OT: Staatsangehörigkeit (Allgemeines Forum)

Sören Heise, Region Hannover, Donnerstag, 14.10.2010, 15:01 (vor 5653 Tagen) @ Steffen

Schon mal was von Doppelter Staatsangehörigkeit gehört? ;-)


Klaro. Ich weiß nicht wie das dann genau gehandhabt wird, aber ich weiß daß es für die Staatsangehörigkeit wichtig ist, in welchem Land jemand geboren wird.

Jetzt wird's völlig off-topic. Es gibt da zwei Arten, das ius sanguinis. Das besagt, daß ein Kind die Staatsangehörigkeit eines seiner Elternteile erhält, egal, wo es geboren wurde. Das ius soli hingegen besagt, daß ein Kind die Staatsangehörigkeit des Landes erhält, in dem es geboren wurde. Unamhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. In Deutschland gilt das ius sanguinis, teilweise werden auch beide Systeme angewandt. Für nähere Informationen darf ich an ein juristisches Fachforum verweisen. ;-)

Viele Grüße, Sören

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