BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs. (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Montag, 19.05.2025, 13:42 (vor 213 Tagen)

Hi,

Folgendes Problem: ich hatte in der BC-Aktion im Frühjahr eine neue BC geholt obwohl meine alte noch ein past Wochen gültig war. Das hat sich durch den Rbatt trotzdem gelohnt.
Nun habe ich heute die Rechnung für eine BC bekommen, was mich wunderte da ich die neue BC immer direkt im Reisezentrum bezahle.
Es stellte sich heraus, dass es das Abo der alten BC ist was ich nicht separat gekündigt hatte. Ich dachte das wäre klar, wenn ich auf den selben Namen eine neue BC kaufe.

Kann man das noch stornieren oder soll ich jetzt tatsächlich noch 70€ zusätzlich zur vorhandenen BC zahlen?

Habt ihr da Erfahrungen?

Grüße 611 040

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BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 19.05.2025, 13:49 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Kann man das noch stornieren oder soll ich jetzt tatsächlich noch 70€ zusätzlich zur vorhandenen BC zahlen?

Warum fragst du das hier und nicht den Bahncard-Service? Erfahrungsberichte helfen dir für eine allfällige Kulanzentscheidung wenig...

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Weg mit dem 4744!

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

JoeO, Braunschweig, Montag, 19.05.2025, 14:22 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Die BahnCard ist ein Abo, das solange weiterläuft bis man es kündigt. Wenn Du noch eine BahnCard dazu abonnierst, dann hast Du zwei Abos.

Geprüft ob bereits ein Abo vorliegt wird beim BahnCard-Service nicht, überflüssige Abos zu kündigen, das liegt in der Verantwortung des mündigen Kunden.

Es ist durchaus nichts ungewöhnliches zwei BahnCard Abos zu halten, z.B. kann eine BC 25 1.Kl und eine BC 50 2. Kl. durchaus sinnvoll sein. Bis vor einigen Jahren (als es mit der BC 50 noch keine Rabatte auf Sparpreise gab) war auch eine BC 50 und eine BC 25 gleicher Klasse üblich.

Die allgemeinen Erfahrungen sagen, dass eine nicht rechtzeitig gekündigte BahnCard noch ein weiteres Jahr weiterläuft und bezahlt werden muss.

Im speziellen Fall kannst Du den BahnCard Service um Kulanz bitten, solltest Deine Hoffnungen aber nicht allzu hoch schrauben.

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

611 040, Erfurt, Montag, 19.05.2025, 15:24 (vor 212 Tagen) @ JoeO

Danke, das ist am besten telefonisch. Oder ist das auch im Reisezentrum möglich?

Zwei Abos eines identischen Produktes vom selben Unternehmen bezahlen zu müssen, die man noch nichtmal doppelt nutzen kann finde ich nicht wirklich kundenfreundlich.
Im Gegensatz zu den genannten verschiedenen BCs oder sogar noch bei identischen Zeitschriften, wo ich dann immerhin noch eine weitergeben kann, habe ich so exakt 0 Vorteile.
Da finde ich es unfair einem treuen BC-Kunden für wirklich nichts die dreifache Gebühr abzuknöpfen. (Da das neue Abo natürlich auch nicht rabattiert ist und auch zum ersten Mal keine günstigere MyBC mehr)

Und ehrlich gesagt finde ich die Praxis ein altes Abo weiterlaufen zu lassen, wenn man ein identisches BC-Produkt neu abonniert sehr seltsam. Könnte bewusst sein um genau diese Fälle zu provozieren. Gehört sich aber m.E. nicht für ein seriöses Unternehmen.

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OT: you made my day!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 19.05.2025, 15:41 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Huhu.

Da finde ich es unfair einem treuen BC-Kunden für wirklich nichts die dreifache Gebühr abzuknöpfen.

Ähm, ja, es ist irgendwie schon ein bißchen bizarr, wenn du hier "Unfairness" beklagst.

Und es zeigt, wo zuviel Studiererei endet. Dass man Abos kündigt, wenn man sie nicht mehr braucht, ist doch eine Binse. Und von jungen, hochgebildeten, sonst beim Ausnutzen von Vorteilen gerissenen und mit allen Wassern gewaschenen Leuten sollte man erwarten, dass sie das wissen und dieses Wissen in praktische Taten umsetzen können.

