20-Min.-Regel: Fahrgastrechte <-> "NRW-Mobilitätsgarantie" (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 10.08.2010, 09:34 (vor 5722 Tagen)

Moin,

zu nachtschlafender Zeit, kurz nach 6, verbreitete heute morgen der WDR-Rumpelfunk ein kleines Hörstück zur "NRW-Mobilitätsgarantie" über's Land. Da wurde korrekt erläutert, dass man im Rahmen dieser Garantie die Kosten für ein Ausweichen auf ein anderes Verkehrsmittel erstattet bekommt, wenn eine Abfahrtsverspätung von über 20 Minuten vorliegt. [Halbwegs berechtigterweise wurde die Frage gestellt, woher man an den meisten Bushaltestellen davon wissen und woher man ein Ersatzverkehrsmittel nehmen soll, aber das ist ein anderes Thema...]

Nun gibt es ja aber auch noch die Fahrgastrechte. Die erlauben die Nutzung eines höherwertigen oder anderen Verkehrsmittel bei einer erwarteten Verspätung von über 20 Minuten, also einer erwarteten Ankunftsverspätung. Ich interpretiere diese Regelung als deutlich weicher als die NRW-Regelung.

An verschiedenen Stellen versuchen die Erläuterungen zu den FGR, Verbünde und "Ländertarife" auszuschließen, aber ganz sicher scheinen sich die Textschnipselverfasser (zu Recht, denn das sind ja wohl übergeordnete Regelungen, die irgendein Provinzfürst nicht einfach mal so aussetzen kann) da auch nicht zu sein ("Wir bitten,[...] sich beim jeweiligen Verbund zu erkundigen"). Die einzige klare und immer wiederkehrende Regelung betrifft den Punkt, dass "Sachverhalte" nicht doppelt - also "kummulativ" nach Verbund-Mobilitätsgarantie und FGR - erstattet werden können/dürfen.

Für den Schienenverkehr bieten, zumal die Erstattungen in NRW auch noch deutlich begrenzt sind (bei normalen Tickets auf 20 Euro, da kommt man nicht eben weit mit Taxi oder ICE), die FGR demnach verpflichtend weitergehende Leistungen als die (so beworbenen!) freiwilligen Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die nebenher die FGR völlig verschweigt.

Erstens ist es ja wohl mal wieder etwas sehr frech, auf der Freiwilligkeit dieser Leistungen herumzureiten.
Zweitens und eigentlich noch viel schlimmer ist, dass die FGR durch so eine alberne freiwillige und weniger weit gehende Garantie offensichtlich auszuhebeln versucht werden: spätestens, wenn man einen NRW-Antrag gestellt hat, ist man bei den FGR raus. Und das Omchen, dass sich seine Taxikosten über 20 Euro zurückholen möchte, guckt in die Röhre, nur weil es von den Textschnipseln bei den FGR an den Verbund verwiesen wurde? Das kann's ja wohl nicht sein.

Den Sachverhalt dürfte es in allen Verbund-/Ländertarifräumen geben, allerdings dürfte die Problematik in NRW als dem flächendeckensten und größten (und "fern"verkehrszughaltsreichsten), in dem auch leicht mal entsprechende IC(E)-Fahrtkosten anfallen können (K-Do z.B. 28 Euro) wohl am größten sein bzw. überhaupt erst zum Tragen kommen.

Was lernen wir? Überreguliert? "Wenn man die ganze Energie für diesen Kram darein stecken würde, Bus&Bahn pünktlich fahren zu lassen, ..."? Pfründe gesichert? Oder die Bahn vor den Erstattungsanträgen grollender (weil nicht rollender;-)) S-Bahn-Passagiere bewahrt?

wie üblich bei solchen Gedanken verzweifelnd
fjk

PS (etwas OT): Es gab hier und da schon Fragen, inwiefern man Verkehrsleistungen anderer Träger oder uneindeutiger Haltdefinition im Rahmen der 20-Min-Regel benutzen darf. Dazu eine Ergänzungsfrage: in meiner Erinnerung ist es nicht vorgesehen, hamburgintern Fernzüge vom Hbf nach Dammtor und Altona zu benutzen. Durch welche Regelungen ("Halt nur zum Aussteigen", Ansagen, Anzeigen, Zugverschweigung in Fahrplan und Reiseauskunft) diese Regelung ein- und durchgeführt wird, ist mir nicht ganz klar. Ist eine entsprechende Nutzung tatsächlich ausgeschlossen? Und wenn ja, wodurch: nur wenn es die entsprechenden Halte "nicht gibt", also z.B. am Hbf "nicht zugestiegen werden kann", könnte ansonsten die Nutzung im Rahmen der 20-Min-Regel verwehrt werden, richtig?


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