Anmerkungen + Frage zu Mwst-Satz (Allgemeines Forum)

Jogi, Sonntag, 12.12.2010, 11:02 (vor 5615 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von Jogi, Sonntag, 12.12.2010, 11:05

Was denn jetzt? Ist IRE Nahverkehr oder Fernverkehr?

Laut der BB gehört er zur Produktklasse C, die als "Nahverkehr" bezeichnet wird.

Ich würde behaupten es ist eine Mischung aus beidem.
Teilweise Fernverkehrszug aber mit Anerkennung von Nahverkehrsfahrkarten die vom Aufgabenträger erkauft wurde!

An sich ja: die IRE in Ba-Wü sind von der NVBW bestellt, der SAFRAN neigt sich im Auftrag der DB Fernverzehr. Lediglich der neue Otto-IRE Magdeburg-Bärlin fährt s.i.w. "eigenwirtschaftlich" (wenn - wieder mit meinem Halbwissen - die Wagen mit Hilfe finanzieller Hilfe Sachsen-Anhalts gekauft wurden, kann man dann von eigenwirtschaftlich sprechen?).

Was lernen wir daraus? Die exakte Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr bringt in der Praxis nichts und juckt den Fahrgast eigentlich nur in einem Fall: wenn's ums Bezahlen geht. Oder will tatsächlich jemand den "Kraichgau-Sprinter" der AVG (Karlsruher Stadtbahn), der zwischen Heilbronn und Karlsruhe drei, vier Mal hält, als "Fernverkehr" bezeichnen? ;)

Und für den Mehrwertsteuersatz ist auch die Zuggattung egal. Diese hängt ausschließlich von der Entfernung ab.

Wenn ich jetzt eine ICE-Fahrkarte Lüneburg-Hamburg kaufen würde, wären dann auch 7% Mwst darauf fällig?

Grüße, Jogi


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