ist das so? (Allgemeines Forum)
Da wäre ich jetzt vorsichtig.
Die SBB schreibt in FAQ zum nationalen Sparbillet:
Bei Zugsausfällen, Verspätungen oder Streckenunterbrüchen können Sie mit einer Bestätigung des Kontroll- oder Verkaufspersonals die nächstmögliche Verbindung nutzen, ohne ein neues Billett zu kaufen. Erfolgte zwischen dem Kauf des Sparbilletts und der Reise eine Anpassung des Fahrplans (beispielsweise aufgrund von Bauarbeiten), so dürfen betroffene Reisende die nächstmögliche Verbindung benutzen.
Bzw. bei internationalen Verbindung, FAQ für Streik
Vor der Reise: Falls Sie über ein Billett mit obligatorischer Sitzplatzreservation verfügen, können Sie das vom Streik betroffene Billett kostenlos umtauschen. Bei Fahrausweisen ohne obligatorische Sitzplatzreservation können Sie grundsätzlich die nächste verfügbare Verbindung mit dem ursprünglichen Fahrausweis nutzen. Zur Absicherung können Sie dafür eine Bestätigung in einem SBB Reisezentrum oder telefonisch im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 446 688 (CHF 0.08/Min) einholen.
Ist das jetzt eine verkürzte (SBB-freundliche) Darstellung der Rechtslage?
Hat da schon jemand Erfahrung gemacht?
gesamter Thread:
- Aufhebung Zugbindung Schweiz? -
Mike65,
30.08.2026, 22:38
- Aufhebung Zugbindung Schweiz? - Reservierungszettel, 31.08.2026, 01:12
- Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich -
плацкарт,
31.08.2026, 13:02
- Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich -
Reservierungszettel,
31.08.2026, 13:20
- ist das so? - Südsüdwest, 31.08.2026, 16:31
- Aufhebung Zugbindung Schweiz grundsätzlich -
Reservierungszettel,
31.08.2026, 13:20