Entschädigung wegen Ausfall Klimaanlage (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 15.07.2010, 01:03 (vor 5746 Tagen) @ Fernpendler
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 15.07.2010, 01:03

Ich schildere Mal, wie es bei uns läuft. Bei "unzumutbaren" Temperaturen entscheidet die Bauleitung in Absprache mit Bauherrn und Projektleitung, ob ggf. diverse Arbeiten im Freien nicht auf die Abend- Morgen- Nachtstunden verlegt werden sollten, um die MA vor den klimatischen Bedingungen zu schützen. In der Regel lenken Projektleitung und Bauherr ein, um evtl. Anzeigen zu entgehen. Zu denen bin ich, will ich meiner vorgeschriebene Fürsorgepflicht nachkommen, gezwungen !!! Das heißt, als Bauleiter sitze ich am längeren Hebel. Bisher konnte ich mich nicht beklagen ...

Der ZC ist in meinen Augen der Bauleiter.

Gut, aber wer ist Bauherr und wer Projektleitung?

Ist eine Weiterbeschäftigung unter wiedrigen Bedingungen notwendig bzw. unabwendbar, hat der AG für entsprechenden Ausgleich bzw. Regeneration zu sorgen.

Ich mußte hier erfahren, daß das nicht fürs Fahrpersonal im ÖPV gilt.

Wenn die DB ihre MA auf Züge jagd, die nachweislich gesundheitsschädigende Wirkung haben, ist die DB als AG verpflichtet, entsprechend ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.

Siehe den von mir verlinkten Beitrag. Gilt nicht für den ÖPV.

Mir stellt sich hier die Frage an "liebe70": Was sagen die Arbeitnehmervertreter dazu?

Welche? Die Betriebsräte oder die Gewerkschaften?

Erstere das übliche Diffuse und letztere schweigen wie üblich. :-(

Gruß, Ralf


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