25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! (Allgemeines Forum)
Aus den aktuellen BB Bahn, Tfv 600/A, Punkt9.2 "Anspruch auf Fahrpreisentschädigung":
"9.2.1 Der von einer Verspätung selbst betroffene Reisende hat für relationsbezogene Fahrkarten, für die er keine Fahrpreiserstattung nach Nr. 9.1.3 erhalten hat, Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt: bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes der vorgelegten Fahrkarte." (Hervorhebung durch mich).
Eindeutige Antwort, wer Recht hat: DU!
Gruß, Ralf
gesamter Thread:
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
atzkowski,
29.12.2010, 15:01
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
fabs,
29.12.2010, 15:16
- Das Problem hat sich mit den aktuellen BB Bahn erledigt
-
liebe70,
29.12.2010, 15:20
- Das Problem hat sich mit den aktuellen BB Bahn erledigt
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! -
liebe70,
29.12.2010, 15:19
- BC100? -
RhBDirk,
29.12.2010, 17:39
- Ja.
-
Fernpendler,
29.12.2010, 18:11
- Ja.
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! - Graukärtchenfahrer, 29.12.2010, 20:22
- BC100? -
RhBDirk,
29.12.2010, 17:39
- Erfahrung von mir dazu - abomz, 29.12.2010, 18:31
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
fabs,
29.12.2010, 15:16