Und ehrlich gesagt finde ich die Praxis ein altes Abo weiterlaufen zu lassen, wenn man ein identisches BC-Produkt neu abonniert sehr seltsam. Könnte bewusst sein um genau diese Fälle zu provozieren. Gehört sich aber m.E. nicht für ein seriöses Unternehmen.

Warum sollte ein Unternehmen denn bei unseriösen Kunden im Gegenzug seriös sein?


Aber oki, ich halte das alles hier ohnehin für Fake. Wahrscheinlich soll nur ein bißchen Drive in die Bude hier. Passiert ja sonst nicht viel zur Zeit. Insofern nice der Versuch. Aber alles easy - schmunzeln und weiter geht's.

Ich freue mich derweil schon auf die nächste spannende Geschichte ...

Schöne Grüße von jörg

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"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Die wird wohl nicht von mir kommen

J-C, In meiner Welt, Montag, 19.05.2025, 15:57 (vor 212 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von J-C, Montag, 19.05.2025, 15:58

Also entgegen der landläufigen Meinung bin ich quer durch Deutschland hin und zurückgefahren - erst von Wien nach Kopenhagen, dann eine Woche später von dort nach Tschechien. Und das funktionierte einfach. Keine große Verspätung, kein verpasster Anschluss... obwohl in Hamburg der EC 25 Minuten verspätet losfuhr (aber bis Kopenhagen das aufholte) und in Kopenhagen der Zug nach Fredericia, der weiter dann nach Flensburg fuhr, 15-20 Minuten zu spät losfuhr (aber aufgrund einer Umleitung das auch rasch aufholte). Einzig war ich am Tag der Rückreise fasziniert, dass auch in Dänemark Züge ausfallen - konkret beim Öresundzug.

So habe ich nicht die letzte Verbindung verpasst, konnte nicht irgendwo mitten in der Nacht stranden und habe auch schon wieder keine Ansprüche auf Fahrgastrechte gehabt. STattdessen schön lange entspannte Reisen. 15-16 Stunden waren gerade lang genug für meine Ansprüche.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Die wird wohl nicht von mir kommen

611 040, Erfurt, Montag, 19.05.2025, 16:19 (vor 212 Tagen) @ J-C

Klar meistens klappt es. Auch bei mir und auch bei den letzten Verbindungen. Das ist dann auch keinen Post wert, weil es ja zumindest der überwiegende Fall ist.
So war es z.B. letzte Woche von Prag nach Erfurt, ab Decin mit NV letzte Verbindung mit ~5min Anschlüssen in Bad Schandau, Dresden und Leipzig. Abfahrt in Decin hl.n. erfolgte schon mit +3 durch Verspätung des Schnellzuges aus Prag. In Bad Schandau wurde die S1 trotzdem noch knapp erreicht. In Dresden klappte Auch alles, nur dass der RE50 statt 442 5Teiler nur mit einem 3teiler fuhr und damit sehr voll war. Dann das "Problem". RB20 sollte wegen kurzfristiger Bauarbeiten auf einem Teilabschnitt ausfallen und laut HIM Meldung SEV verkehren, der aber nicht im RIS stand. Da bei den anderen Verbindungen SEV anzeigt wurde bei der letzten aber nicht, fragte ich an der Hotline von Abellio MD nach wo man meinte, der SEV würde kurzfristig organisiert und man habe für die Verbindung noch keinen Bus gefunden man gehe aber davon aus, dass wie eine Stunde vorher auch ein Bus fahren würde, es dauere nur noch. Im Zweifel soll ich vor Abfahrt nochmal nachfragen ob der Bus tatsächlich fährt.
Ab Leipzig wurde dann zum Glück noch eine Alternativverbindung über Gera angezeigt die aber nur ohne MÜZ und bei Rennen und pünktlicher Ankunft des RE50 klappte. Das traf alles zu und so fuhr ich über Gera und kam noch an. Ab Weimar war es dann die selbe RB20 aus Großheringen wie bei der SEV-Verbidung. Die kam komplett leer an, sodass ich stark davon ausgehe dass der Bus nicht gefahren ist, im RIS tauchte er auch nie auf. Blöd wenn man sich auf Abellio verlässt, wäre man sicher in Naumburg gestrandet.
Für mich hat es aber trotz Problemen geklappt und ich war schlussendlich zufrieden.
Ärgern und erwähnen tue ich es, wenn es eben nicht klappt.
Dass es mal zu Verspätungen, Ausfällen und auch Stranden kommt verstehe ich und ist auch ok, wenn es nicht zu oft passiert. Dann muss sich aber vom EVU auch vernünftig um die FahrGÄSTE gekümmert werden sodass man entweder noch zum Ziel kommt oder ohne Probleme und Diskussionen ein Hotel bekommt. Dann bin ich auch zufrieden und alles ist ok.
Wenn man als Kunde in diesem Fall aber im Regen stehen gelassen wird und trotz gültigem Vertrag "Pech gehabt haben soll" weil das Personal irgendwelche Gründe vorschiebt , dann regt es mich völlig zurecht auf.

