessene BC50 hinweisen. Dann wird eine FN ausgestellt über die Differenz? Problem evtl.: Ich kann mich nicht ausweisen, denn alles ist im zu Hause im Sakko befindlichen Geldbeutel (also auch mein Ausweis). Habe aber keine Lust auf bundespolizeiliche Behandlung :-)

genau, Ticket mit BC-Rabatt kaufen, bist schonmal auf sicherer Seite.
Vielleicht reicht das dann ja schon komplett (bei mir in allermeisten Fällen).
Das mit dem Ausweisen sehe ich nicht als das große Problem an.
Du hast ja noch Dein OnlineTicket, da steht Dein Name drauf, BC-Nummer teilweise auch, oder gar komplett?
Vielleicht hast Du noch anderes, wo Dein Name draufsteht etc. oder kannst aus Berlin was mitnehmen.
Außerdem hast Du Geld dabei.
Und selbst wenn..... die Polizei tritt ja frühestens in Hamburg auf, das ist dann ja eh Dein Ziel.

Warum? Weil die meisten ehrlich sind!

Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 05.01.2011, 17:18 (vor 5617 Tagen) @ Tommyboy

Echt, sind das nur 7 Euro? Dann frage ich mich, warum das nicht mehr Leute nutzen, irgendjemanden mit BC 50 kennt man doch meist und wenn man mal spontan reisen muss macht man das eben so und schickt den Bekannten ins RZ, um sich die Differenz erstatten zu lassen, ist er eben gefahren. ;-)

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Deine Betrugsanregungen nerven!
Ist Dir noch nie aufgefallen, daß Du darauf immer und immer wieder angesprochen wirst? Ziehst Du gar keine Schlüsse daraus, daß Deine Tricks jenseits der Legalität hier keinen Widerhall finden, sondern nur Gegenwind?

Gruß- und signaturlos, Sören

Warum? Weil die meisten dumm sind!

Henrik, Mittwoch, 05.01.2011, 17:45 (vor 5617 Tagen) @ Sören Heise

Echt, sind das nur 7 Euro? Dann frage ich mich, warum das nicht mehr Leute nutzen, irgendjemanden mit BC 50 kennt man doch meist und wenn man mal spontan reisen muss macht man das eben so und schickt den Bekannten ins RZ, um sich die Differenz erstatten zu lassen, ist er eben gefahren. ;-)

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind!

Ich bezweifle, dass das keiner macht, erst recht dass es keiner macht, weil sie ehrlich seien.
Und unpassend, gradezu heuchlerisch finde ich solche Thesen bzgl. des Unternehmens DB AG.
Es machen sicher einige. Dass es nicht so sehr Praxis ist, liegt wohl eher an dem höheren Aufwand.
Extra 2 Tickets ziehen, dem anderen zuschicken, der zunächst erstmal existieren muss und Zeit hat, noch dazu mit der Ungewissheit, obs überhaupt klappt, und das dann für wieviel Euro? 5 Euro? 7 Euro? 15 Euro? wie oft bzw. selten?
Dann ist die umgekehrte ("graue") Reihenfolge doch erheblich erfolgsversprechender und kommt ja auch recht oft vor. -.-

Die DB ist recht bekannt dafür, Lücken ausreizen, auszudehnen, Rechnungen nicht zu begleichen etc. pp.

Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Das nehme ich Dir nicht ab. Das glaube ich Dir nicht. zumindest allgemein.

Deine Betrugsanregungen nerven!
Ist Dir noch nie aufgefallen, daß Du darauf immer und immer wieder angesprochen wirst? Ziehst Du gar keine Schlüsse daraus, daß Deine Tricks jenseits der Legalität hier keinen Widerhall finden, sondern nur Gegenwind?

uuuhhhh, Du meinst, hier für andere, ja gradezu für _alle_ anderen sprechen zu können (über 4.000 Benutzer -.-).
ICH-Botschaften sind netter, hilfrecher, sympathischer etc. In Deinem 3.Satz gings ja auch.^^
Ich kann Deinen Satz nicht unterschreiben, finde mich dort nicht wieder, somit ist Deine These schon komplett widerlegt.
Wenn Dich seine Postings, Ausführungen, Fragen etc. nerven, dann lese sie doch einfach nicht.

