Kündigung Zeitkarten (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Samstag, 24.07.2010, 09:55 (vor 5633 Tagen) @ fjk

Die Beförderungsbedingungen für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende.
Nun ist die Frage: zu wann ist eine Jahreskarte, die nicht am Monatsanfang "begonnen" hat (sondern z.B. am 11.11.), zu kündigen? Zum Ende der entsprechend ablaufenden Monatskartenzeiträume (also zum 10.8.) damit die Differenzbetragsberechnung auf Monatskartenbasis möglich ist, oder zum Ende des Kalendermonats (also zum Beispiel zum 31.7.) - wie erfolgt dann die Differenzbetragsbestimmung?

Steht doch da. MONAT. Kündigung zum 10.8. und fertig. Die Berechnung erfolgt analog.


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