Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr? (Allgemeines Forum)
Beere, Freitag, 08.05.2026, 08:14 (vor 4 Tagen)
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde. Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
zettelbox, Freitag, 08.05.2026, 08:51 (vor 4 Tagen) @ Beere
Da fehlen ein paar Informationen, um die Frage beantworten zu können, aber sehr wahrscheinlich wird das nicht der Fall sein.
Wo hast du deinen Anschluss-Regio nicht bekommen und was hast du dann gemacht? Wie bist du dann nach Köln gefahren?
Bist du bis zum Ziel gefahren?
wachtberghöhle, Freitag, 08.05.2026, 10:15 (vor 4 Tagen) @ Beere
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde. Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Die einzig relevante Frage in dem beschriebenen Szenario ist: Bist du bis zum ursprünglich gebuchten Ziel gefahren? Wenn ja, wie viel später als geplant, bist du angekommen?
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 08.05.2026, 10:16 (vor 4 Tagen) @ Beere
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde. Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Für den Nahverkehr besteht gar keine Zugbindung - demzufolge ist es auch nicht möglich diese aufzuheben…
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
zettelbox, Freitag, 08.05.2026, 10:35 (vor 4 Tagen) @ Reservierungszettel
Für den Nahverkehr besteht gar keine Zugbindung - demzufolge ist es auch nicht möglich diese aufzuheben…
Das ist im genannten Kontext nicht richtig.
Die Zugbindung bezieht sich auf die Fahrkarte insgesamt, nicht isoliert auf den Fernverkehrsabschnitt. Wenn diese aufgehoben wird, betrifft das nicht nur den ursprünglich reservierten Fernverkehrszug selbst.
Gerade im NV-Nachlauf kann das relevant sein, weil man dann ggf. statt eines anderen Regionalzugs auch einen DB-Fernverkehrszug (z. B. ICE/IC) nutzen darf und ggf. auch flexibler über eine andere Strecke fahren kann.
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
Mike65, Freitag, 08.05.2026, 11:52 (vor 4 Tagen) @ Reservierungszettel
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde. Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Für den Nahverkehr besteht gar keine Zugbindung - demzufolge ist es auch nicht möglich diese aufzuheben…
Aber sehr wohl eine zeitliche Beschränkung. Der bereits genutzte Teil kann natürlich nicht noch einmal befahren werden. Aber es müsste doch der Regio-Nachlauf an einem späteren Tag noch genutzt werden können. Die Frage ist, wie man das bei einer Kontrolle nachweisen kann.
Zugbindung aufgehoben .. und dann später im NV..
Henrik, Freitag, 08.05.2026, 23:56 (vor 3 Tagen) @ Mike65
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde. Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Für den Nahverkehr besteht gar keine Zugbindung - demzufolge ist es auch nicht möglich diese aufzuheben…
Aber sehr wohl eine zeitliche Beschränkung. Der bereits genutzte Teil kann natürlich nicht noch einmal befahren werden. Aber es müsste doch der Regio-Nachlauf an einem späteren Tag noch genutzt werden können. Die Frage ist, wie man das bei einer Kontrolle nachweisen kann.
muss man ja nicht nachweisen.
Innerhalb Deutschlands benötigen Sie keine zusätzliche Bescheinigung zur Aufhebung der Zugbindung.
https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
..ist ja auch entsprechend zu sehen,
wenn man die gesamte Reise mit ICE und NV im Nachlauf erst am Tag drauf oder später aufgrund aufgehobener Zugbindung antritt.
ZuB in DB Regio und erst recht NE-Bahnen sehen den Hinweis nach Scannen des Tickets m.E. nicht.
Einfach verweisen auf Zugbindung aufgehoben und gut is.
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
rainman51, Paderborn, Freitag, 08.05.2026, 10:17 (vor 4 Tagen) @ Beere
Ahoy, ich bin Zug gefahren von Berlin nach Köln, hab auch Komfort Checkin benutzt, dann hatte der Zug so eine Verspätung, dass ich meinen Anschluss Regio nicht bekommen hab und Zugbindung aufgehoben wurde.
Du bist faktisch die ganze Strecke Berlin-Köln gefahren. Und nur bei einer kurzen Strecke hattest du eine mögliche Verspätung.
Hab ich da jetzt nen Flexticket für 1 Jahr für die ganze Strecke von Berlin bis zum Endziel? Oder nur für den letzten Teil?
