Kündigung Zeitkarten (Fahrkarten und Angebote)
Zum Wochenende noch ein trauriges Thema:
die Kündigung von Zeitkarten ("sag zum Abschied leise Mehdorn;-)").
Die Beförderungsbedingungen für Zeitkarten sprechen unter 8.3.1 von einer Kündigungsfrist von einem Monat und Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende. 8.3.2 versucht, die entsprechende Berechnung eines Nachzahl- oder Erstattungsbetrags festzulegen, allerdings nur in Bezug auf Monatskarten (grundsätzlich muss man so viel wie für die verfahrenen Monatskarten bezahlen, wenn man die -günstigere- Jahreskarte vorzeitig kündigt).
Nun ist die Frage: zu wann ist eine Jahreskarte, die nicht am Monatsanfang "begonnen" hat (sondern z.B. am 11.11.), zu kündigen? Zum Ende der entsprechend ablaufenden Monatskartenzeiträume (also zum 10.8.) damit die Differenzbetragsberechnung auf Monatskartenbasis möglich ist, oder zum Ende des Kalendermonats (also zum Beispiel zum 31.7.) - wie erfolgt dann die Differenzbetragsbestimmung?
überlegt übers Wochenende
fjk
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- Kündigung Zeitkarten -
fjk,
23.07.2010, 16:22
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liebe70,
24.07.2010, 09:55
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Fernpendler,
24.07.2010, 10:01
- Kündigung Zeitkarten - fjk, 26.07.2010, 09:42
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Fernpendler,
24.07.2010, 10:01
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liebe70,
24.07.2010, 09:55