FGR Detailfrage zu Rücktritt von der Reise (Allgemeines Forum)

hjholtz, Samstag, 18.04.2026, 20:06 (vor 7 Stunden, 34 Minuten) @ ICEwave

Dass du zu dem Zeitpunkt, zu dem die "zu erwartende Verspätung am Zielort" noch mindestens 60 Minuten betragen hat, dich hättest entscheiden können, von der Reise zurückzutreten, steht, glaube ich, völlig außer Frage. Genauso eindeutig ist, dass es keine Verpflichtung zum "Rücktritt vom Nichtantritt" gibt, wenn die Verspätungsprognose wieder runter geht. Sonst müsstest du ja nach dem bereits gefassten Nichtantritts-Entschluss trotzdem weiter am Bahnhof ausharren, um den Zug bei fallender Verspätung doch wieder kriegen zu können.

Ob du streng genommen den Entschluss zum Rücktritt auch dann noch fassen darfst, wenn die Verpätungsprognose wieder unter 1h gefallen ist (aber immer noch vor Abfahrt), ist allermindestens in der Praxis vollkommen wurscht, weil weder nach dem Augenblick der Entschlussfassung gefragt wird, noch er in irgendeiner Weise beweisbar wäre.

Den Wortlaut der EU-Fahrgastrechteverordnung verstehe ich jedenfalls so, dass das Eisenbahnunternehmen dir, sobald die Verspätungsprognose 60 Minuten oder mehr beträgt, den Rücktritt gegen Erstattung des entrichteten Fahrpreises anbieten muss, und dir (abgesehen von der Dreimonatsfrist für "Beschwerden", worunter hier wohl auch die Geltendmachung von Erstattungs- und Entschädigungs-Ansprüchen verstanden wird) keinerlei Vorschriften gemacht werden, wann genau du dieses Angebot annimmst.

Wirklich spannend wird erst folgender Ablauf:
1) Verspätung ≥1h prognostiziert
2) Verpätungsprognose fällt wieder unter 1h
3) du trittst die Fahrt an
4) du brichst die Fahrt wegen der Verspätung aus (1) ab, ohne dass seit Fahrtantritt die Prognose nochmal auf ≥1h hochgegangen wäre.


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