Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung" (Allgemeines Forum)

Ozzwald, Donnerstag, 29.07.2010, 00:44 (vor 5819 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 29.07.2010, 00:48

Die 408 schreibt dazu

"Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung),
müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der
Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen."

Der Tf muss der Zugaufsicht also mitteilen, dass der Fdl zugestimmt hat.

Generell: Der Fahrtanzeiger ist kein Signal im Sinne der ESO, sondern nur ein Orientierungszeichen, und ist dort aufgestellt wo das Fahrtzeigende Signal für die Zugaufsicht nicht erkennbar ist.

Es mag im Flughafenbahnhof zwar einen Leuchtmelder oder Fahrtanzeiger geben, dennoch muss der Tf der Zugaufsicht die "Fahrtstellung" melden.


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