Deine Ideen

Sascha Heß, Mittwoch, 05.01.2011, 18:19 (vor 5617 Tagen) @ Tommyboy

Hallo!

Auf solche Ideen kann wirklich nur einer kommen. :-( tommyboy!
Diese Vorschläge finden hier im Forum doch wirklich kaum noch Zustimmung. Provozierst Du absichtlich? Oder meinst Du das wirklich ernst, daß Du alle diese Ideen wirklich in die Tat umsetzten würdest?

Ich finde mich schon wieder !

GUM, Mittwoch, 05.01.2011, 19:28 (vor 5617 Tagen) @ Henrik

Deine Betrugsanregungen nerven!
Ist Dir noch nie aufgefallen, daß Du darauf immer und immer wieder angesprochen wirst? Ziehst Du gar keine Schlüsse daraus, daß Deine Tricks jenseits der Legalität hier keinen Widerhall finden, sondern nur Gegenwind?


uuuhhhh, Du meinst, hier für andere, ja gradezu für _alle_ anderen sprechen zu können (über 4.000 Benutzer -.-).
ICH-Botschaften sind netter, hilfrecher, sympathischer etc. In Deinem 3.Satz gings ja auch.^^
Ich kann Deinen Satz nicht unterschreiben, finde mich dort nicht wieder, somit ist Deine These schon komplett widerlegt.
Wenn Dich seine Postings, Ausführungen, Fragen etc. nerven, dann lese sie doch einfach nicht.

Ich kann diesen Satz schon unterschreiben ! Denn jeder einzelne Betrug schädigt das Gesamtsystem und alle anderen zahlen dann mit.

Das ganze in zwei Varianten:
- Durch die Schwarzfahrer steigen die Fahrpreise.
- Wenn der Zugbegleiter immer von Betrug ausgehen muss, dann muss er sich jede Fahrkarte ganz genau ansehen und kann insbesondere bei Sparpreisen überhaupt nicht mehr kulant sein. Denn jeder Anschlussverlust der insbesondere bei nicht-begleiteten Zügen nicht quittiert worden ist muss dann hinterfragt werden.

Mich nerven die Betrugsanregungen von t******* jedenfalls auch und immer mehr. So sehr, dass ich normalerweise gar nichts mehr dazu schreibe. Gehe davon aus, dass es sich um irgendeine Art Kleptomanie oder seltsames Sozialverhalten handelt.

§ 265a iVm § 26 StGB

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 20:40 (vor 5617 Tagen) @ Sören Heise

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Wobei ich finde das auch nur eine "Schnapsidee". Was für ein riesiger Aufwand, Mittäterschaft "anzetteln" und letztlich: eine Straftat bzw. zwei Straftaten!!!

§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen.

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

in Verbindung mit

§ 26 StGB
Anstiftung.Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Also ich nehme den obigen "Beitrag" mal wirklich als etwas alberne, spontane Idee, die ich im Kontext der ganzen "Verwirrungen" mit vergessenen Fahrkarten auffasse.

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).

Warum? Weil die meisten es nicht wissen!

Ralle622, Bonn, Donnerstag, 06.01.2011, 00:08 (vor 5617 Tagen) @ Sören Heise

Echt, sind das nur 7 Euro? Dann frage ich mich, warum das nicht mehr Leute nutzen, irgendjemanden mit BC 50 kennt man doch meist und wenn man mal spontan reisen muss macht man das eben so und schickt den Bekannten ins RZ, um sich die Differenz erstatten zu lassen, ist er eben gefahren. ;-)

Der Gedanke ist mir auch sofort gekommen. Nicht, dass ich das machen wollte, sondern, dass andere das machen würden. Es zeugt ja auch nicht von krimineller Energie, wenn man bei einem nicht angeschlossenen Fahrrad daran denkt, dass das leicht zu stehlen wäre.

