Irritierender Fahrschein (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.08.2025, 11:24 (vor 182 Tagen) @ bahnfahrerofr.

EBA. Und auch vor Gericht dürfte nur dieses Ergebnis herauskommen... Dazu lässt es die DB aber nicht kommen.

Ich lese §4 EVO deutlich anders. Der Fahrschein an sich bleibt - wenn er falsch ausgestellt ist - zwar gültig, der Fahrpreis bemisst sich aber trotzdem nach dem Tarif, sodass im Zweifel nacherhoben werden kann (z.B. der tarifgemäße Fahrpreis für eine Rückfahrt, für die eigentlich ein zweiter Fahrschein nötig wäre).

Nicht dass das mal jemand gemacht hätte, aber so ganz grundsätzlich...

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Weg mit dem 4744!


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