Informationspolitik Eurostar (Reiseberichte)

VT642, Dienstag, 02.06.2026, 08:25 (vor 10 Stunden, 55 Minuten) @ Velaro-Fan

Meines Erachtens ja, da der Fall des Teilausfalls eines Zuges kein HOTNAT Anwendungsfall ist. Es heißt auf der Railteam-Seite zz HOTNAT: "der Anschluss, der verpasst wurde, muss zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen der Railteam-Allianz sein" > HOTNAT kommt also nur bei Umstiegen zum Tragen, nicht beim vorzeitigen Fahrtende eines Zuges.

Der Verpflichtung, dir binnen 100min eine Alternative zur Weiterfahrt zu nennen, ist EST nachgekommen, demnach sehe ich auch keine Grundlage, auf der der Kauf einer neuen Fahrkarte für den ICE und deren nachträgliche Erstattung durch E* möglich gewesen wäre.


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