Orangen pellen im Zug (Allgemeines Forum)
TUI-Ferienexpress, Freitag, 23.05.2025, 21:24 (vor 207 Tagen)
Guten Abend,
Ich fahre morgen zu Freunden nach Franken.
Angesichts des Sortiments im Speisewagen, wo es ja nicht einmal mehr ein frisches Salatblatt oder eine Tomatenscheibe als Deko gibt, möchte ich mich unterwegs mit Vitaminen versorgen.
Ernsthafte Frage: Wie pellen ich den zurzeit gesetzeskonform eine Orange?
Darf ich dazu noch im RE\ICE hierfür ein Taschenmesser mitführen?
Danke für ernsthafte kompetente Antworten!
Guck mal hier:
Ludo, Niedersachsen, Freitag, 23.05.2025, 21:35 (vor 207 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
Orange schälen im ICE verboten?
Mike65, Freitag, 14.03.2025, 23:25 (vor 276 Tagen) @ Ludo
Es betrifft zwar den Bahnverkehr nur am Rande, aber ich bin durch Zufall gerade auf diese kürzliche eingeführte Verschärfung des Waffenrechts gestoßen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht...
Danach dürfen jegliche Messer im öffentlichen Personenfernverkehr nicht mehr geführt werden.
Auf längeren Bahnreisen nehme ich eigentlich immer mein bewährtes Schweizer Taschenmesser mit, um z.B. eine Orange schälen zu können. Dies ist anscheinend nicht mehr erlaubt. Zwar dürfen Messer noch im verschlossenen Behältnis transportiert werden, wenn auf sie nur mit mehr als 3 Handgriffen zugegriffen werden kann. Es fragt sich hier, was ein Handgriff ist.
Ich vermute mal: Messer tief im Rucksack, welcher auf der Gepäckablage liegt.
1. Handgriff: Rucksack von der Ablage nehmen
2. Handgriff: Rucksack öffnen
3. Handgriff: Messer herausnehmen
4. Handgriff: Klinge ausklappen
Sobald ich aber das Messer herausnehme, um es zu benutzen, würde ich schon gegen das Gesetz verstoßen.
Natürlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem gibt, wenn jemand mal eine Frucht schält, es bleibt aber die Unsicherheit, sich von einem übereifrigen Bundespolizisten eine Anzeige einzuhandeln. Solche sind vor allem in grenzüberschreitenden Zügen immer wieder mal an Bord.
Orange schälen im ICE verboten?
hema, Samstag, 15.03.2025, 00:04 (vor 276 Tagen) @ Mike65
Hier ein kritischer Beitrag eines Juristen zum Thema (Dozent u.a.für Waffenrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen):
Christian Laustetter: Warum das Apfelschneiden zum Rechtsproblem wird
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/waffengesetz-aenderung-messerverbot-fernverkeh...
LG hema
Orange schälen im ICE verboten? Toller Veitrag von Prof. Lau
TUI-Ferienexpress, Samstag, 24.05.2025, 08:40 (vor 206 Tagen) @ hema
Guten Morgen,
Danke für diesen Link, kann jedem nur empfehlen, ihn zu lesen.
Sitze gerade im 40minütig Verspäteten RE nach Kassel, wenn er denn bis Kassel fahren wird..
Aus der verspäteten Bereitstellung wurde dann eine Weichenstörung, aber das kennen wir ja...
Hat übrigens ein Forist zufällig eine Aufstellung über die Rechtssituation im Nahverkehr der Bundesländer?
Schönes Wochenende!
Absolute Zustimmung! Ein sehr gut geschriebener Artikel.
heinz11, Samstag, 24.05.2025, 10:46 (vor 206 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
Guten Morgen,
Danke für diesen Link, kann jedem nur empfehlen, ihn zu lesen.
Sitze gerade im 40minütig Verspäteten RE nach Kassel, wenn er denn bis Kassel fahren wird..
Aus der verspäteten Bereitstellung wurde dann eine Weichenstörung, aber das kennen wir ja...
Hat übrigens ein Forist zufällig eine Aufstellung über die Rechtssituation im Nahverkehr der Bundesländer?
Schönes Wochenende!
Die neue Gesetzeslage zwingt mich jetzt dazu, meine Kochmesser umständlich per Pkw zum Messerschleifer zu fahren, anstatt bequem und unweltfreundlich die Bahn zu nehmen. Und ähm, Treibhausgase einsparen? Das verschieben wir auf später.
Ich bin dann noch über diesen Artikel gestolpert: "Zugriffe auf die Meinungsfreiheit erleben Konjunktur" von Prof. Frauke Kostalski von der Uni Köln. Diesen kann ich nur jedem empfehlen.
Und ja, bezüglich der von ihr konstatierten "Diskursvulnerabilität" schaue ich auch in den Spiegel.
Absolute Zustimmung! Ein sehr gut geschriebener Artikel.
J-C, In meiner Welt, Samstag, 24.05.2025, 11:05 (vor 206 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von J-C, Samstag, 24.05.2025, 11:08
Nicht per se. Wenn man das Messer in einem Behältnis hat und dieses dann in einem Rucksack ist - oder man es gut in Papier eingewickelt hat, sodass es mehrere als 3 Handgriffe braucht, um das Ding in der Hand zu halten, dann wird man bei einer etwaigen Kontrolle, die vermutlich eh nicht stattfindet, keine Probleme haben.
Es genügt im Prinzip, es in Papier einzuwickeln, das dann mit Tesafilm zusammenzukleben und dann in einer verschließbaren Tasche zu verwahren. Da braucht es fix mehr als 3 Handgriffe. Ein Messer offen in einer Tasche zu haben, wäre sowieso nicht so eine gute Idee…
Und so kannst du jedenfalls nicht mehr wahrheitsgemäß behaupten, das Auto nutzen zu müssen, um es schleifen zu lassen.
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Absolute Zustimmung! Ein sehr gut geschriebener Artikel.
heinz11, Samstag, 24.05.2025, 11:33 (vor 206 Tagen) @ J-C
Nicht per se. Wenn man das Messer in einem Behältnis hat und dieses dann in einem Rucksack ist - oder man es gut in Papier eingewickelt hat, sodass es mehrere als 3 Handgriffe braucht, um das Ding in der Hand zu halten, dann wird man bei einer etwaigen Kontrolle, die vermutlich eh nicht stattfindet, keine Probleme haben.
Es genügt im Prinzip, es in Papier einzuwickeln, das dann mit Tesafilm zusammenzukleben und dann in einer verschließbaren Tasche zu verwahren. Da braucht es fix mehr als 3 Handgriffe. Ein Messer offen in einer Tasche zu haben, wäre sowieso nicht so eine gute Idee…
Wenn das so geht, sehr gerne! Ich bin nicht heiß drauf, das Auto nutzen zu wollen. Mal abgesehen davon, daß dort die Parkplatzsituation eh sehr bescheiden ist.
Absolute Zustimmung! Ein sehr gut geschriebener Artikel.
J-C, In meiner Welt, Samstag, 24.05.2025, 12:23 (vor 206 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von J-C, Samstag, 24.05.2025, 12:25
Wie gesagt. Der Artikel im Link zitiert aus dem Gesetz 3 Handgriffe. Also einer zum Öffnen der Tasche, einer zum Ablösen des Klebebands und wahrscheinlich mehr als einen, um überhaupt das Ding auszuwickeln. Wenn ich das Brotmesser zum Schleifen bringe, ist freilich nur die Klinge eingewickelt. Das könnte in Deutschland rein theoretisch also ein Problem sein, zumal ich damit grenzüberschreitend auch noch reise. Nur ich hab jetzt die Vermutung, dass die Polizisten nicht wahllos Leuten in den Rucksack schauen. Die haben definitiv besseres zu tun.
Wenn du gar keine Gedanken haben willst, tust du das Messer erst in Papier einpacken und dann noch in ein extra Behältnis in der Tasche haben. Da wird nichtmal der übergenauste Polizist was monieren können.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Orange schälen im ICE verboten?
JoeO, Braunschweig, Samstag, 15.03.2025, 00:14 (vor 276 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JoeO, Samstag, 15.03.2025, 00:18
Natürlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem gibt, wenn jemand mal eine Frucht schält, es bleibt aber die Unsicherheit, sich von einem übereifrigen Bundespolizisten eine Anzeige einzuhandeln. Solche sind vor allem in grenzüberschreitenden Zügen immer wieder mal an Bord.
Ich kann mir schon vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem geben kann.
Dazu braucht es noch nicht einmal eines übereifrigen Bundespolizisten. Es reicht ein normaler Fahrgast, der sich (weil er gerade im ICE-Portal die BLÖD-Zeitung mit einem Bericht über einen Messerangriff liest) verunsichert fühlt, wenn er Dich im Zug mit einem Messer hantieren sieht.
Mit seiner Furcht sucht er das Zugpersonal auf: "Im Wagen 25 sitzt ein Mann mit einem Messer."
Der Zugchef schaut nun unauffällig bei Dir vorbei. Vielleicht bist Du ja harmlos, vielleicht aber auch nicht. Er könnte Dich ansprechen und sagen, dass Du das Messer wegpacken sollst. Aber was ist, wenn Du daraufhin unwirsch reagierst? Schließlich hast Du ein Messer und man weiss ja nie...
Irgendwie muss er reagieren. Er kann dich ja nicht einfach mit dem verbotenen Messer da sitzen lassen. Was ist, wenn Du tatsächlich mit dem Messer auf einen Reisenden losgehst?
Wo der Zugchef nun auch noch von einem Fahrgast auf "den Mann mit der Waffe" aufmerksam gemacht wurde, was würde er für Ärger bekommen wenn er Dich ignoriert und dann tatsächlich etwas passiert?
Er muss handeln, traut sich aber nicht Dich direkt anzusprechen. Also denkt er sich, sollen andere sich darum kümmern und gibt eine Meldung an die Bundespolizei weiter. Die ist schließlich für sowas da.
Die Bundespolizisten, die nun wegen Dir gerufen werden, sind bestimmt nicht übereifrig. Sie machen nur ihren Job.
Ausgang offen...
Orange schälen im ICE verboten?
ICE920, München, Samstag, 15.03.2025, 08:20 (vor 276 Tagen) @ JoeO
Dazu braucht es noch nicht einmal eines übereifrigen Bundespolizisten. Es reicht ein normaler Fahrgast, der sich (weil er gerade im ICE-Portal die BLÖD-Zeitung mit einem Bericht über einen Messerangriff liest) verunsichert fühlt, wenn er Dich im Zug mit einem Messer hantieren sieht.
Solange du ausschaust, als könntest du Thomas heißen, bist du auf der sicheren Seite.
Ja! Das Volk muss gegängelt werden.
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 15.03.2025, 05:23 (vor 276 Tagen) @ Mike65
Huhu.
Corona war die Blaupause: das Volk war in weiten Teilen begeistert von den Freiheitseinschränkungen.
Corona ist aber out, juckt nicht mehr. Es muss also dringend neues her. Wenn du meinst, unbedingt im ICE eine Orange schälen zu müssen, bist du eben ein Querulant. Sowas brauchen wir nicht.
Benötigt werden degenerierte, völlig verblödete, dem "Führerbefehl" blind folgende Deppen, die als Kanonenfutter begeistert an die Front eilen werden, wenn wir bald gegen den bösen Putin in die Schlacht ziehen. Die erste Generation haben wir mit den Coronamaßnahmen ja gerade herangezüchtet.
Also: Messer schön zu Hause lassen. Die Orange auch. Und den Verstand ausschalten. Ist besser.
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Ähm, offtopic?
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Sonntag, 16.03.2025, 20:11 (vor 275 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von Paladin, Sonntag, 16.03.2025, 20:11
Was wenn nicht böse ist ein Mensch, der Angriffe auf ein anderes Land führt?
Orange schälen im ICE verboten?
ICE920, München, Samstag, 15.03.2025, 08:25 (vor 276 Tagen) @ Mike65
Hallo!
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL. Es geht darum, dass die Polizei handeln kann, BEVOR ein Messer in einer Kehle landet. Weder habe ich jemals ein Messer zum Schälen von Orangen genutzt (Wofür gibt's Fingernägel?), noch ist es zwingend nötig einen Apfel in Achtel zu schneiden, bevor man ihn isst (man kann auch einfach reinbeißen).
Kopfschüttelnde Grüße
ice920
Orange schälen im ICE verboten?
EUROFIMA, Osnabrück, Samstag, 15.03.2025, 09:15 (vor 276 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von EUROFIMA, Samstag, 15.03.2025, 09:16
Moin auch.
Absolute Zustimmung. Aber "könnte" man die Orange (das Obst) eventuell auch vor der Reise klein schneiden, und dann in einer Frischhalteboxe mitnehmen?!?
Entschuldigt bitte, aber ich bin schon etwas älter, und wollte nur mal eine Alternative zeigen.
Schönes Wochenende!
Orange schälen im ICE verboten?
ICE920, München, Samstag, 15.03.2025, 11:06 (vor 276 Tagen) @ EUROFIMA
Absolute Zustimmung. Aber "könnte" man die Orange (das Obst) eventuell auch vor der Reise klein schneiden, und dann in einer Frischhalteboxe mitnehmen?!?
Entschuldigt bitte, aber ich bin schon etwas älter, und wollte nur mal eine Alternative zeigen.
Oder bei Rewe City am Bahnhof diesen Früchtebecher mit schon zurecht geschnittenen Früchten holen. Optionen gibt es viele, wie man eine 2-Stunden-Fahrt überlebt, ohne ein Messer auspacken zu müssen.
Link zum Gesetz
sflori, Samstag, 15.03.2025, 10:57 (vor 276 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von sflori, Samstag, 15.03.2025, 11:00
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL.
Also ich will mich nicht aufregen, sondern habe einfach mal aus Neugier ins Gesetz geschaut. :)
Strafgesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html
Laut WaffG sind erstmal Messer aller Art ohne Einschränkung verboten.
Es bleibt jedoch die Möglichkeit offen, mittels Verordnung durch das Land das Verbot abzuändern. Dies soll wohl rasche Anpassungen ermöglichen.