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Die wird wohl nicht von mir kommen

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 19.05.2025, 21:56 (vor 212 Tagen) @ J-C

Huhu.

STattdessen schön lange entspannte Reisen. 15-16 Stunden waren gerade lang genug für meine Ansprüche.

Gott wie bescheiden ...

15 bis 16 Stunden in EINEM Zug. Das ist so das untere Level.

Die schönen Urlaubsexpresse. Mega. 18:27 Uhr Dortmund bis 14:18 Uhr Rijeka. 17:30 Uhr zurück, 12:28 Uhr wieder in Dortmund. Mit jeweils satten Verspätungen.

Hamburg <==> Narbonne. Düsseldorf <==> Avignon.

München <==> Athen hab ich leider verpasst. Aber Mailand ==> Amsterdam war auch nice. Und natürlich will ich möglichst nicht schlafen. Auch im Nachtzug nicht. Schlaf kann ich auch zuhause haben; dafür muss ich keinen teuren Zug buchen.

Und zu TMT-Zeiten war ich 3 bis 5 Tage AM STÜCK nur unterwegs. Das höchste waren mal irgendwas bei 11.000 Kilometern, bevor es mal wieder nach Hause ging. Und die Nächte wurden natürlich im Zug verbracht. Einen Monat schaffte ich mal 42.500 Kilometer. Also ohne auf Rekordjagd zu sein. Nur so.

Da sind deine 16 Std Peanuts ;-))))

Schöne Grüße von jörg

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Die wird wohl nicht von mir kommen

611 040, Erfurt, Dienstag, 20.05.2025, 00:01 (vor 212 Tagen) @ Der Blaschke

Sowas hab ich in Tschechien auch schon geschafft. Letzten Sommer mit dem ČD Sommerticket Gültigkeit 7 Tage. War aber eine Nacht und einen halben Tag zwischedrin zu Hause bevor es wieder losging.
Die Nacht lässt sich gut in IC 579 und R 876 überbrücken Prag ab 00.01 Uhr nach Brno und dann 30min später mit dem R 876 zurück nach Prag, bzw. Kolin um die frühen ECs und R zu erreichen die man in Prag bereits verpast hätte.
Macht Spaß aber wieder zu Hause muss ich dann immerhin einen Tag entspannt angehen lassen.

Oder Over-night Fahrten mit nächtlichen Aufenthalten auch alles durch. Würde ich nur im Winter nicht empfehlen wenns wirklich kalt ist, denn beheizte Wartemöglichkeiten gibts nirgends so wirklich. (Und wenn dann ist es dort so unangenehm dass ich lieber in der Kälte warte)

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BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Montag, 19.05.2025, 16:41 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Es ist allgemein hin bekannt, dass Abos gekündigt werden müssen. Unbegreiflich, wie man hier wieder die Schuld auf andere schieben will.

Persönliche Empfehlung: direkt kündigen nach der Bestellung, damit das Abo nicht weiterläuft.

Hier kommen einem echt Zweifel

Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 17:10 (vor 212 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 17:12

Danke, das ist am besten telefonisch. Oder ist das auch im Reisezentrum möglich?

Zwei Abos eines identischen Produktes vom selben Unternehmen bezahlen zu müssen, die man noch nichtmal doppelt nutzen kann finde ich nicht wirklich kundenfreundlich.

