25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? (Allgemeines Forum)
Moin!
Das leidige Problem:
Ist der Folgetakt pünktlich gibt es bei Stundentakt nichts, bei Zweistundentakt 25%. Hatten wir glaube ich schon mehrfach hier das Thema - insbesondere in der Anfangszeit der "neuen" Fahrgastrechte.
Als regelmäßiger Nutzer einer Linie mit unsauberen Takt, hat man dafür alle zwei Stunden einen Vorteil:
Der Zug, der eigentlich genutzt werden sollte, kommt planmäßig zur Minute xx:08 an, der Folgetakt planmäßig zur Minute xx:09 - in der nächsten Stunde muss der Zug dann allerdings mindestens zwei Minuten (und nicht eine, wie bei einem sauberen Takt) Verspätung haben, um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können.
Fazit: Dir standen die 50% rein rechtlich nicht zu - was nicht heißt, daß ich es dir bei 120 Minuten nicht gönne!
Viele Grüße
fabs
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
gesamter Thread:
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
atzkowski,
29.12.2010, 15:01
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
fabs,
29.12.2010, 15:16
- Das Problem hat sich mit den aktuellen BB Bahn erledigt
-
liebe70,
29.12.2010, 15:20
- Das Problem hat sich mit den aktuellen BB Bahn erledigt
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! -
liebe70,
29.12.2010, 15:19
- BC100? -
RhBDirk,
29.12.2010, 17:39
- Ja.
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Fernpendler,
29.12.2010, 18:11
- Ja.
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? - Nein! - Graukärtchenfahrer, 29.12.2010, 20:22
- BC100? -
RhBDirk,
29.12.2010, 17:39
- Erfahrung von mir dazu - abomz, 29.12.2010, 18:31
- 25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? -
fabs,
29.12.2010, 15:16