Die letzte Verbindung des Tages (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 07.11.2025, 20:41 (vor 30 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Barzahlung, Freitag, 07.11.2025, 20:44

Die letzte Verbindung des Tages ist definiert als die letzte Verbindung mit der das Reiseziel planmäßig noch vor 24 Uhr erreicht wird.

So isses.

Aha Interessant. Vor schon längerer Zeit hatte ich mal den Fall dass ich von Würzburg nach Erfurt fahren wollte mit dem letzten RE7 (ab 20.01Uhr an 22.32Uhr) dieser fiel aus. Da es ein Samstag war fuhr später noch als (wie die Info meinte) spätere Verbindung eine mit RE55 bis Schweinfurt, dann RB40 bis Grimmenthal und RB44 bis Erfurt (ab 21.37 Uhr an 00.55 Uhr).

Mit deiner Aussage wäre das ja eindeutig die erste Verbindung des neuen Tages und somit hätte ich also Anspruch auf Hotel gehabt?

Nein, auf ein Hotel hattest Du keinen Anspruch. Anspruch hattest Du auf ein alternatives Verkehrsmittel gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. b i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO bis 120 Euro Höchstwert.

Das ist ein klassischer Fall von nationales Zusatzrecht anwendbar, Hilfeleistung nicht anwendbar.


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