Beleuchtungsvorschriften bei DB/Deutscher Infrastruktur? (Allgemeines Forum)
Hey, vor einigen Wochen fuhr ich im Railjet von Breclav nach Hamburg und was ich spannend fand, in Tschechien war nur die „Notbeleuchtung“ aktiv, aber in Deutschland wurde zuerst die Beleuchtung voll aufgedreht (auf Nachfrage dann auf halbe Stärke getan).
Ich hab grade zufälligerweise die EU Norm EN 13272-1 dazu gefunden und mal angeschaut. Zwar wird grundsätzlich im Fernverkehr im Sitzbereich mindestens 100 Lux bei ausgeschalteten Leseleuchten, im Gang 50 Lux vorgeschrieben, aber grundsätzlich kann im Sinne des Komforts oder zum Energiesparen auch auf die Notbeleuchtung runtergedimmt werden. Deswegen kann man im Abteil ja auch die Hauptbeleuchtung ausschalten. Außerdem wird als Wärmegrad 2800-7000 Kelvin angegeben, wobei von mehr als 5000 Kelvin abgeraten wird.
Ich stelle mir die Frage, weil ich mal aufgeschnappt habe, dass es in Deutschland irgendwelche Vorschriften gibt, wegen derer der Zug dort grundsätzlich nicht auf Notbeleuchtung laufen darf. Weiß wer dazu mehr? Und gilt das nur für die DB? Weil sonst kann jedes andere EVU etwa am Tagesrand oder bei sowieso ausreichender Sonnenbestrahlung die Beleuchtung auch zurückschalten…
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
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