Was ist das denn bitte für eine Frage? Du bist von Berlin nach Köln gefahren und willst jetzt noch mal von Berlin nach Köln fahren, weil ein Anschluss Regio Verspätung hatte? Allein die Frage signalisiert schon eine Betrugsabsicht. Sorry.
Das Ticket kann nicht mehr genutzt werden. Die Reststrecke kannst du per FGR anteilig erstatten lassen.
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
RadExpress, Freitag, 08.05.2026, 12:06 (vor 4 Tagen) @ rainman51
eigentlich ganz einfach :
Fahrt angetreten = Fahrgastrechte (25% ab 60min , 50% ab 120min) Ticket ist entwertet
Fahrt nicht angetreten = 1 Jahr Flexticket bzw. Erstattung zu 100% möglich , Ticket ist nicht entwertet
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
zettelbox, Freitag, 08.05.2026, 13:40 (vor 4 Tagen) @ RadExpress
eigentlich ganz einfach :
Fahrt angetreten = Fahrgastrechte (25% ab 60min , 50% ab 120min) Ticket ist entwertet
Fahrt nicht angetreten = 1 Jahr Flexticket bzw. Erstattung zu 100% möglich , Ticket ist nicht entwertet
Alles richtig, es bleibt noch "Fahrt abgebrochen und zurück". Hier bestehen am ehesten Unklarheiten, ob es neben der Erstattung des Fahrpreises über die FGR auch die Möglichkeit gibt, die Fahrt erneut anzutreten und wenn ja, ob dies nur für den noch nicht gefahrenen Teil gilt.
Ich würde übrigens beides verneinen. Sobald die Fahrt angetreten wurde, bleiben nur die FGR.
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
bahnfahrerofr., Freitag, 08.05.2026, 13:56 (vor 4 Tagen) @ zettelbox
Ich würde übrigens beides verneinen. Sobald die Fahrt angetreten wurde, bleiben nur die FGR.
Bleibt noch der Fall: Fahrt nicht angetreten, weil (Bus verspätet, Hamster erkältet,...)
Bei Planabfahrt pünktlich aber später wird die Zugbindung aufgehoben. In der App steht das auch drin. Allerdings ist es soweit ich weiß im Nachhinein überprüfbar wann genau die Zugbindung aufgehoben wurde.
Bin mir nicht sicher ob man ein solches Ticket später nochmal nutzen könnte.
Zugbindung aufgehoben = Zugbindung aufgehoben
Henrik, Freitag, 08.05.2026, 23:18 (vor 3 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Bleibt noch der Fall: Fahrt nicht angetreten, weil (Bus verspätet, Hamster erkältet,...)
Bei Planabfahrt pünktlich aber später wird die Zugbindung aufgehoben. In der App steht das auch drin. Allerdings ist es soweit ich weiß im Nachhinein überprüfbar wann genau die Zugbindung aufgehoben wurde.
Bin mir nicht sicher ob man ein solches Ticket später nochmal nutzen könnte.
Könnte man.
Es gibt nur diese eine Kategorie "Zugbindung aufgehoben",
keine weiteren Unterscheidungsfälle ("gilt nur dann, wenn..").
Das würde es im Zweifel ja auch eher kompliziert machen.
Die Zugbindung ist ja ggf. nicht erst dann aufgehoben, wenn eine entsprechende Meldung von der DB in der App oder per email kommt. Die kann auch deutlich später kommen, wenn es schon längst offensichtlich war, dass 20+ am Ziel anzunehmen ist. Das kann auch der Fall sein, wenn der ICE wohl pünktlich abfahren wird am eigenen Start-Bahnhof.
In der App steht nicht drin, wann genau die Nachricht "Zugbindung aufgehoben" rausgeschickt wurde - das könnte man höchstens anhand des Popups in etwa nachvollziehen.
Das ist aber für den Fahrgast nicht relevant.
Geht das Handy aus - sind diese Meldungen eh weg.
In der App kann man den Zuglauf des ICE nachvollziehen mit der jeweiligen Pünktlichkeit an den Halten. Das ist aber auch irgendwann nach Ankunft des ICEs an seinem Ziel raus.
klar, es gibt https://bahn.expert/ und andere.. aber wer weiß davon..
Der verspätete Bus oder der Hamster ist es wohl eher weniger, meist ist es dann tatsächlich die eigene Person,
man liegt krank im Bett und nichts geht mehr - da ist einem der verpasste ICE auch erst einmal egal und man schaut nicht aufs Handy, um den Zuglauf zu checken.
