! zu Sprinter-Aufpreis (Allgemeines Forum)

NIM rocks, Mittwoch, 14.07.2010, 21:37 (vor 5836 Tagen) @ Fabian318

D.h. die Reservierungspflicht besteht eigentlich als solche im Sinne der "Pflicht" garnicht, oder? Weil angenommen, der Zug ist ausreserviert, dann müsste ich ja stehen und trotzdem eine "Reservierung" (eigtl. den Nonstop-Aufpreis) bezahlen...


Nein, du kannst halt nur noch im Zug reservieren, wie bei jedem Nachtzug auch. Wenn halt kein Platz mehr da ist, und das vor Abfahrt gesehen wird, kann man dich halt auch von der Beförderung ausschließen.

"Platzkartenpflicht" trifft es vielleicht eher, "Reservierungspflicht" klingt viel zu sehr nach im Voraus.

Ok, vielen Dank auch beiden nochmal.

Hintergrund ist eine geplante Sprinterfahrt, und da ich zum ersten mal die Crème de la Crème des deutschen Hochgeschwindigkeitsverkehrs nutzen werde, habe ich mal alle Eventualitäten durchgecheckt, passt! :-)


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