Du machst einen Fehler und die Bahn ist kundenunfreundlich. Was erwartest du? Tägliche Erinnerungen das dein Abo ausläuft? Das geht nur elektronisch. Du aber bist ja nach eigenen Berichten jemand, der das elektronische Ticketing eher ablehnt.

Im Gegensatz zu den genannten verschiedenen BCs oder sogar noch bei identischen Zeitschriften, wo ich dann immerhin noch eine weitergeben kann, habe ich so exakt 0 Vorteile.

Vorteil ja, aber du akzeptierst doch mit Annahme und Verstreichen der Widerrufsfrist alle Bedingungen.

Da finde ich es unfair einem treuen BC-Kunden für wirklich nichts die dreifache Gebühr abzuknöpfen. (Da das neue Abo natürlich auch nicht rabattiert ist und auch zum ersten Mal keine günstigere MyBC mehr)

Absurde Argumentation - und nein das ist kein persönlicher Angriff, sondern eine Tatsache


Und ehrlich gesagt finde ich die Praxis ein altes Abo weiterlaufen zu lassen, wenn man ein identisches BC-Produkt neu abonniert sehr seltsam. Könnte bewusst sein um genau diese Fälle zu provozieren. Gehört sich aber m.E. nicht für ein seriöses Unternehmen.

Böswillige Unterstellung. Und damit wäre der ganze Beitrag schon eine Sache für die Admins, mögen die entscheiden, wie man mit dem ganzen Thema umgeht. Schließen oder gleich ausblenden.

Wenn du weiter solche Beiträge verfasst, musst du dich nicht wundern, dass man diese nicht mehr ernst nimmt und dich eher als Forentroll bezeichnet...

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Gruß
Waldbahn

Hier kommen einem echt Zweifel

bahnfahrerofr., Montag, 19.05.2025, 17:32 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 19.05.2025, 17:34

Also ich habe ja für die Thematik Verständnis. Es ist ärgerlich und man hofft dann vielleicht auf Kulanz. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Ablehnung jeglicher Kulanz hier kundenfreundlich ist oder nicht. Kein Problem.

Aber die Erwartungshaltung ist schon ein wenig speziell.

Unabhängig davon ist der Zeitpunkt des Rechnungsversandes und die nicht stattfindende Benachrichtigung bei zwei aktiven (!) Abos und anstehender Verlängerung schon auch ein wenig Teil der Masche, mit ungewollten Abos Kasse zu machen. Offenbar haben sie es nötig. Gefühlsmäßig dürften sie mit dieser Abofalle insgesamt mehr für Verärgerung sorgen, als es nachhaltig Einnahmen generiert. Ist aber nur eine Vermutung...

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 18:46 (vor 212 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Also ich habe ja für die Thematik Verständnis. Es ist ärgerlich und man hofft dann vielleicht auf Kulanz. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Ablehnung jeglicher Kulanz hier kundenfreundlich ist oder nicht. Kein Problem.

Warum Kulanz? Welchen Fehler hat die DB hier gemacht?

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Gruß
Waldbahn

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

JanZ, HB, Montag, 19.05.2025, 18:53 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn

Kulanz gegenüber einem anderen ist üblicherweise ein Thema, wenn man selber gerade keinen Fehler gemacht hat. Sonst hätte der andere ja einen Rechtsanspruch.

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

611 040, Erfurt, Montag, 19.05.2025, 18:55 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn

Mich nicht darauf hingewiesen, dass bei Abschluss eines neuen BC25 Abos auf denselben Namen, das alte Abo nicht gekündigt wird, was eigentlich logisch wäre.
Hat die nette Mitarbeiterin im RZ Würzburg mir eben auch nochmal bestätigt, dass sie es bei ihren Kunden bei der Frühjahrsaktion getan hat, mein Berater in Erfurt damals leider nicht.
Leider konnte sie das Abo aber nicht stornieren, das kann nur der BC-Service. Dieser hat kundenfreundliche 30min Wartezeit. Später nochmal probieren...

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Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 19:03 (vor 212 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 19:04

Mich nicht darauf hingewiesen, dass bei Abschluss eines neuen BC25 Abos auf denselben Namen, das alte Abo nicht gekündigt wird, was eigentlich logisch wäre.

