WET vs. Fernzugnutzung im Rahmen der Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Montag, 06.09.2010, 15:45 (vor 4988 Tagen) @ Giovanni

Wenn die Fahrgastrechte nur durch erhebliche Vorleistungen in Anspruch genommen werden können, sind sie unzumutbar eingeschränkt.
Zudem wäre zu klären, ob - wenn das EVU das die Weiterfahrt durchführen soll mit dem ursprünglichen identisch ist - eine solche Regelung sittenwidrig wäre.

Der Entschädigungsanspruch besteht doch nicht gegen DB Fernverkehr, sondern gegen DB Regio oder privates EVU. DB Fernverkehr und DB Regio sind keine identischen EVU. Also Ticket für den Fernzug kaufen und hinterher zur Entschädigung bei DB Regio bzw. verursachendem EVU einreichen.


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