EU-Fahrgastrecht und Stückelung - Ansprüche? (Fahrkarten und Angebote)

Sascha Heß, Dienstag, 04.01.2011, 13:14 (vor 5746 Tagen) @ Uniqum

Hallo!

Wenn Du gestückelte Fahrkarten hast, weil die Ausstellung anders nicht funktioniert, z.B. weil Globalpreiszüge enthalten sind, hast Du Ansprüche wie bei durchgehenden Fahrkarten.
Wenn Du Fahrkarten stückelst, weil Du dadurch einen besseren Preis erhalten kannst, z.B. bei Ausnutzung von Sonderangeboten der jeweiligen Bahnen, wird die Fahrt nicht als Reisekette betrachtet.
Somit hast Du wegen der 2-stündigen Verspätung leider keine Ansprüche. Du kannst Dich aber glücklich schätzen, daß die Fahrkarten umgeschrieben, bzw. anerkannt wurden, da Du ja 3 verschiedene Beförderungsverträge abgeschlossen hast.

Viele Grüße
Sascha


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum