OT: Wo ist da eigentlich die Grenze? (Allgemeines Forum)

csxffm, Donnerstag, 14.10.2010, 18:19 (vor 5653 Tagen) @ Steffen

Eine sehr interessante Frage, wie ich finde.
Aber hinsichtlich des Eurotunnels lässt sich das recht eindeutig beantworten. Denn im Ärmelkanal gibt es zumindest auf Höhe der Meerenge von Dover keine internationalen Gewässer.

Maßgebliche Grenze für den Beginn internationaler Gewässer ist die 12-Meilen-Zone, das sind genau 22,224 km. Die Gewässer bis zu dieser Linie gehören zum Staatsgebiet.
Der Kanal ist jedoch an der Stelle, wo er vom Tunnel unterquert wird nur 37 km breit. Folglich treffen britische und französische Hoheitsgewässer direkt in der Mitte aufeinander, jeweils ca. 18,5 km von der Küste entfernt.

Dementsprechend verläuft die Staatsgrenze genau an dieser Stelle auch durch den Tunnel, etwa 22 km vom französischen Portal und 28 km vom englischen Portal entfernt.

Ob es im Tunnel an dieser Stelle irgendeine Art von Markierung gibt, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Sollte aber ein Zug im Tunnel liegen bleiben und es dann zu irgendwelchen Rechtshandlungen kommen, so ließe sich eindeutig bestimmen, welches Recht gilt, selbst wenn der Zug genau auf der Grenzlinie steht.

Und selbst wenn der Kanal breiter und der Tunnel länger wäre, sagt mir mein Rechtsverständnis, dass der Tunnel nicht zu den internationalen Gewässern gehören kann, die sich oben drüber befinden. Meines Erachtens würde sich das Territorium des jeweiligen Staates über die 12-Meilen-Zone hinaus weiter fortsetzen, da es sich ja um eine feste Landverbindung handelt, sonst würde im Tunnel ja womöglich noch Seerecht gelten und der Tf wäre am Ende noch berechtigt Trauungen im Tunnel vorzunehmen. ;-))

Ebenso müsste das auch bei einer angenommenen Brücke sein, die so lang ist, dass sie durch internationale Gewässer führt. Die Brücke würde niemals zu internationalem Gebiet, sondern es gibt dann eine feste Grenzlinie auf der Brücke, auch wenn das Gewässer darunter womöglich international ist, so wie z.B. auf der Öresundbrücke zwischen DK und S, da gibt es einen Grenzstein. Allerdings ist auch diese Brücke nicht lang genug, um internationale Gewässer zu erreichen. Eine solche Brücke gibt es derzeit nicht.
Gleiches gilt auch für die in Planung befindliche Fehmarnbeltquerung. Länge über Wasser etwa 19 km. Damit wird es eine eindeutige Grenzlinie zwischen D und DK in der Mitte der Brücke geben.

Um also Steffens ursprüngliche Frage zu beantworten: Variante 3 dürfte mit großer Sicherheit zutreffen.

Christian


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