20-Min.-Regel: Fahrgastrechte <-> "NRW-Mobilitätsgarantie" (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
aus Zeitmangel "nur" ein paar Einwürfe:
- Die Verbundregelung ist älter als das FGR-Gesetz. Damals war es tatsächlich ein Fortschritt, eine "freiwillige Garantie" zu erfinden. Inzwischen hat sie das Gesetz eingeholt.
- Großer Vorteil der Regelung: Es zählt in allen Nahverkehrsmitteln, die FGR zählen nur auf der Schiene (ist doch so, oder?)
- Wer in der Eifel (oder einem vergleichbaren Gebiet) Strandet weil der Bus nicht kommt hat wohl pech - nein, er darf die schöne Landschaft länger ertragen. Nur in städtischen Gebieten holt man damit die Leute schenll von den hässlichen gegenden weg *gg*
Mein Fazit: Die FGR sind neuer, die Verbundregelung müsste dem wohl angepasst werden, was schwierig/langwierig ist, weil zu viele Beteiligte sind.
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fjk,
10.08.2010, 09:34
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Steffen,
10.08.2010, 09:49
- 20-Min.-Regel: Fahrgastrechte <-> "NRW-Mobilitätsgarantie" - Fabian318, 10.08.2010, 23:22
- 20-Min.-Regel: Fahrgastrechte <-> "NRW-Mobilitätsgarantie" -
Steffen,
10.08.2010, 09:49