Echt jetzt? Wie wäre es mit Lesen von Bedingungen zu diesem Produkt oder Angebot? Hast du erwähnt, dass du schon ein Abo hast?
Warum soll die DB deine Vertragspflichten übernehmen?

Ich bin raus aus dem Thema. Du wälzt deine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis komplett auf den Vertragspartner ab. Das ist keine seriöse Grundlage für eine Diskussion...

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Gruß
Waldbahn

Diese Ansicht kann ich nur bestätigen !

Garfield_1905, Montag, 19.05.2025, 19:16 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn

Es ist unglaublich, das jemand einen Anfänger - Fehler macht und jetzt verzweifelt versucht, diesen Fehler auf andere abzuwälzen. Wenn ich ein Abo habe, egal ob BC, Zeitung oder sonstwas, dann muß ich das kündigen, wenn ich es nicht mehr brauche, es sei, es läuft automatisch aus. Aber das weiß mich bei der Buchung.

Natürlich ist es ärgerlich, die BC doppelt zu zahlen, aber man lernt draus. Hoffentlich ...

Korrektur

Garfield_1905, Montag, 19.05.2025, 20:03 (vor 212 Tagen) @ Garfield_1905

(...) Aber das weiß mich bei der Buchung.

Ich weiß, dass die deutsche Sprache eine schwere Sprache ist. Aber wenn man schon Fehler bemerkt, auch im Nachhinein, sollte man sie auch berichtigen dürfen.

Das 'mich' ist ein Tippfehler und sollte 'ich' heißen. ;-)

PS. Sollte jemand noch weitere Fehler finden, kann er sie ..., na , ihr wisst schon.

Ich sehe gerade ..

Garfield_1905, Montag, 19.05.2025, 19:27 (vor 212 Tagen) @ 611 040

... Du hast Dir die 2. BC ja sogar noch in einem Reisezentrum gekauft. Das is' ja noch verschärfter ! Ich könnte schon nicht verstehen, wenn Du sie Dir online ghekauft hättest, aber in einem Reisezentrum ? Da fragt man doch: 'Ich habe da ja z.Zt. noch eine weitere gültige BC laufen, was mache ich denn damit ?' - und schon wäre das Problem gelöst gewesen.

Nee, nee, da hast Du ganz allein selbst Schuld und keine DB oder sonstwer.

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

ICE920, München, Mittwoch, 21.05.2025, 08:47 (vor 211 Tagen) @ 611 040

Mich nicht darauf hingewiesen, dass bei Abschluss eines neuen BC25 Abos auf denselben Namen, das alte Abo nicht gekündigt wird, was eigentlich logisch wäre.

Soll jetzt Peter Müller jedes Mal die Bahncard gekündigt werden, weil ein anderer Peter Müller eine Bahncard bestellt? Sorry, aber deine Forderung irgendwas am Namen festzumachen ist absolut absurd.

Bei Kartenzahlung könnte man was machen…

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 21.05.2025, 09:23 (vor 211 Tagen) @ ICE920

Gibt sicher keine 2 Peter Müllers, die dieselbe Debit- oder Kreditkarte haben ;)

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Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.05.2025, 11:21 (vor 211 Tagen) @ ICE920

Soll jetzt Peter Müller jedes Mal die Bahncard gekündigt werden, weil ein anderer Peter Müller eine Bahncard bestellt? Sorry, aber deine Forderung irgendwas am Namen festzumachen ist absolut absurd.

Im Normalfall sind doch alle Karten im Kundenkonto hinterlegt. Auch bei Kauf im RZ wird die alte Nummer abgefragt und das ganze damit zusammengeführt. Insofern wüsste die Bahn schon, wenn jemand doppelte Abos hat.

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

611 040, Erfurt, Mittwoch, 21.05.2025, 11:24 (vor 211 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Genau das hat sie auch. Bei mir vor allem 100% da ich noch nach dem letzten möglichen Beginn wegen meiner noch gültigen alten BC fragte und diese sogar physisch hingab zum einlesen für die Verknüpfung. Da kann keiner sagen, er wüsste nicht, dass ich schon ein Abo habe.

