Rücktritt möglich (Allgemeines Forum)

Schultheiss Berlin, Sonntag, 26.04.2026, 08:31 (vor 10 Stunden, 17 Minuten) @ Knochendochen

Ich würde es auch so sehen wie schon geschrieben: Solbald die Ankunftsprognose einmal mindestens 60 Minuten beträgt, hat man das Recht zum Rücktritt, auch wenn die Ankunftsprognose zu einem späterem Zeitpunkt wieder auf unter 60 Minuten sinkt. Ich würde sogar so weit gehen, dass dieses Recht auch in folgendem Fall greift: Man fährt von A nach C mit Umstieg in B. Zwischen A und B hat der Zug keinen Halt. Man steigt in A in den pünktlichen Zug und auf der Fahrt nach B baut der Zug Verspätung auf, sodass der Anschluss in B als nicht mehr erreichbar prognostiziert wird. Man entschließt sich also für einen Rücktritt und Rückfahrt und eine Rückfahrt zum Abgangsbahnhof. Mangels Zwischenhalten kann man aber erst im B umdrehen. Auch wenn der Zug bis dahin wieder aufhohlt und letztendlich püntkluch in B ankommt, ist ein Rücktritt möglich, da die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof mindestens 60 Minuten betrug und man die Fahrt zum nächstmöglichen Zeitpunkt abgebrochen hat.

Das geht glaube ich gar nicht. A war pünktlich, B dann letztendlich auch. Eine Zwischenprognose unter ursprünglich B mit Ziel C ist da nicht von Belang. Entscheidend ist in dem Fall (da A pünktlich los) die Ankunft in B und die Erreichbarkeit von B nach C.


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