Hier am Beispiel von Hessen:
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Waff%C3%96PNVVerbotVHEpP3
Hessen erlaubt z.B. Messer für Handwerker oder für das Bahnpersonal zur dienstlichen Ausübung.
Damit sind Messer nach dem Gesetz verboten, auch zum Orangenschälen und auch im Bordrestaurant. Wenn jemand im ICE Anzeige erstattet, muss die Bundespolizei hier auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die können sich ja nicht aussuchen, was sie verfolgen wollen und was nicht.
Bye. Flo.
weiter im Gesetz...
sflori, Samstag, 15.03.2025, 11:14 (vor 276 Tagen) @ sflori
Ha!
Und dann gibts da noch den hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html
Dort lese ich:
(4a) Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.
Damit widerrufe ich meinen Post von eben und definiere "Orangenschälen" als allgemein anerkannten Zweck. :D
Bye. Flo.
Bordrestaurantbetrieb leider nicht betroffen
Barzahlung, Samstag, 15.03.2025, 12:12 (vor 276 Tagen) @ sflori
Ha!
Und dann gibts da noch den hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.htmlDort lese ich:
(4a) Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.Damit widerrufe ich meinen Post von eben und definiere "Orangenschälen" als allgemein anerkannten Zweck. :D
Anerkannter Zweck ist auslegungsbedürftig. Zumindest im Bistro darf er weiterhin seine Orange messern, korrekt.
Ich hab mich in 2021 mal (erfolglos) dafür eingesetzt, dass die DB Fernverkehr AG ihre Bordrestaurants schließt, weil der Bistrobetrieb mit einer Nichteinhaltung der im IfSG vorgeschriebenen Maskenpflicht einhergeht.
Die Bundespolizei teilte damals aber nur mit, dass sie nicht zuständig seien und ich mich ans BMG wenden solle, das sich da aber ebenso für nicht zuständig erklärt.
Was die Messersache angeht, kann ich mir die Eingabe diesmal gleich sparen. :-(
Ich persönlich hätte mich sicherer gefühlt mit dem Wissen, dass auch im DB-Bordrestaurant keine Messer geführt werden dürfen.
Dafür aber mein Schlüsselanhänger, ...
Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 15.03.2025, 20:08 (vor 276 Tagen) @ Barzahlung
... eine praktische Schweizer Kombination aus Flaschenöffner, Nagelfeile und eben (Mini-)Messer. Schade, aber die Gefahr, aber auf den möglichen Stress mit der Polizei, denen ja selbst die Hände gebunden sind, ist mir zu heikel. Gesetz ist halt Gesetz.
Dafür aber mein Schlüsselanhänger, ...
Rook, Samstag, 15.03.2025, 21:25 (vor 276 Tagen) @ Tobs
... eine praktische Schweizer Kombination aus Flaschenöffner, Nagelfeile und eben (Mini-)Messer. Schade, aber die Gefahr, aber auf den möglichen Stress mit der Polizei, denen ja selbst die Hände gebunden sind, ist mir zu heikel. Gesetz ist halt Gesetz.
Bis zum Oktober 2024 waren solche MINI-Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 4 (VIER) Zentimetern noch erlaubt, dann wurden sie (nach Solingen) im Rahmen von dem "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" auch verboten:
"Die gesetzlichen Verbote, Messer zu führen, gelten für alle Messer, unabhängig von der Klingenlänge und der Beschaffenheit.
Umfasst sind daher auch Alltagmesser, wie zum Beispiel Taschenmesser."
--
Viele Grüße
Rook
Bordrestaurantbetrieb leider nicht betroffen
611 040, Erfurt, Dienstag, 18.03.2025, 21:37 (vor 273 Tagen) @ Barzahlung
Und du willst dein Schnitzel dann mit der Gabel zerteilen?
Ach warte, sowas gibts ja bei der DB auch nicht mehr...
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Bordrestaurantbetrieb leider nicht betroffen
Rotomoto 389, Dienstag, 27.05.2025, 22:14 (vor 203 Tagen) @ Barzahlung
Gleich schließen halte ich für übertrieben, so wie die Wichtigtuer mit den Masken, die sich selbst nicht dran gehalten haben.
Link zum Gesetz
ICE920, München, Samstag, 15.03.2025, 11:17 (vor 276 Tagen) @ sflori
bearbeitet von ICE920, Samstag, 15.03.2025, 11:17
Also ich will mich nicht aufregen, sondern habe einfach mal aus Neugier ins Gesetz geschaut. :)
Strafgesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.htmlLaut WaffG sind erstmal Messer aller Art ohne Einschränkung verboten.
Es macht keinen Sinn Gesetze zu lesen, ohne die Beweggründe für das Gesetz anzuschauen, wenn man die Praktikabilität diskutieren will.
