Fahrgastrechteformular - Frage zu den "Ab 60min" (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Dienstag, 04.01.2011, 20:40 (vor 5745 Tagen) @ sven

Hallo!

Ab 60 Minuten Verspätung hast Du Anspruch auf eine Erstattung.
Du mußt aber aufpassen, es zählt die tatsächliche Ankunftszeit. Wenn der Zug 1 Minute zu früh angekommen sein sollte, bekommst Du nichts.

Viele Grüße
Sascha


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