Antwort der SBB zum Thema ... (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 04.09.2026, 14:14 (vor 6 Stunden, 29 Minuten) @ Gleis42

... steht ganz unten. Danach gilt auch in CH die Jahresfrist.
https://community.sbb.ch/d/38715-zugbindung-aufgehoben-fahrgastrechte-db

Du solltest mal die SBB fragen, ob das so stimmt.


Dort steht auch: "Bitte bewahren Sie den Stempel der Deutschen Bahn gut auf, da er bei einer Kontrolle als Nachweis dient."

Bei internationalen Fahrkarten sollte man also doch eher proaktiv auf eine Bestätigung der Aufhebung oder sogar eine Umbuchung setzen.

Neinn, es wird nicht umgebucht und die SBB empfehlen aus Komfortgründen, sich die Verspätung auf dem Ticket bestätigen zu lassen. Pflichtprozedur ist es allerdings nicht. So ist mir gegenüber schriftlich Stellung bezogen worden.


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