Update zur Cheb-Falle: Offizielle Stellungnahme der BEG (Allgemeines Forum)
Sehr geehrter Herr Mustermann,wir haben Ihren Fall nochmals weitergegeben und mit der DTVG besprochen und können Ihnen Untenstehendes rückmelden.
Es besteht hier keine „Tariffalle“ oder Tariflücke. Die Kombination aus dem Deutschlandticket (bis zum virtuellen Grenzpunkt) und einem Anschlussticket, das z. B. digital für ca. 1 € bei der tschechischen Bahn erworben werden kann, ist rechtsgültig; beide Tickets müssen aber vor Fahrtantritt erworben werden. Alternativ muss ein teureres, durchgehendes Ticket erworben werden. Ihr Fall wird zum Anlass genommen, die Formulierungen in den Tarifbedingungen ggf. nachzuschärfen, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden.
Die Reisende befand sich auf einer internationalen Reise von Pegnitz in Deutschland nach Cheb in der Tschechischen Republik. Für Reisen mit dem Deutschland-Ticket gelten gemäß Nr. 1.1 der Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets u. a. die Regeln des Deutschlandtarifs.
Für diese internationale Reise ist also der Deutschland-Tarif, speziell die Regeln für internationale Reisen gemäß Deutschlandtarif, Nr. 9ff anwendbar.
Gemäß D-Tarif, Teil A, Nr. 9.2.1 gelten für internationale Reisen auch die ‚Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR)‘.Die GCC-CIV/PRR) können die Reisenden z. B. auf unserer Internetseite www.bahn.de/agb [http://www.bahn.de/agb] einsehen und herunterladen.
In Nr. 6.2.2 der GCC-CIV/PRR heißt es:
(Zitat)
6.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweises sein. Er hat ihn auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen und bis zum Verlassen des Bestimmungsbahnhofes aufzubewahren. Reisende ohne gültigen Beförderungsausweis haben außer dem Beförderungspreis gegebenenfalls einen Zuschlag zu zahlen; ansonsten können sie von der Beförderung ausgeschlossen werden.Weiterhin sind, aufgrund Verweises in D-Tarif Teil A, Nr. 9.1.1 auf Nr. 1.1 auch die Regeln der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.04.2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) von 1999, insbesondere dessen Anhang A (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen CIV) in die Reise einbezogen.
In Artikel 9 der CIV ist geregelt (Zitat):
Artikel 9
Berechtigung zur Fahrt. Ausschluss von der Beförderung
(1) Der Reisende muss vom Beginn der Reise an mit einem gültigen Beförderungsausweis versehen sein und ihn bei der Prüfung der Beförderungsausweise vorzeigen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen können vorsehen,
a) dass ein Reisender, der keinen gültigen Beförderungsausweis vorzeigt, außer dem Beförderungspreis einen Zuschlag zu zahlen hat;
b) dass ein Reisender, der die sofortige Zahlung des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigert, von der Beförderung ausgeschlossen werden kann;
c) ob und unter welchen Bedingungen ein Zuschlag zu erstatten ist.Gegen diese Regeln hat der Reisende verstoßen, da er bei Antritt der Fahrt („zum Beginn der Reise“) keinen für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweis vorlegen konnte. Gemäß den Regularien der DB Regio AG, in Übereinstimmung mit den Tarifregeln des D-Tarifs und der zitierten Nummern und Artikel der internationalen Abkommen, wurde dem Reisenden der vorgesehene Zuschlag in Form einer Fahrpreisnacherhebung über das erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt.
Bzgl. der Aussage der Reisenden, die DB würde den Kauf einer Anschlussfahrkarte technisch verhindern, nehmen wir wie folgt Stellung:
Für den Verkauf von internationalen Fahrkarten außerhalb der Regeln des D-Tarifs gelten im Bereich der Deutschen Bahn AG die „Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (SCIC-DB)“. Diese Bedingungen sind für die Reisenden ebenfalls auf unserer Internetseite www.bahn.de/agb [http://www.bahn.de/agb] einsehbar.Die Anerkennung von nach den SCIC-DB ausgestellten Fahrkarten in den Nahverkehrszügen ist im D-Tarif, Teil A, Nr. 9.2.4 geregelt.
Gemäß Nr. 5.1.6 der SCIC-DB werden sog. Inlandsfahrkarten eines fremden Landes nur ausgegeben, wenn (Zitat) „… die Zielbahnhöfe und Relationen (…) in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn AG enthalten sind.“
Weiterhin regelt die Nr. 5.1.6 der SCIC-DB: (Zitat) „… Dabei handelt es sich grundsätzlich um Orte, an denen man fahrplanmäßig ein- oder aussteigen kann. INLANDSFAHRKARTEN werden nur in personalbedienten Verkaufsstellen verkauft.“Es ist festzustellen:
Die Relation Cheb(Gr) – Cheb ist nicht in den Vertriebssystemen der DB AG enthalten.
Am Tarifpunkt Cheb(Gr) kann fahrplanmäßig nicht ein- oder ausgestiegen werden.Daher ist eine Fahrkartenerstellung ab/bis Cheb(Gr), zumindest in Deutschland, nicht möglich, da dies einen Verstoß gegen die SCIC-DB darstellen würde.
Es sind jedoch Fahrkartenangebote verfügbar, die für die von der Reisenden gewünschte Strecke tariflich vorgesehen sind und sie somit die tariflichen Anforderungen einhalten kann.
Es steht den Reisenden frei, bei einer ausländischen Bahn, hier der tschechischen ČD, eine Fahrkarte für den ausländischen Streckenabschnitt im Vorverkauf zu erwerben und in Kombination mit dem Deutschland-Ticket zu nutzen. Wenn diese Fahrkartenkombination bei Fahrtantritt vorliegt und vorgezeigt werden kann, so wird sie natürlich anerkannt.
Wir nehmen diesen Vorgang zum Anlass zu prüfen, ob die Formulierungen in den Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets und ggf. des Deutschlandtarifs zu schärfen sind, damit die bei internationalen Reisen geltenden Regeln für die Reisenden noch verständlicher werden. Hierzu ist jedoch zuvor eine Diskussion / Meinungsbildung in den Gremien des Deutschlandtarifs erforderlich.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe nun vollumfänglich erklären konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
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Stoppable3792,
02.06.2026, 16:52
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- Wo gibt es das digitale nationale Ticket? -
numi,
02.06.2026, 18:21
- Wo gibt es das digitale nationale Ticket? - mmandl, 02.06.2026, 19:08
- Vorgesehener Zuschlag in Form eines 60er? - Barzahlung, 02.06.2026, 18:33