Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min" (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 05.01.2011, 02:11 (vor 5745 Tagen) @ Sascha Heß

Das war früher, bevor die aktuelle EU-Verordnung in Kraft trat, anders: da hat ja kaum jemand eine Entschädigung erhalten, weil es eine reine FV-Fahrt sein musste und man mit mindestens 61min Verspätung ankommen musste. Heute ist das etwas kundenfreundlicher.

Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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