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

An der Ehrlichkeit wird es bei vielen liegen, bei vielen aber auch nicht. Bei letzteren vielmehr daran, dass sie dieses Vorgehen gar nicht kennen.

Deine Betrugsanregungen nerven!

Habe das nicht als solche aufgefasst. Entsprach vielmehr auch meinem spontanen Gedankengang. Die Bahn sollte sich lieber genau solche Betrugs-Gedanken machen, um dann mögliche Schlupflöcher zu stopfen.

Herzliche Grüße an alle
Ralle622

§ 263 StGB

Ralle622, Bonn, Donnerstag, 06.01.2011, 00:14 (vor 5617 Tagen) @ SST

Einschlägig wäre hier sogar § 263 StGB (Betrug):

"(I) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 265a StGB ist subsidiär.

Von Anstiftung - § 26 StGB - kann allerdings keine Rede sein, wenn man seine Verwunderung über eine betrugsanfällige Regelung ausdrückt. Da fehlt es eindeutig am Vorsatz, einen anderen zu einer Straftat zu bestimmen.

§ 265a StGB ist subsidiär.

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 06.01.2011, 00:29 (vor 5617 Tagen) @ Ralle622

§ 265a StGB ist subsidiär.

Von Anstiftung - § 26 StGB - kann allerdings keine Rede sein, wenn man seine Verwunderung über eine betrugsanfällige Regelung ausdrückt. Da fehlt es eindeutig am Vorsatz, einen anderen zu einer Straftat zu bestimmen.

Damit bitte kein falscher Eindruck entsteht: ich habe weiter oben ausdrücklich gesagt, dass es aus meiner Sicht nur eine "Schnapsidee" ist, die aus dem - wie in Foren üblichem - Hin, Her, Ergänzen etc. - entstanden ist.

Nichts, gar nichts, ist HIER StGB relevant!

Wenn allerdings - blödsinnger Weise - jemand das hier diskutierte Thema "in die Tat" umsetzen würde, dann wäre es nicht "nur" die Erschleichung einer Beförderungsleistung bzw. eines nicht berechtigten Tarifes sondern auch das "Hineinziehen" eines Dritten, welches eine zusätzliche Straftat sein könnte ;-).

Also aus meiner Sicht

a) Hände weg von der "Realisierung einer Schnapsidee"
b) hier natürlich Spaß und munteres Schreiben.

Es grüßt
Stefan

und ggf. § 267 StGB

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 00:36 (vor 5617 Tagen) @ Ralle622

Einschlägig wäre hier sogar § 263 StGB (Betrug):

"(I) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

ja, der § 265a StGB trifft zumindest nicht, denn es wurde ja faktisch nicht schwarz gefahren.
Die Tat findet erst anschließend nach der Reise statt, wenn auch der Versuch schon vor der Fahrt vorbereitet wird.

Es könnte auch noch den § 267 StGB betreffen, Urkundenfälschung.

vgl. auch
Kriminalität im Schienenverkehr in Ballungsräumen - cand. ing. Carolin Axthelm
Schriftenreihe des Instituts für Verkehr
Fachgebiet Bahnsysteme und Bahntechnik
TU Darmstadt
http://www.verkehr.tu-darmstadt.de/media/verkehr/bs/schriftenreihe_bs/b6.pdf
Seite 10 + 11

§ 265a StGB ist subsidiär.

Von Anstiftung - § 26 StGB - kann allerdings keine Rede sein, wenn man seine Verwunderung über eine betrugsanfällige Regelung ausdrückt. Da fehlt es eindeutig am Vorsatz, einen anderen zu einer Straftat zu bestimmen.

Gemeint ist nicht das Posting, sondern die Ausführung der "Schnappsidee", für die man dann ja eine weitere Person braucht, die eine BC50 besitzt.

§ 265a eher nicht

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 00:49 (vor 5617 Tagen) @ SST

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Wobei ich finde das auch nur eine "Schnapsidee". Was für ein riesiger Aufwand, Mittäterschaft "anzetteln" und letztlich: eine Straftat bzw. zwei Straftaten!!!

ja, großer Aufwand, das wird wohl das entscheidende sein und das Unwissen darüber.
Das mit "Mittäterschaft anzetteln" wäre sicher kaum das Problem.

