Unstimmigkeiten? (Fahrkarten und Angebote)

kalle.55, Donnerstag, 23.12.2010, 16:15 (vor 5608 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo,

Wenn Du eine Fahrkarte mit BC-Rabatt hast, die BC aber nicht vorweisen kannst, zählt das nicht als Schwarzfahren. Die FN beinhaltet dann "nur" die Differenz zwischen dem von Dir bereits gezahlten Fahrpreis und dem nicht rabattierten Bordpreis (10% mehr als am Schalter/Automaten, min. 2 und max 10 €).


Falsch. Das MT errechnet den Fahrpreis nach EVO §12(2).


Falsch.
Hier der Text aus dem Railguide, auf den ich mich bezogen habe:
Im Zug:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50 -Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Bordpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Fahrkarte mit BC 50-Rabatt zum Bordpreis und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Bordpreises erstellt.


Nein, Ralf hat vollkommen recht. Dein Auszug bezieht sich auf "zahlen können". Kann oder will der Fahrgast im Zug nicht zahlen, gibt es eine FN. Und die grundsätzlich über den doppelten Preis mind. 40 EUR bis zum nächsten Halt und anschl. Bordpreis bis zum "Ziel".

Sobald eine FN erstellt wird, kommt erstmal die Preisberechnung nach EVO 12 (2) zum Tragen.

Gruß
Kalle


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