Nahverkehr <> Regionalverkehr <> Fernverkenr (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Sonntag, 12.12.2010, 04:40 (vor 5617 Tagen) @ Fabian318

Da steht ja auch, dass die 50 Km/1 Std. Regel nur "im Zweifel" zutrifft.
Vor allem gilt, dass ein Nahverkehrszug dazu bestimmt sein muss "die Verkehrsnachfrage im Stadt- Vorort- und Regionalverkehr zu befriedigen". Das kann auch der Fall sein, wenn der Nahverkehrszug (IRE, RE, RB oder S-Bahn) deutlich mehr als 50 km fährt.
DB Regio könnte also auch einen IRE Hamburg-München einsetzten und sagen, dass der Zug diese Bedingung erfüllt und darum ein Nahverkehrszug (IRE) ist. Das gilt z.B. auch für den IRE25, IRE Ulm-Basel und RE Nürnberg-Lindau.
Für Fahrgäste ist nur die Zuggattung entscheidend. IRE, RE, RB, und S-Bahn, gehören grundsätzlich zum Nahverkehr. Und DB-Regio entscheidet selbst, welche Tarife, Angebote und Verbundfahrkarten, wo und wann in ihren Zügen (und damit auch in den von DB-Fernverkehr eigenwirtschaftlich betriebenen IRE) gültig sind.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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