Übernacghtung auf Kosten der DB (Allgemeines Forum)

Musikrentner, Wuppertal, Sonntag, 21.09.2025, 10:08 (vor 92 Tagen)

Hallo,

ich werde am kommenden Dienstag,den 23.09. von Wuppertal nach Frankfurt Main HBF fahren und vsl. gegen 17:30 Uhr dort sein.

Da ich an einer Abendveranstaltung teilnehme,die vsl. gegen 22:45 Uhr endet,hatte ich mir bereits am 29.10.2024 die Verbindung gebucht,23:09 Uhr ab Frankfurt mit ICE 522 mit Ankunft um 00:29 in Köln und dann um 00:52 Uhr mit der RB 48 nach Wuppertal.
Nun bekam ich die Mitteilung,das dieser Zug entfällt bzw, erst um 01:35 in Köln wäre,so das ich erst um 03:49 Uhr über Düsseldorf nach Wuppertal käme und erst um 05:02 Uhr dort ankommemn würde.

Nun meine Frage.Ich halte diese neue Verbindung für nicht zumutbar und würde somit lieber in Frankfurt übernachten und am anderen Morgen nasch Hause fahren.

Wie sind Eure Erfahrungen am Info-Point,ich bin zudem noch zu 80 % schwerbehindert und hoffe,das man mir 1 Zimmer in der Nähe des Bahnhofs kostenlos zur Verfügung stellt.

Da ich aber über wenig Durchsetzungsvermögen verfüge,weißn ich nicht,was ich machen soll,wenn mir am info-Point dies verweigert werden sollte.

Nochmals,was sind Eure Erfahrungen und Ratschläge ?

Vielen Dank.

Übernacghtung auf Kosten der DB

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 21.09.2025, 10:20 (vor 92 Tagen) @ Musikrentner

Wie sind Eure Erfahrungen am Info-Point,ich bin zudem noch zu 80 % schwerbehindert und hoffe,das man mir 1 Zimmer in der Nähe des Bahnhofs kostenlos zur Verfügung

Ich würde davon ausgehen, dass man dir einen alternativen Transport (z.B. Taxi) von Köln nach Wuppertal organisiert.

--
Weg mit dem 4744!

Übernacghtung auf Kosten der DB

Musikrentner, Wuppertal, Sonntag, 21.09.2025, 10:24 (vor 92 Tagen) @ JeDi

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?

Übernachtung auf Kosten der DB

sflori, Sonntag, 21.09.2025, 10:38 (vor 92 Tagen) @ Musikrentner
bearbeitet von sflori, Sonntag, 21.09.2025, 10:40

Du kriegst halt hier im Forum eine Aussage, wie es erfahrungsgemäß laufen wird.
Ich sehe das übrigens genauso wie JeDi. ;)

Falls Du andere Wünsche hast, müsstest Du das mit den Mitarbeitern vor Ort klären oder in Vorleistung gehen.

Ich habe vor 10 Jahren mal eine Übernachtung in Frankfurt in Anspruch nehmen müssen, die mir die Bahn organisiert hat. Das war im Hotel "Münchner Hof" direkt am Hauptbahnhof. War untere Mittelklasse, aber für eine Not-Übernachtung absolut in Ordnung.


Bye. Flo.

Übernacghtung auf Kosten der DB

VT642, Sonntag, 21.09.2025, 11:23 (vor 92 Tagen) @ Musikrentner

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?

Nein, du musst dem Beförderer eine Frist von 100min geben, um dir das weitere Vorgehen zu erläutern, ehe du selbst tätig werden darfst. Wenn dir die DB Information einen Taxigutschein Köln-Wuppertal ausstellt, tut sie ihrer Pflicht genüge.

Übernacghtung auf Kosten der DB

gnampf, Sonntag, 21.09.2025, 13:27 (vor 92 Tagen) @ VT642

würde die RB Köln - Wuppertal ausfallen würde ich dir Recht geben. So kommt er aber schon mit erhebtlicher Verspätung in Köln an, entsprechend auch deutlich verspätet in Wuppertal. Ob hier bei den Uhrzeiten dann eine Weiterbeförderung mit Taxi noch als zumutbar gilt ist fraglich.

Persönlich würd ich zum Service gehen, die vermutlich erstmal drauf verweisen das du ja auf jeden Fall noch bis Köln kämst. Willt du das nicht, dann versuchen die zu überzeugen, alternativ selbst vorstrecken und beim SC FGR zurück holen.
Wenn aufgrund der Behinderung besondere "Ansprüche" da sind, dann dringlichst im Vorfeld nach einem geeigneten Zimmer umschauen, mit Stornomöglichkeit.

