Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" (Allgemeines Forum)

kalle.55, Donnerstag, 29.07.2010, 21:01 (vor 5817 Tagen) @ Ozzwald

Die 408 schreibt dazu

"Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung),
müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der
Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen."

Der Tf muss der Zugaufsicht also mitteilen, dass der Fdl zugestimmt hat.


Die 408 schreibt weiterhin, dass die Zugaufsicht die Zustimmung des Fdl auch an Hand einen Fahrtanzeigers feststellen kann.

In FFLF leuchet auch bei Dunkelschaltung an der Zp 9-Bedienstelle ein Fahrtenzeiger.

Gruß
Kalle


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