Fühlt man sich bis zum nächsten Morgen um 10 Uhr in der Lage, mal wieder aufs Handy zu schauen,
dann kann man dort unter Reiseplan & Ticket noch den Hinweis lesen "Zugbindung aufgehoben".
Man kann sich dann anschließend auch das pdf des Tickets runterladen, dort ist dann vermerkt "Zugbindung aufgehoben".
Die Thematik hatten wir ja jüngst - da steckt Bewegung drin.
Ich verlinke mal auf meinen Beitrag mit dem Hinweis dort, dass bei manuellem Hochladen in anderem Account der Vermerk "Zugbindung aufgehoben" weiterhin im Tab Ticket erscheint.
Bei der Kontrolle dann paar Tage später mit diesem Ticket
sieht das Personal den Vermerkt "Zugbindung aufgehoben" - und das reicht der Person dann auch, alles ok.
Zugbindung aufgehoben = Zugbindung aufgehoben
Beere, Sonntag, 10.05.2026, 13:00 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 38 Min.) @ Henrik
Bei mir steht in der App für vergabgene Fahrten leider nichts über "Zugbindung aufgehoben", nichtmal die Verspütung oder irgendetwas wird da angezeigt, wo bekomme.ich denn da einen Nachweis für vergangene Fahrten wenn man keinen Screenshot gemacht hat?
Ich hatte auch.nicht direkt "Zugbindung aufgehoben" in der App stehen sondern "connection.nonlonger available", weiß nicht ob dass die englische Übersetzung ist oder das eh gleichwertig ist für "Zugbindung aufgehoben"
Zugbindung aufgehoben = Zugbindung aufgehoben
zettelbox, Montag, 11.05.2026, 10:12 (vor 23 Stunden, 26 Minuten) @ Beere
Bei mir steht in der App für vergabgene Fahrten leider nichts über "Zugbindung aufgehoben", nichtmal die Verspütung oder irgendetwas wird da angezeigt, wo bekomme.ich denn da einen Nachweis für vergangene Fahrten wenn man keinen Screenshot gemacht hat?
Du musst es nicht nachweisen können, zumindest im Zug erstmal nicht. Du musst aber erklären können, weshalb die Zugbindung aufgehoben wurde. Das heißt entweder ist irgendwo ein Anschluss kaputt gegangen oder ein Zug war an sich mehr als 20 Minuten verspätet. Was hat bei dir zur Aufhebung der Zugbindung geführt?
Ich hatte auch.nicht direkt "Zugbindung aufgehoben" in der App stehen sondern "connection.nonlonger available", weiß nicht ob dass die englische Übersetzung ist oder das eh gleichwertig ist für "Zugbindung aufgehoben"
Das heißt nicht zwingend, dass die Zugbindung aufgehoben wurde. Vielleicht gab es eine leichte Änderung im NV-Vorlauf oder -Nachlauf, die aber nicht zu einer Verspätung von mindestens 20 Minuten geführt haben muss. Hier wäre ich vorsichtig.
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
Beere, Freitag, 08.05.2026, 14:35 (vor 4 Tagen) @ RadExpress
alles klar danke für die klare antwort :-)
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 08.05.2026, 13:51 (vor 4 Tagen) @ rainman51
Was ist das denn bitte für eine Frage?
Dieser Gegenfrage schließe ich mich an.
Du bist von Berlin nach Köln gefahren ...
Vielleicht auch nur bis Dortmund oder Düsseldorf, so genau wissen wir das schließlich nicht.
Das Ticket kann nicht mehr genutzt werden.
Falls der (Super)Sparpreis* nicht bis zum Endziel genutzt wurde, kann man die Fahrkarte für die nicht befahrene Strecke zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Die Reststrecke kannst du per FGR anteilig erstatten lassen.
Jedoch nur, wenn die Fahrkarte nicht bis zum Endziel genutzt wurde UND die Verspätungsprognose bei mindestens 60 Minuten lag.
* oder sonstiges Ticket mit Zugbindung
Zugbindung aufgehoben gleich Flexticket für 1 Jahr?
плацкарт, Freitag, 08.05.2026, 15:00 (vor 4 Tagen) @ Co_Tabara-98
Muss die abgebrochene Fahrt nicht zum Anfangsbahnhof zurückgeführt haben?
