Hmm... (Allgemeines Forum)

Silver, Freitag, 03.09.2010, 11:10 (vor 4991 Tagen) @ Ozzwald

Ein verifiziertes FGF muss durch das Rz, und vor allem durch alle dort im Dienst befindlichen MA (auch Azubis), bearbeitet werden.
Ausnahmen sind z.B Zeitkarten.
Auch OT müssen im Rz bearbeitet werden.

Zu entscheiden, wer den Vorgang bearbeitet und ob ein bestimmter Mitarbeiter solche Vorgänge bearbeiten darf, ist das gute Recht der DB. Allerdings sollte man sich trotzdem nicht abwimmeln lassen, sondern auf eine Bearbeitung durch einen kompetenten Kollegen/Vorgesetzten bestehen.


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