Übernacghtung auf Kosten der DB

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 21.09.2025, 14:44 (vor 92 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Alibizugpaar, Sonntag, 21.09.2025, 14:45

DB Servicepoint ist fast immer eine abwehrende Firewall.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Übernacghtung auf Kosten der DB

RadExpress, Sonntag, 21.09.2025, 16:00 (vor 92 Tagen) @ Alibizugpaar

Sie werden auf jeden Fall nach Köln weiterschicken und dort auf den servicepoint verweisen. Oft hat man ja Glück doch noch nen verspäteten Zug zu erreichen

Übernacghtung auf Kosten der DB

Musikrentner, Wuppertal, Sonntag, 21.09.2025, 16:08 (vor 92 Tagen) @ RadExpress

Ich danke euch allen für eure Hinweise,die mir wohl weiterhelfen werden am Dienstag.

Rückfrage.

ICE619, München, Mittwoch, 24.09.2025, 16:52 (vor 89 Tagen) @ VT642

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?


Nein, du musst dem Beförderer eine Frist von 100min geben, um dir das weitere Vorgehen zu erläutern, ehe du selbst tätig werden darfst. Wenn dir die DB Information einen Taxigutschein Köln-Wuppertal ausstellt, tut sie ihrer Pflicht genüge.

Wo genau findet man etwas zu dieser Frist von 100min?

Rückfrage 100 Min-Frist FGR

michael_seelze, Mittwoch, 24.09.2025, 22:54 (vor 88 Tagen) @ ICE619

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?


Nein, du musst dem Beförderer eine Frist von 100min geben, um dir das weitere Vorgehen zu erläutern, ehe du selbst tätig werden darfst. Wenn dir die DB Information einen Taxigutschein Köln-Wuppertal ausstellt, tut sie ihrer Pflicht genüge.


Wo genau findet man etwas zu dieser Frist von 100min?

In Artikel 18, Absatz 3 EU-VO 782/2021. Siehe hier.

Rückfrage 100 Min-Frist FGR

Barzahlung, Mittwoch, 24.09.2025, 23:14 (vor 88 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 24.09.2025, 23:19

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?


Nein, du musst dem Beförderer eine Frist von 100min geben, um dir das weitere Vorgehen zu erläutern, ehe du selbst tätig werden darfst. Wenn dir die DB Information einen Taxigutschein Köln-Wuppertal ausstellt, tut sie ihrer Pflicht genüge.


Wo genau findet man etwas zu dieser Frist von 100min?


In Artikel 18, Absatz 3 EU-VO 782/2021. Siehe hier.

Wobei es oben ja aber um Hilfeleistung gemäß Art. 20 Abs. 2 lit. b geht.
Es könnte aber ggf. so sein, dass man sowas heranzieht für die Frage, ab wann eigentlich eine Selbstvornahme für ein Hotel/Transfer erfolgen darf, wenn die Hilfeleistungspflicht verletzt wird.

Für die E-Mail-Schreiber in der Praxis wahrscheinlich eher weniger relevant, da die E-Mail an den Beförderer natürlich auch nach 100min. noch unbeantwortet bleiben wird.

An wen geht die Email dann konkret? Danke!

markman, Donnerstag, 25.09.2025, 09:27 (vor 88 Tagen) @ Barzahlung

- kein Text -

Irgendeine Kundenkontakt-Mailadresse, z.B. die im Impressum

Barzahlung, Donnerstag, 25.09.2025, 13:17 (vor 88 Tagen) @ markman

Im Impressum muss immer eine stehen.
Wenn die DB Fernverkehr AG zur Hilfeleistung verpflichtet ist, z.B. reiseportal(at)bahn.de oder wenn die DB Regio AG zur Hilfeleistung verpflichtet ist, impressum-regio(at)deutschebahn.com

Übernacghtung auf Kosten der DB

611 040, Erfurt, Mittwoch, 24.09.2025, 09:03 (vor 89 Tagen) @ Musikrentner

Ob du Hotel oder Taxi willst, kannst du als Fahrgast aussuchen.
Ich würde in Frankfurt direkt sagen, dass ich einen Hotelgutschein möchte, da ich nicht mehr ans Ziel komme.
Es stimmt zwar, dass vermutlich erstmal gesagt würde, fahr soweit du kannst und geh da zur Info.

