Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er? (Allgemeines Forum)
In Artikel 9 der CIV ist geregelt (Zitat):
Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung
(1) Der Reisende muss vom Beginn der Reise an mit einem gültigen Beförderungsausweis versehen sein und ihn bei der Prüfung der Beförderungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen,
a) dass ein Reisender, der keinen gültigen Beförderungsausweis vorzeigt, außer dem Beförderungspreis einen Zuschlag zu zahlen hat;
b) dass ein Reisender, der die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigert, von der Beförderung ausgeschlossen werden kann;
c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist.Gegen diese Regeln hat der Reisende verstoßen, da er bei Antritt der Fahrt („zum Beginn der Reise“) keinen für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweis vorlegen konnte. Gemäß den Regularien der DB Regio AG, in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des D-Tarifs und der zitierten Nummern und Artikel der internationalen Abkommen, wurde dem Reisenden der vorgesehene Zuschlag in Form einer Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt.
Das ist doch aber gar nicht der nach dem Tarif vorgesehene Zuschlag. 60er gemäß Nr. 4.7.1 bzw. § 6 EVO ist vorliegend nicht anwendbar, denn...
9.1.1 Die internationale Eisenbahnbeförderung von und nach Tarifpunkten außerhalb des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs unterliegt Rechtsvorschriften gemäß Nr. 1.1 mit Ausnahme der Regelungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).
Wenn es eine Regelung für einen Bordzuschlag gibt, dann kann es nur die hier sein:
9.2.2 Für internationale Reisen mit Zügen gemäß Nr. 2.2 werden Fahrkarten oder Fahrberechtigun-gen des Deutschlandtarifs als internationaler Normalpreis, internationaler Gruppenpreis DT und als internationale Aktionsangebote ausgegeben. Der Preis für Fahrkarten oder Fahrbe-rechtigungen zum internationalen Normalpreis und Gruppenpreis DT ergibt sich aus den Re-gelungen der Nrn. 4.3 und 4.5, zuzüglich des Normal- oder Gruppenpreises für den ausländi-schen Streckenanteil.
und
4.7.5 Der Bordpreis entspricht dem Normalpreis gemäß Nummer 4.3 unter Berücksichtigung etwai-ger Ermäßigungen (z.B. für Kinder oder für BahnCard-Inhaber), sowie eines Zuschlags auf die-sen Preis. Dieser Zuschlag beträgt 10% auf den errechneten Fahrpreis gemäß Satz 1, jedoch mindestens 2 € und maximal 10 €.
Bei Schrinding-Cheb wären das laut www.bahn.de 8,10 + 2,- = 10,10.
Normalpreis Europa Cheb(Gr)-Cheb wären 6,- und Bordpreis 8,-.
Aber eben nicht 60 Euro.
gesamter Thread:
- Update zur Cheb-Falle: Offizielle Stellungnahme der BEG -
Stoppable3792,
02.06.2026, 16:52
- Link zur bisherigen Diskussion - Administrator, 02.06.2026, 17:43
- Wo gibt es das digitale nationale Ticket? -
numi,
02.06.2026, 18:21
- Wo gibt es das digitale nationale Ticket? - mmandl, 02.06.2026, 19:08
- Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er? - Barzahlung, 02.06.2026, 18:33