Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? (Fahrkarten und Angebote)
Wenn man das Beispiel etwas verändert wird es wohl deutlicher: Bekommt man einen Flug von Stuttgart nach Berlin erstattet, wenn der ICE Verspätung hat? Wohl eher nicht ...
Der Flieger wird nicht von der DB betrieben, geschätzte 70 % der Überland-Linienbusse aber schon. (Ob es in diesem Fall so war, weiß ich allerdings nicht.)
Meine Strategie ist in solchen Fällen immer:
Am Service-Point eine Bescheinigung holen, und die zusammen mit meiner ICE-Jahreskarte beim Busfahrer zeigen, und auf Verständnis hoffen, dass man mitgenommen wird.
Durch die Unzuverlässigkeit des ICE 725 ist dies durchschnittlich ca. alle zwei Wochen notwendig... Ein Busticket kaufen musste ich allerdings nie.
Gruß,
Jan
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- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? -
Tommyboy,
05.09.2010, 22:00
- richtig - sflori, 05.09.2010, 23:55
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? - Fabian318, 06.09.2010, 00:22
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? -
Steffen,
06.09.2010, 00:51
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? -
Tommyboy,
06.09.2010, 01:06
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? - Fabian318, 06.09.2010, 01:39
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? - JanKrohn, 06.09.2010, 09:15
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? -
Tommyboy,
06.09.2010, 01:06
- Busfahrkarten als Zugersatz nicht erstattungsfähig? -
JanKrohn,
06.09.2010, 10:12
- Servicecenter: Dauer der Bearbeitung - Matze86, 11.09.2010, 15:10