! zu Sprinter-Aufpreis (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 14.07.2010, 21:21 (vor 5836 Tagen) @ NIM rocks

D.h. die Reservierungspflicht besteht eigentlich als solche im Sinne der "Pflicht" garnicht, oder? Weil angenommen, der Zug ist ausreserviert, dann müsste ich ja stehen und trotzdem eine "Reservierung" (eigtl. den Nonstop-Aufpreis) bezahlen...

Nein, du kannst halt nur noch im Zug reservieren, wie bei jedem Nachtzug auch. Wenn halt kein Platz mehr da ist, und das vor Abfahrt gesehen wird, kann man dich halt auch von der Beförderung ausschließen.

"Platzkartenpflicht" trifft es vielleicht eher, "Reservierungspflicht" klingt viel zu sehr nach im Voraus.


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