§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen.

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das wohl kaum, es wird ja nicht schwarz gefahren, siehe nebenan.

Also ich nehme den obigen "Beitrag" mal wirklich als etwas alberne, spontane Idee, die ich im Kontext der ganzen "Verwirrungen" mit vergessenen Fahrkarten auffasse.

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).

Das nehme ich Dir nicht ab, dass Du das so, genauso ernst meinst.
Vor genau 5 Tagen kein Sekt getrunken? noch nie Alkohol getrunken? Nie geraucht, gekifft, sonstiges? Die fühlen sich alle super toll dabei (abgesehen von den ungewollten süchtigen).
Fast alle von uns, vielleicht sogar tatsächlich absolut alle von uns sind schonmal schwarz gefahren und fühlten mindestens ein wenig toll dabei, spätestens beim Gedanken daran, dass wir dabei Geld gespart haben...

Freude....

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 06.01.2011, 00:56 (vor 5617 Tagen) @ Henrik

....und Friede hier! :-)

Auch wenn ich in meinem Leben u.v.a. das Vergnügen hatte, Rechtswissenschaften zu studieren, lass ich es mal sein, darauf weiter einzugehen. (Meine freundlichen Hinweise waren klein und kursiv).

Um die richtige Anspruchsgrundlage zu finden, d.h. die Kombination aus "Paragraphen" müßte es ja eine konkrete "Tat" geben. Und die gibt es aus meiner Sicht hier nicht.

§ 265a eher nicht

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 06.01.2011, 01:02 (vor 5617 Tagen) @ Henrik

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).


Das nehme ich Dir nicht ab, dass Du das so, genauso ernst meinst.

Ich für meine Person

*die Sichtweisen anderer kenne ich (wie auch im Zitat bereits gesagt) hier nicht und kann daher nur von mir ausgehen*

meine es ernst. Punkt.

§ 265a eher nicht

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 01:11 (vor 5617 Tagen) @ SST

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).


Das nehme ich Dir nicht ab, dass Du das so, genauso ernst meinst.

Ich für meine Person

*die Sichtweisen anderer kenne ich (wie auch im Zitat bereits gesagt) hier nicht und kann daher nur von mir ausgehen*

meine es ernst. Punkt.

OK, dann hättest Du es besser so formuliert:

"Im Ernst" komme ich nicht auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen..

Wie erläutert, nehme ich Dir das nicht ab. ^^

Gerne eine geforderte Satzkorrektur

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 06.01.2011, 01:17 (vor 5617 Tagen) @ Henrik

OK, dann hättest Du es besser so formuliert:

"Im Ernst" komme ich nicht auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen..

Bitte schön:

"Im Ernst" komme ich nicht auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen.

Du lässt Dich schon wieder nerven...

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 03:29 (vor 5617 Tagen) @ GUM

Deine Betrugsanregungen nerven!
Ist Dir noch nie aufgefallen, daß Du darauf immer und immer wieder angesprochen wirst? Ziehst Du gar keine Schlüsse daraus, daß Deine Tricks jenseits der Legalität hier keinen Widerhall finden, sondern nur Gegenwind?

uuuhhhh, Du meinst, hier für andere, ja gradezu für _alle_ anderen sprechen zu können (über 4.000 Benutzer -.-).
ICH-Botschaften sind netter, hilfrecher, sympathischer etc. In Deinem 3.Satz gings ja auch.^^
Ich kann Deinen Satz nicht unterschreiben, finde mich dort nicht wieder, somit ist Deine These schon komplett widerlegt.
Wenn Dich seine Postings, Ausführungen, Fragen etc. nerven, dann lese sie doch einfach nicht.

Ich kann diesen Satz schon unterschreiben ! Denn jeder einzelne Betrug schädigt das Gesamtsystem und alle anderen zahlen dann mit.

Das ganze in zwei Varianten:
- Durch die Schwarzfahrer steigen die Fahrpreise.
- Wenn der Zugbegleiter immer von Betrug ausgehen muss, dann muss er sich jede Fahrkarte ganz genau ansehen ...