Wenn du wüsstest, was alles verboten ist und geahndet werden kann, würdest du in ganz vielen Foren ganz viele Beiträge eröffnen können ;)
Damit sind Messer nach dem Gesetz verboten, auch zum Orangenschälen und auch im Bordrestaurant. Wenn jemand im ICE Anzeige erstattet, muss die Bundespolizei hier auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die können sich ja nicht aussuchen, was sie verfolgen wollen und was nicht.
Doch, genau das können sie machen und Verfahren wegen Geringfügigkeit jederzeit einstellen ;) § 153 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html
Link zum Gesetz
Mike65, Samstag, 15.03.2025, 13:03 (vor 276 Tagen) @ sflori
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL.
Also ich will mich nicht aufregen, sondern habe einfach mal aus Neugier ins Gesetz geschaut. :)Strafgesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.htmlLaut WaffG sind erstmal Messer aller Art ohne Einschränkung verboten.
Es bleibt jedoch die Möglichkeit offen, mittels Verordnung durch das Land das Verbot abzuändern. Dies soll wohl rasche Anpassungen ermöglichen.
Hier am Beispiel von Hessen:
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Waff%C3%96PNVVerbotVHEpP3Hessen erlaubt z.B. Messer für Handwerker oder für das Bahnpersonal zur dienstlichen Ausübung.
Damit sind Messer nach dem Gesetz verboten, auch zum Orangenschälen und auch im Bordrestaurant. Wenn jemand im ICE Anzeige erstattet, muss die Bundespolizei hier auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die können sich ja nicht aussuchen, was sie verfolgen wollen und was nicht.
Danke für den Link! Vermutlich wollte die Politik da Aktionismus zeigen und hat letztendlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Allgemein zielt die Gesetztesänderung eher auf an Bahnhöfen herumlungernde Jugendliche, für die ein Messer das bedeutet, was der Colt für den Westernhelden ist. Ist das Ding griffbereit in der Hosentasche, ist die Versuchung groß, es z.B. bei einem Streit auch als Waffe zu benutzen. Die werden kaum Schweizer Taschenmesser nutzen und fahren eher selten im IC und ICE.
Allerdings sind nach WaffG gastronomische Betriebe vom Verbot ausgenommen, worunter auch das Bordrestaurant fallen dürfte.
Ebenso ist eine Nutzung zu einem anerkannten Zweck gestattet. Ob das Schälen einer Frucht darunter fällt, ist nicht klar, ich vermute mal ja, wenn dazu ein Schweizer Messer genutzt wird, ein Springmesser eher nicht. So suggeriert es der Beitrag aus dem Apfel-Link.
Da es sich bei einem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt, muß die Polizei das nicht weiterverfogen. Sie kann es auch bei einer Ermahnung bzw. der freundlichen Auffordung belassen, das Messer wegzupacken.
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
Henrik, Samstag, 15.03.2025, 15:46 (vor 276 Tagen) @ Mike65
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL.
jo.
Für den Alltag hat das für uns gar keine Bedeutung.
hier nun auch noch mit dem Fischmesser im ICE oder dem Plastikmesser im ICE anzukommen..
umpf.
Vermutlich wollte die Politik da Aktionismus zeigen und hat letztendlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Allgemein zielt die Gesetzesänderung eher auf an Bahnhöfen herumlungernde Jugendliche, für die ein Messer das bedeutet, was der Colt für den Westernhelden ist. Ist das Ding griffbereit in der Hosentasche, ist die Versuchung groß, es z.B. bei einem Streit auch als Waffe zu benutzen. Die werden kaum Schweizer Taschenmesser nutzen und fahren eher selten im IC und ICE.
selten sind solche Vorfälle eh
und auch die Bahnhöfe mit den meisten dieser Vorfälle sind die sichersten öffentlichen Räume der Städte.
Diese Taten werden medial ausgeschlachtet - daher der politische Aktionismus, untersetzt mit rassistischen Ressentiments.
Messerangriffe können schnell schwere Verletzung zur Folge haben.. bis zum Tod,
insofern überlegt man, wie man diese vorbeugen kann.
Auch im ICE gibt es derlei Angriffe,
vor paar Tagen war es ein 44-Jähriger in einem ICE von Köln nach Berlin,
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/44-jahriger-bedrohte-fahrgaste-mit-me...
vor ein paar Jahren ein 27-jähriger Mann in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg,
https://www.allgaeuer-zeitung.de/bayern/messerattacke-im-zug-aktuell-drei-schwerverletz...
https://www.sueddeutsche.de/politik/ice-messerangriff-islamist-1.5721319
nicht im ICE, aber eine Meldung von heute über einen Vorfall von gestern, 70-Jähriger in Dortmund,
https://www.spiegel.de/panorama/70-jaehriger-soll-polizisten-mit-messer-bedroht-haben-a...
