25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 29.12.2010, 15:19 (vor 5606 Tagen) @ atzkowski

Aus den aktuellen BB Bahn, Tfv 600/A, Punkt9.2 "Anspruch auf Fahrpreisentschädigung":

"9.2.1 Der von einer Verspätung selbst betroffene Reisende hat für relationsbezogene Fahrkarten, für die er keine Fahrpreiserstattung nach Nr. 9.1.3 erhalten hat, Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt: bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes der vorgelegten Fahrkarte." (Hervorhebung durch mich).

Eindeutige Antwort, wer Recht hat: DU!

Gruß, Ralf


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