Das ist Deine These mit entsprechenden Begründungen.
Das kann man natürlich auch ganz anders sehen.
Wieso sollten Schwarz- bzw. vielmehr Graufahrer alá Tommyboy die Fahrpreise steigen lassen?
Muss das zwingend so sein?
Oder könnte es nicht eher gar genau entgegengesetzt sein?
Die Akteure wären hier ja nicht gerade Seltenfahrer und auch nicht absolut Schwarzfahrer,
die Bahn verdient also auf jeden Fall massig Kohle.
Ist das Geld dieser Graufahrer nicht eh begrenzt, landet in dieser Höhe aber auf jeden Fall eh bei der Bahn?
Locken sie durch Ausnutzung dieser Tricks u.ä. nicht noch Freunde & Kollegen mit zur Bahn, die sonst nicht Bahn fahren würden, generieren somit also zusätzliche Einnahmen und vor allem ein allg. positiveres Image der Bahn?

Wenn jeder Zugbegleiter stets von Betrug ausgeht, dann hat er den falschen Job oder der Arbeitgeber die falsche Philosophie. Nicht Vorurteil, sondern Vertrauen sollte dem Kunden gegenüber hervorgebracht werden, sonst hat das schlechte Auswirkungen auf das Image und somit die Kundenzufriedenheit, Kunden wenden sich ab & Einnahmen schwinden etc.

Mich nerven die Betrugsanregungen von t******* jedenfalls auch und immer mehr. So sehr, dass ich normalerweise gar nichts mehr dazu schreibe.

Na, dann hast Du ja schon eine Konsequenz für Dich gezogen,
die weitere wäre dann noch wichtiger, nämlich dass Du Dich nicht mehr nerven lässt, z.B. indem Du seine Beiträge nicht mehr liest, oder wenn Du sie liest, einfach gelassener dabei bleibst, positiver denkst, vgl. Posting von Ralle622.

Gehe davon aus, dass es sich um irgendeine Art Kleptomanie oder seltsames Sozialverhalten handelt.

Wieso gleich sowas unterstellen?
Vielleicht ist grade sein Verhalten normal & gesund. -.-
Sparsames trickreiches kommunikatives Denken etc. ..... klingt doch recht flink.^^
Oder vielleicht will er einfach nur die Pawlowsche Reflexe von so einigen hier immer wieder testen,
stets mit Erfolg. ^^

Wozu sich über Verhaltensmuster anderer Menschen, die man gar nicht wirklich kennt Gedanken machen, wenn man selbst Probleme hat?
Wieso fühle ich mich jetzt grade genervt?
Was kann ich dagegen tun?
Wieso habe ich das Posting überhaupt gelesen,
wenn ich doch schon geahnt habe, dass mich das wieder nerven könnte?

etc.
Ist doch viel interessanter .... ;))

Eine bescheuerte Diskussion...

Blaschke, Donnerstag, 06.01.2011, 08:09 (vor 5617 Tagen) @ Henrik

Mahlzeit!

Ich häng's jetzt einfach irgendwo dran:

Die ganze Diskussion um die Betrügereien - und nichts anderes sind Thommyboys Ideen - ist doch gaga.

Über Betrügereien diskutiert man nicht und die hängt man auch nicht an die große Glocke - die macht man einfach. Und verbreitet sie allerhöchstens im Vertrauen. Aber sicher nicht in einem öffentlichen Forum.

Ist dasselbe wie so Geschichten "Ich fuhr auf der Lok mit" - und dann am besten noch die Fotos veröffentlichen.


Der wahre "Experte" genießt und schweigt!

Nicht alles muß in einem Forum breitgetreten werden. Die "Checker" kennen die meistens Tricks eh schon und wenden sie fleißig an - die anderen bleiben ohnehin viel zu ängstlich bzw. ehrlich, als dass sie auch mal so betrügen könnten. Warum also muß ich alles öffentlich zum Besten geben? Doch nur, um mich zu brüsten mit meiner Skrupellosigkeit und Überlegenheit.


