Unstimmigkeiten? (Fahrkarten und Angebote)
Die durchgehende Abfertigung via FN geht nur noch bei Code 33, siehe auch meine Antwort zu Matzes Beitrag. Der Zub kann nicht, muß nicht - und darf auch nicht. Damit das Nicht-Können auch nicht umgangen wird, ist das technisch unmöglich (gemacht worden, denn früher gab es noch einen Code 54 "Sonderfälle FN" -> gibts nicht mehr).
Ah verstehe, nur bei einer FN geht es nicht mehr durchgehend. Bei Zahlung im Zug ist das aber möglich.
Wäre es dann vielleicht besser wenn ich in Berlin ein normales Ticket kaufe, da dies zu meinem Zielort auch knapp 40€ kostet. Und im schlechtesten Fall müsste ich ja dann 80€ Gebühr + die normalen Fahrpreise bezahlen oder?
Du zahlst bei einer Fahrpreisnacherhebung keine 40,- € Gebühr pro FN. Das gilt nur für Schwarzfahrer, die von einem Kontrolldienst erwischt werden bzw. im Regionalverkehr, wo teilweise keien Fahrkarten im Zug verkauft werden. Dort ist das aber auch bekannt gemacht.
Auch falsch. Siehe EVO §12(2): "...doppelter Fahrpreis, mindestens 40 Euro."
Ja, aber das wäre mir heute morgen zu kompliziert gewesen zu erklären. Nicole hat sich ja doch ziemlich auf die 40,- € Gebühr pro FN festgelegt. Die Angst davor wollte ich Ihr nehmen.
Wenn Du eine Fahrkarte mit BC-Rabatt hast, die BC aber nicht vorweisen kannst, zählt das nicht als Schwarzfahren. Die FN beinhaltet dann "nur" die Differenz zwischen dem von Dir bereits gezahlten Fahrpreis und dem nicht rabattierten Bordpreis (10% mehr als am Schalter/Automaten, min. 2 und max 10 €).
Falsch. Das MT errechnet den Fahrpreis nach EVO §12(2).
Falsch.
Hier der Text aus dem Railguide, auf den ich mich bezogen habe:
Im Zug:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50 -Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Bordpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Fahrkarte mit BC 50-Rabatt zum Bordpreis und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Bordpreises erstellt.
Und dieser Text steht absolut in Einklang mit den Beförderungebedingungen der Deutschen Bahn (Abschnitt C, Bedingungen für Erwerb und Nutzung von BahnCards, Absatz 2.3):
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard 25/BahnCard 50 bei der Fahrkartenkontrolle. Die BahnCard 25 ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig, für Kinder bis einschließlich 15 Jahren auch mit einem Dokument, das neben dem Namen und Geburtsdatum ein Lichtbild trägt (Lichtbildausweis) und von einem Dritten ausgestellt wurde. Der Reisende ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der Bahn-Card 50 bezeichneten Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet.
Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (Bahn-Card 50) des Normalpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50 einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt.
Ich arbeite "nur" in einer DB-Agentur. Bei uns ist die Vorlage und Reduzierung der FN nicht möglich. Daher kenne ich die genauen Anweisungen an die Kollegen der Reisezentren nicht.
Die haben die gleichen Anweisungen wie Du. Der "Railguide" für die Agenturen und der "Verkaufsleitfaden online" ist nahezu identisch.
Ja, die Texte in den einzelnen Kapiteln sind die gleichen. Aber im Railguide fehlen die genauen Handlungsanweisungen und auch Eingabehilfen für z.B. die Bearbeitung von Fahrpreisnacherhebungen. Auch wird z.B. nichts über die Einlösung von kontingentierten Bahn.Bonus-Freifahrten geschrieben. Auch die ist ja bekanntlich nur im Reisezentrum möglich.
Es wird also schon unterschieden, wer welche Kapitel zu lesen bekommt und wer nicht.
Viele Grüße
Sascha
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nschleusy,
23.12.2010, 07:17
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Matze86,
23.12.2010, 08:56
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liebe70,
23.12.2010, 09:16
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Sascha Heß,
23.12.2010, 09:25
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Ruhebereich,
23.12.2010, 09:37
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nschleusy,
23.12.2010, 09:41
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nschleusy,
23.12.2010, 09:47
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liebe70,
23.12.2010, 09:49
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nschleusy,
23.12.2010, 09:52
- BahnCard vergessen und umsteigen - liebe70, 23.12.2010, 10:00
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nschleusy,
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- BahnCard vergessen und umsteigen - nschleusy, 23.12.2010, 09:54
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23.12.2010, 09:49
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23.12.2010, 09:47
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liebe70,
23.12.2010, 09:48
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- Gott... - liebe70, 23.12.2010, 12:02
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23.12.2010, 09:41
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nschleusy,
23.12.2010, 09:32
- 2. Variante: VOR Abfahrt am Schalter eine Zusatz-Fahrkarte -
GUM,
23.12.2010, 09:48
- 2. Variante: VOR Abfahrt am Schalter eine Zusatz-Fahrkarte -
liebe70,
23.12.2010, 10:00
- Danke für die Beschreibung - GUM, 23.12.2010, 13:25
- 2. Variante: VOR Abfahrt am Schalter eine Zusatz-Fahrkarte -
liebe70,
23.12.2010, 10:00
- 2. Variante: VOR Abfahrt am Schalter eine Zusatz-Fahrkarte -
GUM,
23.12.2010, 09:48
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Sascha Heß,
23.12.2010, 09:25
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liebe70,
23.12.2010, 09:16
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Sascha Heß,
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Sascha Heß,
23.12.2010, 12:43
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kalle.55,
23.12.2010, 16:15
- Wieder was gelernt - Sascha Heß, 23.12.2010, 17:27
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kalle.55,
23.12.2010, 16:15
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Sascha Heß,
23.12.2010, 12:43
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liebe70,
23.12.2010, 09:39
- BahnCard vergessen und umsteigen - nschleusy, 23.12.2010, 09:07
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Matze86,
23.12.2010, 08:56