Eurostar statt ICE? (Fahrkarten und Angebote)

rapht0r, Montag, 02.02.2026, 12:03 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 30 Min.) @ VT642

Und selbst im nationalen Verkehr unter den BB der DB wäre das nicht richtig, da aktuell ja noch viel Zeit sit, das EVu zu kotaktieren (Fettung von mir):

9.1.5 Über die Rechte nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.2 hinaus bietet das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet, dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

(i) Die fahrplanmäßige Ankunftszeit fällt in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und es muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen wird, oder
(ii) ein vom Reisenden gewählter Zug, bei dem es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt, fällt aus, und der Reisende kann wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen.

Bietet das EVU dem Reisenden nicht nach Satz 1 die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel an und ist es dem Reisenden aus vom EVU zu vertretenden Gründen nicht möglich, mit diesem in Kontakt zu treten z.B. vor Ort über eine Verkaufs- bzw. Informationsstelle so kann der Reisende daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort nutzen.


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