Alternativ kannst du auch direkt ein Hotel in Frankfurt buchen und die Rechnung beim SC FGR einreichen. Ist nicht so meins, da man immer ewig dem Geld hinterherrennen muss.
Aber wenn du Diskussionen an der Info vermeiden möchtest, kannst das auch tun.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Gewagte Aussage

LoungeHopper, Mittwoch, 24.09.2025, 09:55 (vor 89 Tagen) @ 611 040

Ob du Hotel oder Taxi willst, kannst du als Fahrgast aussuchen.

Wollen kannst du als Fahrgast viel, aber die EU-Verordnung sagt, dass vom Beförderer organisierte Alternativen Vorrang haben. Insofern kann es zwar sein, dass du ein Hotel möchtest, der Beförderer aber eine Fahrt mit dem Taxi o.Ä. organisiert. Die vom Beförderer organisierte Alternative muss zwar zumutbar sein, aber was das im konkreten Fall bedeutet, muss notfalls ein Gericht entscheiden.

Mein Tipp wäre eine Kontaktaufnahme per E-Mail an die im Impressum von bahn.de genannte Adresse mit Aufforderung zur Nennung einer Alternative samt angemessener Frist. Wenn von dort keine Antwort erfolgt, dann kann man auf eigene Faust eine Alternative organisieren, Belege aufbewahren, zur Erstattung einreichen und wenn das nicht erfolgreich ist, weitere Schritte erwägen (Schlichtungsstelle, Anwalt etc.)

In den meisten Fällen gingen solche Fälle bei mir beim SCFGR durch, ggf. nach einem Telefonat. Prinzipiell kann man mit einer freundlichen telefonischen Nachfrage viel erreichen. Getreu dem Motto: erst freundlich, dann freundlich und bestimmt und schlussendlich bestimmt.

Übernacghtung auf Kosten der DB

gnampf, Mittwoch, 24.09.2025, 10:21 (vor 89 Tagen) @ 611 040

Ob du Hotel oder Taxi willst, kannst du als Fahrgast aussuchen.

dazu wurd dir ja schon geschrieben, dass das so pauschal erstmal Blödsinn ist. Eine 5min Taxifahrt ablehnen und stattdessen ein Hotel fordern kannst du zwar machen, wirst aber keinen Gutschein bekommen und auf allen Kosten sitzen bleiben. Hier gilt auch immer noch die Pflicht den Schaden zu minimieren, solange das zumutbar ist. Und das wäre es bei dem Beispiel definitiv.
Ergo: es kommt immer stark auf den Einzelfall an.

Ich würde in Frankfurt direkt sagen, dass ich einen Hotelgutschein möchte, da ich nicht mehr ans Ziel komme.

Kannst du tun. Je nachdem wer dir gegenüber sitzt, und was der von dir hält, wird er dann gerade das kategorisch ablehnen und dir nur ein Taxi anbieten, in der Annahme das du dann eh ablehnst und in Vorleistung gehst.

Alternativ kannst du auch direkt ein Hotel in Frankfurt buchen und die Rechnung beim SC FGR einreichen. Ist nicht so meins, da man immer ewig dem Geld hinterherrennen muss.
Aber wenn du Diskussionen an der Info vermeiden möchtest, kannst das auch tun.

Kannst du tun. Mit Pech bleibst du dann auf deinen Kosten sitzen, da du dem Beförderer nicht die Gelegenheit gegeben hast sich um dich zu kümmern, wie es aber vorgeschrieben ist. Das wird zwar aktuell noch nicht geprüft, kann sich aber jederzeit ändern. Und wäre auch heute anwendbar, wenn es bis vor Gericht geht.

Übernacghtung auf Kosten der DB

611 040, Erfurt, Mittwoch, 24.09.2025, 19:34 (vor 88 Tagen) @ gnampf

Was habt ihr immer mit dieser Frist?

Ich glaube hier nutzen doch einige regelmäßig die FGR und wissen daher sehr gut, dass die Infos in manchen Fällen tatsächlich einen Gutschein ausstellen (und zwar fast immer entweder nichts oder das was man verlangt, die Diskussion Taxi oder Hotel gab es noch nie) oder dies kategorisch ablehnen und nir das Formular geben mit dem Hinweis man soll es selbst einreichen.