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom

blaschke


Ich schätze - bevor das in den falschen Hals gerät - sehr die Ehrlichkeit. Wenn mein Gegenüber allerdings meint, mich vergackeiern zu müssen, dann weiß ich mir durchaus zu helfen, ohne Krawall zu veranstalten. So sind dann nämlich beide Seiten zufrieden; z.B. der Chef, weil er meint, mich um etwas Lohn geprellt zu haben und ich, weil ich ihn mir an anderer Stelle doppelt wiedergeholt habe.

Eine bescheuerte Diskussion...

Silver, Donnerstag, 06.01.2011, 11:44 (vor 5617 Tagen) @ Blaschke

Es gibt Leute, die zu viel erhaltenes Wechselgeld zurückgäben.
Es gibt Leute, die keinen Finderlohn annähmen.
Und es gibt Leute, die die dahinter stehende Haltung nicht mal ansatzweise verstehen.

Wie auch immer, die derzeitige Situation ist sowieso nur eine Übergangsphase. Die Frage nach zugestiegenen Fahrgästen wird bald der Vergangenheit angehören. In spätestens 10 Jahren werden wir zumindest im Fernverkehr und unterstützt durch Elektronik eine lückenlose Vollkontrolle haben.

Viel zu kompliziert

liebe70, Donnerstag, 06.01.2011, 17:19 (vor 5616 Tagen) @ geko

Man ruft jemanden an, der ins Reisezentrum oder in eine DB Agentur geht und dort mittels BahnTix eine Fahrkarte abholbereit an einem x-beliebigen NTA hinterlegen läßt. Klappt wunderbar. Aber macht mal weiter so umständlich. ;-)

inwiefern vereinfacht dieser Vorschlag?

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 17:57 (vor 5616 Tagen) @ liebe70

Man ruft jemanden an, der ins Reisezentrum oder in eine DB Agentur geht und dort mittels BahnTix eine Fahrkarte abholbereit an einem x-beliebigen NTA hinterlegen läßt. Klappt wunderbar. Aber macht mal weiter so umständlich. ;-)

Das würde das Problem der nicht mitgeführten BahnCard50 jetzt inwiefern lösen? :S

Hinreichend Geld konnte er sich ja besorgen.

Rate mal...

liebe70, Donnerstag, 06.01.2011, 23:54 (vor 5616 Tagen) @ Henrik

Man ruft jemanden an, der ins Reisezentrum oder in eine DB Agentur geht und dort mittels BahnTix eine Fahrkarte abholbereit an einem x-beliebigen NTA hinterlegen läßt. Klappt wunderbar. Aber macht mal weiter so umständlich. ;-)


Das würde das Problem der nicht mitgeführten BahnCard50 jetzt inwiefern lösen? :S

Siehe oben. Du bist doch so gewitzt, da wird Dir die Lösung schon einfallen.

Hinreichend Geld konnte er sich ja besorgen.

Braucht er gar nicht. Bei meiner Lösung braucht er noch nicht einmal ein Bearbeitungsentgelt zahlen.

Teilerstattung!

liebe70, Donnerstag, 06.01.2011, 23:58 (vor 5616 Tagen) @ Tommyboy

Mh, könnte es heute Abend nicht Probleme geben, wenn man einfach eine NP-Fk löst und nach der Fahrt den BC-Rabatt erstattet haben möchte? Abgesehen von den 15 Euro Gebühr: muss man irgendwie nachweisen, dass man selber mit dieser Fk gereist ist ...

Ja.

...oder wird das bei nachträglicher Vorlage der BC geglaubt?

Nein.

Denn wenn man kein Ausweisdokument dabei hat lässt sich diese Fk auch nicht personalisieren.

Doch.

Eine andere Frage ist mir da noch aufgekommen: kann man eine NP-Rückfahrkarte teilweise erstatten lassen, wenn die Rückfahrt nicht angetreten werden kann, die Hinfahrt aber entwertet wurde?

Ja.

Gruß, Ralf

PS: Einzelheiten später über bekannten Weg. ;-)

antworte mal...

