Was machen dann eigentlich Fahrgasterheber? (Aktueller Betrieb)

ICETreffErfurt, Eisenach, Freitag, 30.05.2025, 05:14 (vor 46 Tagen) @ Der Blaschke

Du als alter Hase kannst sicherlich diese Frage beantworten. Wir haben ja offiziell keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Der DB-Zählerausweis berechtigt nur zur Mitnahme für dienstliche Fahrten (Anreise/Erhebung/Abreise) und beinhaltet keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.

Heißt das dann in deiner idealen Welt, dass uns die DB dann immer einen Sitzplatz zusichern muss? Fände ich garnicht mal schlecht.


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