Abteilwechsel (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 04.07.2026, 10:10 (vor 19 Stunden, 9 Minuten) @ плацкарт

In A 6.1 der Beförderungsbedingungen heißt es: "Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden."

Wenn ich sehe, wie das Kleinkindabteil von nicht selten darin verweilenden Junggesellenabschieden und dergleichen hinterlassen wird (Bierflaschen, tlw. Scherben am Boden, Essensreste usw.) verstehe ich gut, dass die Zugbegleiterin die Reisenden des Abteils verwiesen hat, dazu ist sie berechtigt und die Reisenden haben dem Folge zu leisten. Der Verbleib im Abteil entgegen der Anweisung, es zu verlassen, erfüllt damit den in o.g. Passus aus den Beförderungsbedingungen genannten Tatbestand des Missachtens von Anweisungen des Betriebspersonals, wodurch ein Fahrtausschluss gerechtfertigt gewesen wäre. Zudem ist das Kleinkindabteil auch auf Englisch als solches ausgewiesen.


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