Faltrad: 16 Zoll "Maximum"? Probleme mit 20 Zoll? (Allgemeines Forum)

Stephan.B, Köln, Samstag, 01.11.2025, 22:14 (vor 10 Tagen) @ blackhawk60

Der ADFC erklärt es dir:
Falträder können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder als Handgepäck mitgenommen werden. Für zusammengeklappte Zweiräder gelten die Bestimmungen über die sichere Unterbringung von Traglasten und Handgepäck. Eine Verpackung wird nicht verlangt. Das bestätigt die Bahn auf ihrer Homepage: „Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder - letztere auch unverpackt - können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.“

Die 16 Zoll-Regelung gibt es nicht. Das gefaltete Rad muss in die Gepäckablagen passen. Ich habe seit Jahrzehnten keine Probleme mit meinen Brompton-oder Birdy-Faltern im Nah- Fern- und Busverkehr. Über 20 Zoll wird es allerdings schwierig. Brompton ist das ideale Pendlerrad: einfach zu tragen, blitzschnell zu falten.

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Stephan


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