Jugendlicher springt auf Güterzug (Allgemeines Forum)

Jörg, Montag, 22.11.2010, 19:28 (vor 5614 Tagen) @ Tabernaer

Durch Datenaufzeichnungen auf Triebfahrzeugen und bei Fahrdienstleistern aber auch um einiges restriktiver.


Da versteh ich jetzt nicht, was du uns damit sagen willst?

Was ich damit sagen möchte ist, das Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr insbesondere solche extremen wie eine 60km/h Begrenzung auf einer 4 streifigen Autobahn, wie sie in einem solchen Fall angeordnet werden würde, oftmals ignoriert werden.

Im Falle eines Unfalls der u.a. auf ein ignorieren dieser Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzuführen ist, kann man einem Autofahrer sein Fehlverhalten nur schwer nachweisen.
Bzw. wird von den Gerichten das Fehlverhalten des Geisterfahrers bzw. Fußgängers, Radfahrers auf der Autobahn höher eingestuft.

Einem Triebfahrzeugführer wäre ein solches Fehlverhalten sowohl die gefahrene Geschwindigkeit als auch das Bekanntsein der Gefahr nachzuweisen.

Ein Daten und Tonaufzeichnungsgerät bei Pkw die man im Falle eines Unfalles auswerten könnte würde die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen möglicherweise erhöhen, bzw. vor Gerichten zu höheren Strafen führen.

Grüße
Jörg


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