Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" (Allgemeines Forum)
Die 408 schreibt dazu
"Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung),
müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der
Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen."
Der Tf muss der Zugaufsicht also mitteilen, dass der Fdl zugestimmt hat.
Die 408 schreibt weiterhin, dass die Zugaufsicht die Zustimmung des Fdl auch an Hand einen Fahrtanzeigers feststellen kann.
In FFLF leuchet auch bei Dunkelschaltung an der Zp 9-Bedienstelle ein Fahrtenzeiger.
Gruß
Kalle
gesamter Thread:
- Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh. -
101-Fan,
28.07.2010, 19:15
- Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh. - Ludo, 28.07.2010, 21:40
- Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh. -
sflori,
29.07.2010, 00:34
- Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" -
Ozzwald,
29.07.2010, 00:44
- Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" -
Martin,
29.07.2010, 00:58
- öRil würd ich sagen -
Ozzwald,
29.07.2010, 01:05
- öRil würd ich sagen - cyberle, 29.07.2010, 06:02
- öRil würd ich sagen -
Ozzwald,
29.07.2010, 01:05
- Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" - kalle.55, 29.07.2010, 21:01
- Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" -
Martin,
29.07.2010, 00:58
- Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh. - 101-Fan, 31.07.2010, 15:33
- Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" -
Ozzwald,
29.07.2010, 00:44
- Hintergrund zur Dunkelschaltung - bigbug21, 17.08.2019, 13:56