Großstörung Transdev Automaten (Allgemeines Forum)

Bahngenießer, Sonntag, 28.09.2025, 22:48 (vor 70 Tagen) @ nicki1997

Von den VRR-Kundencentern der Transdev im VRR verkaufen nur folgende DB-Fernverkehrsfahrkarten:
Dinslaken, Düsseldorf-Flughafen, Gelsenkirchen Hbf, Grevenbroich Hbf, Hagen Hbf, Herne, Kleve, Krefeld Hbf, Mönchengladbach Hbf, Mülheim (Ruhr) Hbf, Neuss Hbf, Wesel.
Quelle: https://www.transdev-vrr-tickets.de/de/verkaufsstellen/verkaufsstellen

Sollte im Bahnhof weder ein personenbedienter DB-Verkauf noch ein Automat mit funktionierendem DB-Fernverkehrsverkauf vorhanden sein, gelten die Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG (Aktualisierter Stand vom 9. September 2025):

3.8 [...] Konnte vor Antritt der Fahrt keine Fahrkarte gelöst werden, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war, ist das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zu zahlen.

Gleiches gilt, wenn aufgrund eines technischen Problems des Buchungssystems der Erwerb eines
digitalen Tickets in einem Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach der
tatsächlichen Abfahrtszeit des Zuges am Einstiegsbahnhof über die Internetseite www.bahn.de
sowie die Buchungs-App DB Navigator nicht möglich war.

Der Reisende erhält in diesen Fällen zunächst eine Fahrpreisnacherhebung, mit einem Zusatzbeleg. In diesem Fall beginnt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen erst mit der Zusendung einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Ergibt die Prüfung des Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass am Einstiegsbahnhof ein
Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat tatsächlich nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war bzw. dass der Erwerb eines digitalen Tickets in dem Zug der Produktklasse ICE bzw. IC/EC bis 10 Minuten nach dessen tatsächlicher Abfahrt am Einstiegsbahnhof aufgrund technischer Probleme des Buchungssystems nicht möglich war, so ist statt des erhöhten Beförderungsentgeltes lediglich der Flexpreis unter Berücksichtigung anwendbarer Ermäßigungen (z.B. Bahn-Card- und/oder Kinderermäßigung) zu zahlen.


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