25% Erstattung bei 120min Verspätung legitim? (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Mittwoch, 29.12.2010, 15:16 (vor 5606 Tagen) @ atzkowski

Moin!
Das leidige Problem:
Ist der Folgetakt pünktlich gibt es bei Stundentakt nichts, bei Zweistundentakt 25%. Hatten wir glaube ich schon mehrfach hier das Thema - insbesondere in der Anfangszeit der "neuen" Fahrgastrechte.
Als regelmäßiger Nutzer einer Linie mit unsauberen Takt, hat man dafür alle zwei Stunden einen Vorteil:
Der Zug, der eigentlich genutzt werden sollte, kommt planmäßig zur Minute xx:08 an, der Folgetakt planmäßig zur Minute xx:09 - in der nächsten Stunde muss der Zug dann allerdings mindestens zwei Minuten (und nicht eine, wie bei einem sauberen Takt) Verspätung haben, um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können.

Fazit: Dir standen die 50% rein rechtlich nicht zu - was nicht heißt, daß ich es dir bei 120 Minuten nicht gönne!

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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