Es ist also völlig realistisch und wahrscheinlich der häufigste Fall, das man erstmal in Vorkasse gehen müsste und dann das Geld zurück fordert.
Wie sollte das SC FGR da beweisen(!) dass du dein teures Hotel auf eigene Faust gebucht hast, und nicht vorher sinnlos ewig an der DB Info angestanden hast um dir dort nur ein FGR-Formular in die Hand drücken zu lassen, mit den Worten, falls es Fragen gibt, dort anrufen, und der Nächste bitte.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Übernacghtung auf Kosten der DB

VT642, Mittwoch, 24.09.2025, 19:47 (vor 88 Tagen) @ 611 040

Ich hatte schon häufiger die Diskussion Taxi/Hotel und zwar in beide Richtungen (Hotel angeboten, obwohl Taxi bevorzugt und umgekehrt).

Übernacghtung auf Kosten der DB

gnampf, Mittwoch, 24.09.2025, 20:07 (vor 88 Tagen) @ 611 040

Was habt ihr immer mit dieser Frist?

Was hast du nur immer für Probleme mit der Rechtslage?

Ich glaube hier nutzen doch einige regelmäßig die FGR

du z.B.

und wissen daher sehr gut,

du leider nicht immer

die Diskussion Taxi oder Hotel gab es noch nie

Interessant, dann hab ich das wohl immer nur geträumt, wenn ich darüber mit den MA diskutiert hab?

Es ist also völlig realistisch und wahrscheinlich der häufigste Fall, das man erstmal in Vorkasse gehen müsste und dann das Geld zurück fordert.

Da sieht meine Statistik anders aus.

Wie sollte das SC FGR da beweisen(!) dass du dein teures Hotel auf eigene Faust gebucht hast, und nicht vorher sinnlos ewig an der DB Info angestanden hast um dir dort nur ein FGR-Formular in die Hand drücken zu lassen, mit den Worten, falls es Fragen gibt, dort anrufen, und der Nächste bitte.

Ob dein Hotel teuer oder billig ist spielt da erstmal gar keine Rolle. Die eingereichte Rechnung kann da z.B. durchaus Rückschlüsse auf den Buchungszeitpunkt erlauben.
Und: das SC FGR muss erstmal gar nichts beweisen. Du willst etwas von denen, nicht die von dir. Ergo können sie einfach auch erstmal ablehnen und behaupten du hättest ihnen keine Gelegenheit gegeben vor Ort. Danach kannst du dann gerne klagen, doch auch da wird dann mitunter die Beweislast bei dir als Kläger liegen.

Übernacghtung auf Kosten der DB

LoungeHopper, Mittwoch, 24.09.2025, 22:40 (vor 88 Tagen) @ 611 040

Was habt ihr immer mit dieser Frist?

Gerne erkläre ich ein bisschen meine Sicht:
Das erste Credo ist: Recht haben ist noch nicht Recht bekommen. Die Fahrgastrechte sind gut und ich bin froh, dass es sie gibt. Aber a) sollte man sich der geltenden Rechtslage bewusst sein und b) möchte man ja irgendwie auch sicherstellen, dass man das Recht bekommt, was einem zusteht.

In einer idealisierten Welt würde dir der Beförderer proaktiv eine mögliche Lösung vorschlagen, z.B. in dem er sich per E-Mail an dich wendet und die bspw. direkt einen Hotel- oder Taxigutschein ausstellt.

Nun wissen wir aus der Praxis glaube ich gut genug, dass das eher Wunschdenken ist. Das mag verschiedene Gründe haben, die ich hier erstmal nicht näher erläutern möchte. Ein Rheinländer wie ich würde sagen: Et is wie er is.

Nun stellt sich also die Frage, wie du als Fahrgast in so einer Situation vorgehst. Natürlich kannst du dich an den Servicepunkt wenden, sofern denn einer vorhanden ist und geöffnet hat. Nicht jeder Mensch strandet ja an einem größeren Hauptbahnhof. Der Ausgang des Gesprächs am Servicepunkt ist durchaus ungewiss. Ob du das, was du möchtest bekommst, liegt ja nur bedingt in deiner Macht. Ich empfehle das Anliegen immer freundlich zu schildern, das hat die besten Erfolgsaussichten. Aber es kann ja auch passieren, dass du entweder das für dich falsche (also Taxi statt Hotel oder vice versa) oder gar nichts von beidem bekommst. Was hast du dann für Durchsetzungsmöglichkeiten? Keine.
Außerdem hast du jetzt auch nicht wirklich einen Nachweis, dass du dich an den Servicepunkt gewendet hast und was dort wie besprochen wurde. Du kannst zwar evtl. Zeugen benennen, aber im Zweifelsfall steht dann Aussage gegen Aussage.

