Abgelehnte Erstattung bei Nichtantritt (Allgemeines Forum)

zettelbox, Montag, 11.05.2026, 10:22 (vor 3 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von zettelbox, Montag, 11.05.2026, 10:24

Moin.

Darf das Ticket innerhalb eines Jahres für eine Fahrt verwendet werden oder ist es durch den Antrag im System als ungültig markiert?

Das ist theoretisch nicht dein Problem. Keine Erstattung bekommen heißt dass du weiterhin anspruchsberechtigt bist.

Es könnte aber zu Rückfragen führen, wenn du die Erstattung online beantragt hast, da der Erstattungsantrag am Ticket vermerkt wird (nicht aber das Ergebnis). In der Praxis würde ich mich hier also auf etwas Generve einstellen, im worst case sogar eine FNE, was du aber definitiv nicht zahlen müssen wirst. Recht schlägt hier die schlechten Prozesse in der Abwicklung der FGR.

Die Ablehnung selbst hatte folgenden Grund:

"
Leider nimmt das von Ihnen angegebene Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht am gemeinsamen
Entschädigungsverfahren teil. Wir bitten Sie daher, sich direkt an Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen
bzw. an den Verkäufer Ihrer Fahrkarte zu wenden und legen die von Ihnen eingereichten Unterlagen als
Kopie unserem Schreiben bei."

Nach welchen Regeln bestimmt sich das zuständige Unternehmen?

Das klingt mir nach einem Fehler in der Abarbeitung. Wenn du das Ticket nicht doch nachträglich nutzen willst oder dir den potenziellen Stress in der Ticketkontrolle sparen willst, würde ich hier an deiner Stelle Widerspruch einlegen.


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