Entschädigung wegen Ausfall Klimaanlage (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 14.07.2010, 09:43 (vor 5746 Tagen) @ Martin

Und welche "Entschädigung" erhalten die Mitarbeiter in den betroffenen Zügen? Die Arbeitsstättenverordnung wurde zum 01.07. angepaßt und gestattet auch nur noch bestimmte Höchsttemperaturen.


Dumm nur, dass laut § 1 (2) ArbStättV diese u.a. nicht für Transportmittel gilt, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden...

Da sieht man wieder mal, wie "gerecht" es bei diesem Gesetz zugeht. Man sollte die Verantwortlichen, die den Mist verzapften, wegen Verstoß gegen das AGG verklagen. Gibt hier im Forum nicht einen guten Anwalt? Ich hätte da ggf Arbeit...


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