OT: SBGG (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 08.07.2025, 08:47 (vor 162 Tagen) @ плацкарт

Im Selbstbestimmungsgesetz ist festgelegt, dass nach der Rückkehr ins Echtgeschlecht keine freie Namenswahl besteht. Nur in deiner weiblichen Fantasie ist jeder Prinzessinnenname erlaubt.

Das ist so nicht (ganz) richtig. Es ist für jeden Geschlechtseintrag genau eine Namenswahl zulässig (für das bei der Geburt eingetragene eben die Namenswahl der Eltern), ansonsten müsste über andere Wege der Name geändert werden.

Was das "Echtgeschlecht" sein soll, müsstest du aber mal erklären.

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Weg mit dem 4744!


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