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Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

Garfield_1905, Mittwoch, 21.05.2025, 11:37 (vor 211 Tagen) @ 611 040

Genau das hat sie auch. Bei mir vor allem 100% da ich noch nach dem letzten möglichen Beginn wegen meiner noch gültigen alten BC fragte und diese sogar physisch hingab zum einlesen für die Verknüpfung. Da kann keiner sagen, er wüsste nicht, dass ich schon ein Abo habe.

Du wußtest es und hättest die alte BC einfach kündigen können / sollen. Du hast hier im ganzen, sehr langen Beitragsthread noch nicht erzählt, warum Du das nicht getan hast ... ! Hast Du denn beim Kauf der neuen BC gefragt, was Du mit der alten BC machen sollst ? Und wenn ja, hat man Dir dann tatsächlich erzählt, da Du das laufen lassen sollst, 'das nimmt dann schon alles seinen sozialistischen Gang' ?

Wie dehnbar soll denn eine "Kulanz" sein?

zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:11 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Und wenn ja, hat man Dir dann tatsächlich erzählt, da Du das laufen lassen sollst, 'das nimmt dann schon alles seinen sozialistischen Gang' ?

Meine Güte. Der TE hat entgegen seiner Absicht die alte Bahncard nicht fristgerecht gekündigt. Natürlich ist das sein Fehler.

Dass man aber ein System im Sinne der Verbraucher gegen unbeabsichtigte Fehler robuster macht, ist außerhalb dieses Forums ein sehr normaler Vorgang. Nicht alle mögen dies, manche nennen es Gängelung, aber oft wird zumindest Jahre später eingesehen, dass dies gar nicht so schlecht ist.

Man war eigentlich auch selbst schuld, wenn man beim Onlinekauf auf der letzten Seite eine standardmäßig aktivierte Checkbox übersehen hat und somit eine zusätzliche Dienstleistung gekauft hat, die man gar nicht haben wollte. Wenn man die AGBs nicht richtig gelesen hat und dabei von einer absurden Regelung überrascht wurde. Wenn man auf einen "OK"-Button geklickt hat und damit entgegen der Erwartung einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, usw. All dies ist inzwischen Gegenstand von Verbraucherschutzregelungen, und das hat m.E. nichts damit zu tun, dass die Verbraucher ihre "Fehler" auf andere abwälzen wollen, sondern dass gesichert wird, dass die Verbraucher genau die Dienstleistungen bekommen und bestellen, die sie wirklich haben wollen, und nicht weil sie eine Checkbox übersehen, einen falschen Button geklickt, oder eben eine Kündigung vergessen haben. Auch wenn bei all dem natürlich der Fehler einzig und allein beim Verbraucher liegt.

Und genau das sollte auch für die Bahncard anwendbar sein. Sollte jemand nach einem Jahr Laufzeit keine Verlängerung wünschen, kann er natürlich kündigen - aber es ist schon okay zu verhindern, dass er nicht ein ganzes weiteres Jahr drin hängt, wenn er dies nicht wollte. Andere Meinungen sind hier aber selbstverständlich erlaubt.

Hier kommen einem echt Zweifel

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 19.05.2025, 17:53 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn

Selbstverständlich könnte die DB beim Kunden nachhaken, wenn eine identische Abo-Karte bereits vorliegt. Kostet nur eine Email und kann automatisch angestoßen werden. So wie meine Bank auf jedem Fall fragen würde, was ich mit einer zweiten Kreditkarte anfangen möchte. Oder ein Hotel meldet sich, wenn ich doppelt gezahlt habe. Der große Eisenbahnkonzern hat aber kein Interesse. Lupenreines vorsätzliches Null-Interesse. Wie mit gedrehten Wagenreihungen am Bahnsteig = eine Soße.

Ich wundere mich allerdings, daß manche Kollegen hier jede Woche ein Problem haben, von der die Welt erfahren muß. So viele Stolpersteine kann es außer auf der original Via Appia doch gar nicht geben.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Hier kommen einem echt Zweifel

Waldbahn, Montag, 19.05.2025, 18:43 (vor 212 Tagen) @ Alibizugpaar

Selbstverständlich könnte die DB beim Kunden nachhaken, wenn eine identische Abo-Karte bereits vorliegt. Kostet nur eine Email und kann automatisch angestoßen werden.