--
Ein Messer sollte man eh nicht so einfach griffbereit im Rucksack/Tasche/Handtasche lagern,
die Selbstverletzungsgefahr beim Griff in die Tasche ist da nicht zu unterschätzen und auch dass andere Teile in der Tasche in Mitleidenschaft geraten.
Die Orange, der Apfel lagert ja auch nicht lose im Rucksack. In die Obstdose kommt dann halt das Obstmesser mit rein.
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
Barzahlung, Samstag, 15.03.2025, 19:17 (vor 276 Tagen) @ Henrik
Messerangriffe können schnell schwere Verletzung zur Folge haben.. bis zum Tod,
Deshalb sollten wir keine Maßnahme unversucht lassen, um die Zahl der Messerangriffe in Zügen auf 0 zu reduzieren.
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
gnampf, Samstag, 15.03.2025, 19:49 (vor 276 Tagen) @ Barzahlung
Deshalb sollten wir keine Maßnahme unversucht lassen, um die Zahl der Messerangriffe in Zügen auf 0 zu reduzieren.
nun, da wüsste ich die perfekte Methode für: wir verbieten Menschen in Zügen! Kein Mensch darf je wieder einen Zug betreten, Züge dürfen nur noch automatisiert fahren, nur von Robotern gebaut und gewartet werden. Problem gelöst.
Du möchtest Messerangriffe überall zuverlässig verhindern? Kein Problem, verbiete die Menschheit. Der Planet wird es dir danken!
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
Barzahlung, Samstag, 15.03.2025, 22:05 (vor 275 Tagen) @ gnampf
Deshalb sollten wir keine Maßnahme unversucht lassen, um die Zahl der Messerangriffe in Zügen auf 0 zu reduzieren.
nun, da wüsste ich die perfekte Methode für: wir verbieten Menschen in Zügen! Kein Mensch darf je wieder einen Zug betreten
Das freut mich, dass wir bei all den inhaltlichen Differenzen doch noch zusammengefunden haben.
Du möchtest Messerangriffe überall zuverlässig verhindern?
Mir persönlich würde es schon reichen, wenn Messerattacken in Zügen mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen wären.
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
Reservierungszettel, KDU, Sonntag, 16.03.2025, 00:50 (vor 275 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Sonntag, 16.03.2025, 00:50
Deshalb sollten wir keine Maßnahme unversucht lassen, um die Zahl der Messerangriffe in Zügen auf 0 zu reduzieren.
nun, da wüsste ich die perfekte Methode für: wir verbieten Menschen in Zügen! Kein Mensch darf je wieder einen Zug betreten
Das freut mich, dass wir bei all den inhaltlichen Differenzen doch noch zusammengefunden haben.
Du möchtest Messerangriffe überall zuverlässig verhindern?
Mir persönlich würde es schon reichen, wenn Messerattacken in Zügen mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen wären.
Wenn du Zügen Bussen und Bahnen Fernbleibst wird das Ganze zumindest für dich gelten, wenn du dich dann noch dauerhaft irgendwo verbarrikadierst bist du nahezu sicher vor Messerangriffen.
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
Sanformatiker, Samstag, 15.03.2025, 21:15 (vor 276 Tagen) @ Barzahlung
Also Check-In, Sicherheitsbereich und Sicherheitsbereich an jedem Bahnhof und Haltepunkt - analog zur Luftfahrt?
Messerattacken auch im ICE.. Messer nicht lose in Rucksack
gnampf, Samstag, 15.03.2025, 22:02 (vor 275 Tagen) @ Sanformatiker
Hilft auch nix. Ex-Kollege ist nach 9/11 in die USA geflogen. Dort @work den Laptop ausgepackt, und zum Vorschein kam auch ein großes Kuchenmesser. Ging problemlos durch alle Sicherheitskontrollen durch.
Yeah!
Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 15.03.2025, 23:25 (vor 275 Tagen) @ Sanformatiker
Hey.
Also Check-In, Sicherheitsbereich und Sicherheitsbereich an jedem Bahnhof und Haltepunkt - analog zur Luftfahrt?
Genau so! Und nicht vergessen: nur mit Platzreservierung!
Schöne Grüße von jörg
--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)
Kannst ja nach Spanien ziehen.
J-C, In meiner Welt, Samstag, 24.05.2025, 07:50 (vor 206 Tagen) @ Der Blaschke
- kein Text -
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Unterschiedliche Inhalte der Gesetze
ffz, Sonntag, 16.03.2025, 09:00 (vor 275 Tagen) @ Mike65
Hallo,
bitte grundsätzlich folgendes Beachten:
Dieses Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html gilt für öffentliche Veranstaltungen, wie zB Messen, Volksfeste, Theateraufführungen,... und für öffentliche Waffenverbotszonen zB auf Straßen und Plätzen.