Henrik, Freitag, 07.01.2011, 00:11 (vor 5616 Tagen) @ liebe70

Man ruft jemanden an, der ins Reisezentrum oder in eine DB Agentur geht und dort mittels BahnTix eine Fahrkarte abholbereit an einem x-beliebigen NTA hinterlegen läßt. Klappt wunderbar. Aber macht mal weiter so umständlich. ;-)

Das würde das Problem der nicht mitgeführten BahnCard50 jetzt inwiefern lösen? :S

Siehe oben. Du bist doch so gewitzt, da wird Dir die Lösung schon einfallen.

und genau weswegen habe ich jetzt nachgefragt?
Genau, damit auch andere die Lösung von Dir so ausführlich erklärt bekommen,
die nicht so sehr gewitzt sind wie ich es bin. ^^

Wieder einen wundervollen Tag gehabt? wunderbar! ;)

Schlaf Gut und schreibe meinetwegen morgen ausgeschlafen und entspannt die Antwort hin,
wenn Du nicht mehr "ziemlich weit oben bist" ^^

Hinreichend Geld konnte er sich ja besorgen.

Braucht er gar nicht. Bei meiner Lösung braucht er noch nicht einmal ein Bearbeitungsentgelt zahlen.

schön.
Das wirst Du dann ja auch ausführlich erläutern.

Danke wofür?

liebe70, Freitag, 07.01.2011, 00:22 (vor 5616 Tagen) @ SST

Sascha hat es unvollständig beschrieben. Da fehlt als entscheidender Bestandteil, daß das Zub die Fahrkarte personalisieren muß. Ohne personalisierte Fahrkarte sieht es mit der Erstattung ganz schlecht aus.

Da Du ja "u.v.a. das Vergnügen hatte(st), Rechtswissenschaften zu studieren", wirst Du sicher auch wissen (wie man ein Dokument wie es eine Fahrkarte ist) personalisiert, wenn kein Zub das ist.

Dann beschreibe das doch ganz einfach einmal...

Da kannste lange drauf warten. Es reicht mir nämlich.

liebe70, Freitag, 07.01.2011, 00:24 (vor 5616 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

Angenehme Nachtruhe

SST, Köln-Südstadt, Freitag, 07.01.2011, 00:30 (vor 5616 Tagen) @ liebe70

Sascha hat es unvollständig beschrieben.

Ich empfand das, was Sascha geschrieben hatte, gestern bei dem Wirrwarr der Gedanken zu den vergessenen Tickets als gute Zusammenfassung und hatte darum einfach ein Danke "owt" geschrieben. Das ist ja wohl okay?


Da Du ja "u.v.a. das Vergnügen hatte(st), Rechtswissenschaften zu studieren", wirst Du sicher auch wissen (wie man ein Dokument wie es eine Fahrkarte ist) personalisiert, wenn kein Zub das ist.

Ja. Allerdings wirklich. *lach*


Dann beschreibe das doch ganz einfach einmal...

Möchte ich nicht. Ich möchte jetzt in gemütlicher Stimmung noch einen kleinen Film anschauen und dann schlafen gehen.

Auch Dir eine angenehme Nachtruhe!

Wo ist jetzt Dein Problem?

Sascha Heß, Freitag, 07.01.2011, 00:43 (vor 5616 Tagen) @ liebe70

Hallo Ralf,

warum ist das jetzt schlimm?
Der Zub, der die beiden Fahrkarten kontrolliert weiß, daß er die Fahrkarte personalisieren muß. Oder wird das nur auf ausdrückliche Nachfrage des Fahrgastes gemacht???
Im ICE zwischen Berlin und Hamburg sollte doch im Normalfall eine Fahrkartenkontrolle erfolgen, so daß das kein Problem darstellt.

Mein Text fasst den für die gestrige Diskussion nötige Information zusammen, daß man auch bei vergessener BahnCard nicht unbedingt den vollen Fahrpreis zahlen muß, sondern daß es Möglichkeiten gibt ohne auf Kulanz oder ähnliches zu hoffen.

Viele Grüße
Sascha

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