Beleuchtungsvorschriften bei DB/Deutscher Infrastruktur? (Allgemeines Forum)

Rotomoto 389, Sonntag, 01.11.2026, 22:47 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 34 Min.) @ JM

Das habe ich aus den Vorschriften zusammengefasst finden können.

Innenbeleuchtung im Fernverkehr

Gemäß der europaweit gültigen Norm DIN EN 13272-1:2019-12 („Elektrische Beleuchtung in Schienenfahrzeugen des öffentlichen Verkehrs - Teil 1: Vollbahnen“) gilt für den Fahrgastraum:

Kein Zwang zu 100 % Volllicht: Die Norm schreibt für den Sitzbereich im Normalbetrieb lediglich eine Helligkeit von mindestens 100 bis 150 Lux vor. Eine maximale Festbeleuchtung ist gesetzlich nicht gefordert.
Dimmfunktion ausdrücklich erlaubt: Im Unterkapitel „Reduzierte Beleuchtung“ der Norm ist explizit geregelt, dass die Allgemeinbeleuchtung aus Gründen des Fahrgastkomforts (z. B. bei Dunkelheit zur Vermeidung von Blendung) oder zum Energiesparen gedimmt werden darf.
Farbkomfort: Im Unterkapitel „Ähnlichste Farbtemperatur“ wird von klinisch-kaltem Licht abgeraten, um die visuelle Behaglichkeit zu wahren.


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