Dieses Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html gilt für den Personenfernverkehr nicht aber für den Personennahverkehr.
Ist auch völlig logisch, weil da wie bei den Coronaverordnungen der Förderalismus zuschlägt. Der Bund darf nur Regelungen für seinen Zuständigkeitsbereich treffen und der Bund ist ausschließlich für den Personenfernverkehr und Öffentliche Veranstaltungen Reglungsbefugt. Die Regelungsbefungnis für den ÖPNV liegt bei den Ländern, deshalb muss für ein Messerverbot im Öffentlichen Personennahverkehr jedes Bundesland ein eigenes Gesetz erlassen.
In der Praxis wird das Gesetz, wie die Gesetze zum Infektionsschutz auch schon, eh nicht zur Anwendung kommen, weil es so viele Lücken und Ausnahmen beinhaltet, dass jeder der will auch einen entsprechenden Grund finden wird einen Ausnahmetatbestand auszuüben.
Es gilt in Großbritannien schon viele Jahre ein sehr strenges Messerverbot, womit fast keine Messer außerhalb eines Taschenmessers in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, in der Praxis lässt sich das weder realistisch kontrollieren, noch hat es zu einem Rückgang der Messerattacken von Gangs und in der Öffentlichkeit geführt. Wer in Großbritannien einen Ausnahmetatbestand finden will, warum er trotz Verbot ein Messer in der Öffentlichkeit führen darf, der findet auch einen.
Oder siehe die Pflicht in Frankreich im TGV seine Gepäckstücke mit einem Namensanhänger zu versehen, was offiziell Pflicht ist und geahndet werden kann, wenn es nicht so ist, in der Praxis sind bei meinen Fahrten mit dem TGV in Frankreich regelmäßig etwa die Hälfte der Gepäckstücke nicht mit einem Namensanhänger versehen und keinen interessiert das.
Orange schälen im ICE verboten?
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 15.03.2025, 11:11 (vor 276 Tagen) @ ICE920
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL. Es geht darum, dass die Polizei handeln kann, BEVOR ein Messer in einer Kehle landet.
Also konkret um die Ermöglichung von Polizeiwillkür?
JeDi, nimmt meist ein Orangenschälgerät wie dieses
--
Weg mit dem 4744!
Orange schälen im ICE verboten?
gnampf, Samstag, 15.03.2025, 18:46 (vor 276 Tagen) @ ICE920
Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL.
Ob er das gewollt hat ist fraglich, aber manchmal läßt einem die Politik ja kaum eine andere Wahl.
Es geht darum, dass die Polizei handeln kann, BEVOR ein Messer in einer Kehle landet. Weder habe ich jemals ein Messer zum Schälen von Orangen genutzt (Wofür gibt's Fingernägel?), noch ist es zwingend nötig einen Apfel in Achtel zu schneiden, bevor man ihn isst (man kann auch einfach reinbeißen).
Die Polizei konnte auch vorher schon handeln, wenn eine Gefahr erkennbar war. Messer die als Waffen gedacht waren, waren eh schon verboten. Jetzt ist man halt mal wieder komplett übers Ziel hinaus geschossen und hat alles was Messer heißen könnte verboten.
Das dumme dabei ist: man trifft damit nur diejenigen, die sich einen Apfel kleinschneiden wollten. Wer mit dem Messer jemanden bedrohen will, den kratzt das Messerverbot herzlich wenig. Auch die Einsatzkräfte sind damit nicht besser geschützt, im Gegenteil... wenn sie jetzt eine Kontrolle auf Messer durchführen wollen bekommen sie das halt einmal vorgeführt.
Kopfschüttelnde Grüße
ice920
Stimmt in Anbetracht der Ideen der letzten Innenminister kann man echt nur den Kopf schütteln. Zum Glück gehts auf Wunsch der (knappen) Mehrheit der Deutschen ja jetzt so weiter.
Man kann auch ohne Messer eine Orange schälen…
J-C, In meiner Welt, Freitag, 23.05.2025, 21:40 (vor 207 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
- kein Text -
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Nicht mehr alle Finger an der Hand dran?
ICE920, München, Freitag, 23.05.2025, 21:52 (vor 207 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
bearbeitet von ICE920, Freitag, 23.05.2025, 21:52
Ich wüsste nicht einmal, wie ich mit einem Messer eine Orange schälen könnte. Hast du keine Finger?