Also ergibt es aus meiner Sicht deutlich mehr Sinn sich schriftlich zu melden. Die Adresse des Impressums bei bahn.de ist das ein durchaus logischer Weg, denn dort kaufe ich in der Regel meine Tickets.

Nun zur Fristsetzung: Wenn du jetzt in einem Zug sitzt und absehbar ist, dass eine Übernachtung oder ein Taxi notwendig sind, bleibt ja jetzt nicht unendlich Zeit, eine Lösung zu finden. Wenn sich erst in drei Tagen jemand bei dir meldet ist es ja schon zu spät. Andererseits musst du dem Verkehrsunternehmen aber auch eine gewisse Zeit zur Problembewältigung zugestehen. Also wäre zum Beispiel eine Frist von 30 min angemessen. Also zumindest aus meiner Sicht.
Wenn diese Frist dann verstrichen ist, dann ist die andere Partei (also das Verkehrsunternehmen) erstmal in Verzug. Dann kannst du nachdenken, eigene Buchungen etc. vorzunehmen, natürlich in Rahmen der geltenden Rechtslage, die dir Rechte aber auch Pflichten (z.B. Schadensminderung) zuspricht.

Natürlich gehst du dann erstmal in Vorkasse. Also möchtest du ja sicherstellen, dass du dein Geld auch wiedersiehst. Im besten Falle zahlt das Unternehmen z.B. via SCFGR selbstständig. Aber was wenn nicht? Dann bliebe dir der Weg zur Schlichtungsstelle oder zum Gericht.

Und dort wird man sicher mehr Kenntnis von deiner Situation nehmen, wenn du irgendwelche Belege hast. Denn wie mein Vorredner schon sagte: dann bist du in der Beweispflicht. Und da ist eine Email, in der du der Gegenseite eine Frist zur Problemlösung eingeräumt hast, schonmal gut. Und in der Schriftform, am besten noch in CC oder BCC an potenzielle Zeugen, noch mehr. Damit gewinnst du natürlich noch nicht zwangsläufig einen Prozess, aber deine Chancen stehen schon besser.

Das mag jetzt vielleicht ein bisschen deutsche Vollkaskomentalität sein und Blaschi würde sagen, man soll auch mal was wagen und mutig sein. Aber es geht ja erstmal nur um eine Dokumentation dessen, was man selbst zur Lösung des Problems beigetragen hat. Denn eigentlich will man ja irgendwie an sein Ziel kommen. Für den Fall der Fälle hat man dann aber zumindest irgendetwas in der Hand.

Ich habe bisher immer vermeiden können, die Schlichtungsstelle oder ein Gericht einschalten zu müssen und bin sehr froh darum . Und die meisten Mitarbeitenden erlebe ich auch sehr problemorientiert. Dennoch schadet es meiner Meinung nach nicht, besonnen vorzugehen.

Jetzt aber genug meines Sermons.

Durchsetzung der Rechtslage vor Gericht

zettelbox, Donnerstag, 25.09.2025, 09:52 (vor 88 Tagen) @ LoungeHopper

Danke für den Beitrag, ich möchte ihn ein wenig ergänzen um eine zweite Perspektive.

Ich bin häufig mit der Bahn aber auch gelegentlich mit Airlines unterwegs. Auch bei Airlines gibt es ja (wenn auch erst in extremeren Fällen, in der Regel ab 3 Stunden Verspätung oder halt bei Annulierung oder verspätungsbedingt verpassten Anschlüssen) gewisse Entschädigungsansprüche.

Da ich absolut gesehen deutlich häufiger Bahn fahre als fliege, und außerdem die Bahnfahrten relativ gesehen häufiger schief gehen, und die FGR bei der Bahn viel früher greifen, habe ich absolut gesehen sehr viel mehr Ansprüche aus Bahn-FGR als aus Flügen.

Dennoch muss ich sagen:
Meine Erfahrungen mit der DB in Sachen Durchsetzung der FGR sind seit 2-3 Jahren (geschätzt) sehr positiv. Seit die Antragsstellung über den DB Navigator digitalisiert ist, ist erstens die Antragstellung wirklich einfach und zweitens die Bearbeitung sehr schnell. In den meisten Fällen gibt es die Entschädigung wenige Tage nach Antragsstellung direkt aufs Konto. In wenigen Fällen bekommt man eine Ablehnung und kann die Hotline anrufen - und dort wurden bisher alle meine Fälle geklärt, das Geld gab es dann später. Das betrifft in der Regel schwierigere Fälle, wie Verauslagung von Übernachtungskosten (Taxi hatte ich glaube ich noch nie) oder ein Fahrtabbruch, wenn ich gestrandet bin und mich privat von dort habe abholen lassen (wobei ich dann nur die Fahrkarte 100 % erstatten lasse, aber keine weiteren Fahrtkosten).

