Diskriminierung (Fahrkarten und Angebote)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Freitag, 31.07.2026, 05:43 (vor 7 Stunden, 22 Minuten) @ Henrik

Hallo.

Google-KI sagt, dass
in der Regel sind diese Gutscheine nicht anrechenbar sind auf grundsätzlich nicht rabattfähige Produkte wie Zeitungen/Zeitschriften/Zigaretten/..

Wie es heute ist, weiß ich nicht. Aber früher konnte man bei den AUTOBAHNgutscheinen immer auch mehrere einlösen - auch an anderen Raststätten. Und man konnte auch Zeitungen/Zeitschriften erwerben. Habe ich jahrelang so praktiziert; gab nie Probleme.

Im Gegensatz dazu die EISENBAHNgutscheine: nur einer nur im Ausgabebahnhof.


Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


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