Erstattung bei Fahrtabbruch
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 08.05.2026, 18:57 (vor 4 Tagen) @ плацкарт
Muss die abgebrochene Fahrt nicht zum Anfangsbahnhof zurückgeführt haben?
Nicht unbedingt. Auf dieser Seite der DB steht dazu:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie
– von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
– sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
– sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.
Der Fall "Abbruch ohne Rückfahrt" ist also weiterhin vorgesehen. Allerdings nicht beim Antrag der Erstattung über den Navigator und neuerdings auch nicht mehr auf dem Papierformular, jedenfalls nicht auf dem von der DB-Homepage. Bevor wir wieder neu anfangen zu diskutieren:
Link 1 (2025)
Link 2 (2024)
Link 3 (2022)
Wann gilt die Reise als abgebrochen?
Mike65, Freitag, 08.05.2026, 20:43 (vor 3 Tagen) @ Co_Tabara-98
Bleibt noch eine Frage offen:
Wird ein Anschluss verpasst und die Zugbindung aufgehoben, bis wann darf ich dann die Reststrecke noch fahren? Noch bis zu einem Jahr? Oder wird die Reise dann seitens der DB als abgebrochen gewertet und mir bleibt nur noch der Antrag auf Erstattung?
Nicht angetreten statt abgebrochen
плацкарт, Freitag, 08.05.2026, 21:23 (vor 3 Tagen) @ Mike65
Ist nicht angetreten nur eine Unterkategorie von abgebrochen?
Bei meinen Fahrgelderstattungen von nicht angetretenen Reisen mit Aufhebung der Zugbindung steht immer nur Reiseabbruch in der Mail, obwohl ich mir sicher bin, dass ich im Menü nicht angetreten angeklickt habe.
Wann gilt die Reise als abgebrochen?
zettelbox, Montag, 11.05.2026, 09:49 (vor 23 Stunden, 50 Minuten) @ Mike65
Wird ein Anschluss verpasst und die Zugbindung aufgehoben, bis wann darf ich dann die Reststrecke noch fahren? Noch bis zu einem Jahr? Oder wird die Reise dann seitens der DB als abgebrochen gewertet und mir bleibt nur noch der Antrag auf Erstattung?
In meinen Augen zweiteres.
Ich halte es nicht für zutreffend, dass man das Ticket im Fall des Fahrtabbruchs noch für den Rest der Strecke beliebig zu einem späteren Zeitpunkt nutzen darf. Lasse mich hier aber gern widerlegen.
Nach meinem Verständnis gilt diese Regelung aber nur für gar nicht angetretene Reisen. Bei Abbruch kommt nur die Erstattung in Frage. Kehrt man an den Ausgangsbahnhof zurück, gibt es den vollen Preis zurück. Bleibt man an dem Abbruchort, bekommt man den Anteil für die nicht genutzte Strecke, wobei das prozessual nach wie vor nicht so recht umgesetzt zu sein scheint (Antrag nur manuell, Entscheid sehr willkürlich und oft gibt es dann doch den ganzen Fahrpreis zurück, aber nicht immer).
Weiterreise bis zu einem Jahr später möglich
Henrik, Montag, 11.05.2026, 21:03 (vor 12 Stunden, 36 Minuten) @ zettelbox
Wird ein Anschluss verpasst und die Zugbindung aufgehoben, bis wann darf ich dann die Reststrecke noch fahren? Noch bis zu einem Jahr? Oder wird die Reise dann seitens der DB als abgebrochen gewertet und mir bleibt nur noch der Antrag auf Erstattung?
In meinen Augen zweiteres.
Ich halte es nicht für zutreffend, dass man das Ticket im Fall des Fahrtabbruchs noch für den Rest der Strecke beliebig zu einem späteren Zeitpunkt nutzen darf. Lasse mich hier aber gern widerlegen.
Nach meinem Verständnis gilt diese Regelung aber nur für gar nicht angetretene Reisen. Bei Abbruch kommt nur die Erstattung in Frage.
Wie kommst Du darauf?
Du kamst schonmal bereits mit derlei These in diesem Thread.
Daraufhin wurdest Du korrigiert von Co_Tabara-98.
vgl.
9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer
Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag
mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er, auch mit einer zuggebundenen Fahrkarte,
gegenüber dem EVU, dass die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet,
unverzüglich die Wahl zwischen
(i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder
(ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt.