Bei der DB sind durchaus mehrere Koffer kostenfrei erlaubt (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.10.2025, 08:45 (vor 60 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 23.10.2025, 08:46

Ein Koffer der nicht in die Ablage über und nicht unter dem Sitz passt, aber ins Regal, der ist Handgepäck. Das ist in den Beförderungsbedingungen Personenverkehr unter 7.1.1 geregelt.

Beförderungsbedingungen:
7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen.
Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter
seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung.

Wenn ein Koffer leicht tragbar ist (also so schwer, wie Koffer üblicherweise sind) und von der Größe her in die Gepäckregale passt, dann zählt er als Handgepäck. Davon können auch mehrere mitgenommen werden.

Eben nicht. Es steht der Raum über oder unter dem Sitz, und ggf (dort) vorhandene Ablagen zur Verfügung. Für Traglasten stehen ebenfalls Gepäckablagen zur Verfügung, das sind die Regale. Vgl. 7.2 BBPV „dafür vorgesehenen Ablagen“. Diese Gegenstände müssen übrigens keine Taschen oder Koffer sein, wenn du z.B. deine Kaffeemaschine unter den Sitz stellst ist die auch Handgepäck und nicht Traglast.

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Weg mit dem 4744!


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