Zuhause vorbereiten - Tupperdose - fertig ;)
Reservierungszettel, KDU, Freitag, 23.05.2025, 22:05 (vor 207 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
- kein Text -
Orangen pellen im Zug
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Freitag, 23.05.2025, 22:58 (vor 206 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
Einfach ein kleines Taschenmesser benutzen zum einschneiden der Schale. Ich würde mich da nicht groß um irgendwelche Verbote scheren. Wenn irgendwer irgendwem im Zug an die Wäsche will, gibt's auch ohne Taschenmesser genug Möglichkeiten das zu tun. Wenn ich böse Absichten habe, interessieren mich Verbote auch nicht wirklich.
Ich geh auch davon aus, wenn Du nicht gerade mit dem Ding im Gang rumfuchtelst und schreibst "Ich habe ein Taschenmesser und schäle damit meine Orange" oder sowas interessiert das Deine Mitreisenden nicht wirklich. Du schält Deine Orange, machst das Messer an einem Tempo sauber und steckst es wieder ein - fertig.
Nicht so viel Lärm machen drum. Einfach machen...
Orangen pellen im Zug
Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 24.05.2025, 06:45 (vor 206 Tagen) @ Tabernaer
Einfach ein kleines Taschenmesser benutzen zum einschneiden der Schale.
Das kann man auch zu Hause schon erledigen, dann benötigt man im Zug kein Messer.
Ich führe auf Reisen immer ein praktisches Besteck-Set mit, welches ich mit BahnBonuspunkten erworben habe. Es beinhaltet Messer, Gabel und Eßlöffel sowie einen Edelstahltrinkhalm. Bei der Benutzung dieses Sets werden einem ja hoffentlich keine bösen Absichten unterstellt.
Orangen pellen im Zug
Rotomoto 389, Dienstag, 27.05.2025, 22:20 (vor 203 Tagen) @ Tabernaer
Endlich mal ein vernünftiges Statement.
"Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck "
Südsüdwest, Freiburg Brsg, Samstag, 24.05.2025, 11:09 (vor 206 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
Toll, das ist wohl komplett an mir vorbei gegangen...
Ich bin hart am überlegen, wann ich im letzten halben Jahr kein Messer dabei hatte.
Ist so. Und bringt mich nicht in juristische Probleme. Der "allgemein anerkannten Zweck" ist beruflich. Für Kundentermine muss ich als Techniker immer geeignetes Werkzeug dabei haben, dazu zählt auch Schneid- und Stich/Spitz-Werkzeug.
Auch im Büro-Rucksack habe ich "kleines Besteck", u.a. mein Leatherman. Kann ja immer mal zu nem spontanen Termin kommen.
Wie häufig kommt es vor, dass nach einem Termin Schraubenzieher oder Teppichmesser in der Schenkeltasche bleibt?
Klar, berufliche Fahrten haben in Deutschland gerundsätzlich per Dienstwagen zuerfolgen. Dies sieht mein AG aber anders, Option 1 ist der ÖV. Poolfahrzeug oder Mietwagen halt dann wenn wirtschaftlicher.
Die Grenzgänger, die sie eh fast jeden Tag sieht, die spricht Bundespolizei nun wirklich selten an.
Das ist ja kein Problem
J-C, In meiner Welt, Samstag, 24.05.2025, 12:30 (vor 206 Tagen) @ Südsüdwest
bearbeitet von J-C, Samstag, 24.05.2025, 12:31
Zum Transport kann man es immer mitnehmen, solange mindestens 3 Handgriffe nötig sind, um es in der Hand zu haben. Und so ein Messer wird hoffentlich nicht lose im Rucksack rumfliegen.
Also angenommen du hast ein Etui, dann ist es eben,
Rucksack Öffnen
Etui (oder abehältnis) rausholen
Etui öffnen
Messer rausholen
Und wenn die Klinge dann noch irgendwie bedeckt ist, ist man eben völlig sicher.
Im Auto kann man übrigens sowieso eher nicht so leicht eine Orange oder einen Apfel schälen, wenn man selbst fährt; das war ja der Aufhänger des Threads.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Orangen pellen im Zug... wird hoffentlich schon wegen des...
Benjamin.Keller, Montag, 26.05.2025, 10:04 (vor 204 Tagen) @ TUI-Ferienexpress
...Orangen Pellens verboten. Sowas kann man zuhause machen, aber bitte nicht im Zug.
Orangen pellen im Zug... wird hoffentlich schon wegen des...
Rotomoto 389, Dienstag, 27.05.2025, 22:22 (vor 203 Tagen) @ Benjamin.Keller
Nix verboten, und wo ich was schäle ist immer noch mir überlassen.
Orangen pellen im Zug... wird hoffentlich schon wegen des...
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Mittwoch, 28.05.2025, 08:17 (vor 202 Tagen) @ Benjamin.Keller
Gibt es da auch einen guten Grund für? Oder soll es einfach in guter alter deutscher Manier einfach verboten werden, weil es jemandem nicht gefällt? Mit der CSU wird das auf jeden Fall nichts, die ist ja gegen diese Verbotskultur!