Und wenn zwei Bahncard Nummern vergeben werden ist das schon hinfällig mit identisch. Und wir wissen doch, dass der TO eine Abneigung gegen elektronischen Kontakt mit der DB hat. Hat er mehr als einmal deutlich gemacht.

So wie meine Bank auf jedem Fall fragen würde, was ich mit einer zweiten Kreditkarte anfangen möchte.

Ist dem so?

Oder ein Hotel meldet sich, wenn ich doppelt gezahlt habe.

Stimmt, aber da liegt eine andere Grundlage vor. Hier ist es ein eindeutiger Nutzerfehler.

Der große Eisenbahnkonzern hat aber kein Interesse. Lupenreines vorsätzliches Null-Interesse. Wie mit gedrehten Wagenreihungen am Bahnsteig = eine Soße.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Den Zusammenhang sehe ich nicht. Das eine ist Fehler des Kunden, das andere ist Fehler der DB. Hat das eine was mit dem anderen zu tun? Wir sind doch immer auf die lupenreine Trennung der Geschäftsbereiche bedacht?

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Gruß
Waldbahn

Eigentlich relevant ist doch nur eine Frage!

Tobs, Region Köln/Bonn, Montag, 19.05.2025, 19:39 (vor 212 Tagen) @ Waldbahn

Mal abgesehen davon, dass in meinen Augen das Image das wichtigste Kapital ist und ich allein deswegen - wenn auch betont selbstverständlich à titre purement commercial - zugunsten des Kunden handeln würde, stellt sich doch im Endeffekt eine rein rechtliche Frage:

Sollten erster und letzter Geltungstag der (derzeit gültigen) Karte(n) überein stimmen, berechnet die Bahn doch die selbe Leistung doppelt. Frage an die Juristen unter uns: Zu Recht?

Andernfalls, wenn also die Überlappung nur partiell ist, also je beide Karten den Rabatt an Tagen gewähren, an denen die jeweils andere Karte ungültig ist, könnte man meines Erachtens darauf verweisen. Die Frage des Rechts wäre dann eben eine ganz andere.

PS: Da hier von der My BahnCard die Rede ist, und somit von einem jüngeren, mutmaßlich (noch) relativ weniger betuchten Fahrgast (m/w/d) die Rede ist, hat das Ganze schon eine andere Dimension. Ich selbst würde mich einfach über meine Schusseligkeit ärgern, finanziell wären die Folgen aber eher überschaubar. Das sollte in der Diskussion (bzw. in Ton und Wortwahl) auch Beachtung finden.

Eigentlich relevant ist doch nur eine Frage!

bahnfahrerofr., Montag, 19.05.2025, 20:07 (vor 212 Tagen) @ Tobs

Sollten erster und letzter Geltungstag der (derzeit gültigen) Karte(n) überein stimmen, berechnet die Bahn doch die selbe Leistung doppelt. Frage an die Juristen unter uns: Zu Recht?

Das wird nicht der Fall sein, weil er die neue Karte ja noch vor Ablauf der alten beginnen hat lassen. Da es immer genau Jahreszeiträume sind, können die gar nicht den gleichen ersten Geltungstag haben.

Eigentlich relevant ist doch nur eine Frage!

611 040, Erfurt, Montag, 19.05.2025, 20:12 (vor 212 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich wollte natürlich eine Gültigkeit direkt anschließend haben, das ging aber nicht, da auch der Beginn der Gültigkeit nur bis 31.03. liegen dirfte. Ich habe dann ausgerechnet, dass es sich trotzdem lohnt die Überschneidung in Kauf zu nehmen, statt erst später eine reguläre BC zu kaufen. Da ich nicht davon ausgegangen bin, dass bald wieder eine Aktion folgt.
So lohnt es sich natürlich 3mal nicht mehr...

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Eigentlich relevant ist doch nur eine Frage!

bahnfahrerofr., Montag, 19.05.2025, 20:26 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Einfach immer sofort nach Buchungsabschluss kündigen, dann passiert sowas nicht...

Hier kommen einem echt Zweifel

Stephan.B, Köln, Dienstag, 20.05.2025, 19:36 (vor 211 Tagen) @ Alibizugpaar

Oder ein Hotel meldet sich, wenn ich doppelt gezahlt habe.