Bei Airlines ist meine Erfahrung eine völlig andere.
Ansprüche aus verpasstem Gepäck (das ist dann die Erstattung von Notkäufen für Kleidung etc.) werden dort ebenfalls (sofern angemessen) sehr schnell bearbeitet und das Geld landet innerhalb weniger Tage auf dem Konto.

Bei Ansprüchen aus Verspätungen und Annulierungen stellen sich die Airlines aber quer und reizen es aus. Sie suchen sich völlig weltfremde Begründungen, warum sie nicht entschädigungspflichtig sind (entkoppelt von der Rechtslage, nahezu absurd) und lassen es auf die gerichtliche Klärung ankommen. Da habe ich nun mehrere Erfahrungen gemacht, und zwar immer erfolgreich. Und daraus nehme ich mit:

- die E-Mail-Adresse aus dem Impressum ist genau richtig. Wenn ein Anwalt eine Forderung mit 7 Tagen Frist dort hin schickt, ist erstaunlich, wie schnell die Mails dann doch zur Rechtsabteilung durchgestellt werden, in der Regel am selben Tag noch.
- Man sollte sich schon an die Rechtslage halten, denn im Zweifelsfall sucht die Rechtsabteilung des Unternehmens dann doch nach einer Lücke. Wenn es eine 100 min Frist gibt: einhalten.
- Klagen hilft und ist erstaunlich entspannt, man hat wirklich weniger Stress damit als man zunächst glaubt. Zunächst unter Fristsetzung nochmal Mail an die Airline, dann Sachverhalt an den Anwalt schicken, später Klageschrift freigeben, einige Wochen später Geld erhalten. Man sollte hier aus Angst nicht zurückstecken.
- Thema Beweislast: Hier habe ich die Gerichte als extrem verbraucherfreundlich erlebt. Wenn ich behaupte (natürlich wahrheitsgemäß), dass mir keine Mahlzeiten angeboten wurden, dass mir am Schalter keine Alternativverbindung angeboten wurde sondern ich auf den Flug am nächsten Tag umgebucht wurde, ich keine Hotelübernachtung angeboten bekommen habe etc. dann glauben die Gerichte das, bis die Airline das Gegenteil beweist bzw. plausibel darlegt. Das können sie natürlich nicht. Noch nie hat ein Gericht irgendwie verlangt, von mir zu beweisen, dass ich wirklich am Schalter war, oder dass ich wirklich eine Frist in einer Ankunftshalle abgewartet habe. Die Behauptung/Zusicherung reicht als Anscheinsbeweis völlig aus.

All das dürfte auch für die Bahn gelten. Wie gesagt, ich musste noch nie gegen die Bahn klagen, spätestens mit dem Anruf nach erster Ablehnung haben sich die Fälle bislang immer geklärt, einmal musste ich halt zweimal anrufen nach zwei Ablehnungen, aber das war glaube ich eher Missverständnissen geschuldet. Da kämpfen die Airlines mit deutlich härteren Bandagen.

Very long story short: Rechtslage kennen, entsprechend verhalten, Ansprüche geltend machen. Ich würde mir hier nicht zu sehr den Kopf zerbrechen, man kommt ziemlich zuverlässig und ohne allzu viel Stress zu seinem Recht, auch wenn man gewisse Punkte nicht beweisen kann.

Wie ist es ausgegangen?

Jette13, Mittwoch, 24.09.2025, 23:41 (vor 88 Tagen) @ Musikrentner

- kein Text -

Wie ist es ausgegangen?

Musikrentner, Wuppertal, Donnerstag, 25.09.2025, 13:13 (vor 88 Tagen) @ Jette13

Eigentlich so,wie ich es befürchtet habe.
Da alle ICE`s an dem Abend zwischen FFM und Köln massig Verspätung hatten,bin ich bis Düsseldorf gefahren und dann in die S8.
Info point FFM sehr unfreundlicher und maulfauler Mitarbeiter,der seinen Textbaustein runtergebetet hat.

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