Das Hotel meldet sich sicher nicht, wenn du ein zweites Zimmer buchst, so wie der TO bei der BC.

Ich finde es lustig, wenn Jemand von seinen eigenen Tricks überholt wird und dann in der Öffentlichkeit lamentiert.

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Stephan

Grundsätzlich ginge das aber schon

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 20.05.2025, 20:02 (vor 211 Tagen) @ Stephan.B

Ich hab in Brno mal in der Tramvaj mit meiner Debitkarte eingecheckt, später als ich später ein Konto für meine Zeitkarte aufmachen wollte, funktionierte das erst mit der Ausrollubg eines neuen Buchubgssystems auf Anhieb, da bereits bei diesem Checkin ein Konto auf meinen Namen eröffnet wurde. Erst mit dem neuen Buchungssystem konnte man das zusammenführen. Sonst weigerte sich das System, 2 Konten auf dem selben Namen zu haben…

Wenn also mit Karte oder mit Überweisung gezahlt wird - Hauptsache der Name steht drauf - kann man durchaus die Daten verknüpfen.

Theoretisch zumindest.

Ob man das jetzt als Selbstverständlichkeit sehen will, bleibt dahingestellt. Es betrifft jedoch einfach wenig Leute. Offensichtlich war diese Konstellation nicht einmal vorgesehen. Kann passieren, ich denke da wird eine Lösung gefunden. Vor allem wieso sonst wird man 2 Abos für dieselbe Leistung abschließen? Ergibt doch null Sinn normalerweise.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Grundsätzlich ginge das aber schon

bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 21:33 (vor 211 Tagen) @ J-C

Wenn also mit Karte oder mit Überweisung gezahlt wird - Hauptsache der Name steht drauf - kann man durchaus die Daten verknüpfen.

Theoretisch zumindest.

Zumindest bei Hotels ist stets der Buchungsname Unterscheidungskriterium. Ich kann für Hans Müller und Klaus Schmidt zwei Einzelzimmer auf meine KK buchen, ohne dass es irgend ein Problem gibt.

Warnungen vor Doppelbuchungen gibt es mittlerweile aber in diversen Fällen. Booking.com warnt, wenn man fürs gleiche Datum noch was buchen will, Check24 warnt bei überlappenden Mietwagenbuchungen, 2 Telefonverträge auf eine Nummer lassen sich auch nicht abschließen.

Offensichtlich war diese Konstellation nicht einmal vorgesehen. Kann passieren, ich denke da wird eine Lösung gefunden. Vor allem wieso sonst wird man 2 Abos für dieselbe Leistung abschließen? Ergibt doch null Sinn normalerweise.

Die Konstellation zwei BC-Abos zu haben, ist systemseitig vorgesehen. Da gibt es wenig Probleme. Es war bis ca. 2019 auch gar nicht mal so selten, dass jemand zwei BCs hatte (BC 50 für Flexpreise und BC 25 für Sparpreise, z.T. die 25er dann auch mit 1. Klasse). Auch heute wäre es theoretisch noch denkbar (BC 50 2. Kl und BC 25 1. Kl.). Weiterhin ist das mit den überlappenden BCs bei Aktionen oder vor Preiserhöhungen/Erreichen der Altersgrenze gar nicht so extrem selten, das wird es hin und wieder geben. Die DB weiß das auch und akzeptiert es, dass man so gelegentlich ein paar Euro sparen kann.

Eine technische Lösung in dem Fall wäre freilich kein Problem, aber die DB wird da wenig Interesse haben, für die Bereitstellung der Lösung Geld auszugeben.

Grundsätzlich ginge das aber schon

ICE920, München, Mittwoch, 21.05.2025, 08:51 (vor 211 Tagen) @ J-C
bearbeitet von ICE920, Mittwoch, 21.05.2025, 08:52

Ich bin mir ganz sicher, dass nicht der Name der ID-Token war oder alle Jan Novaks hätten dort ein sehr schwieriges Leben.

Grundsätzlich ginge das aber schon

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 21.05.2025, 09:25 (vor 211 Tagen) @ ICE920

Stimmt, jetzt fällt es mir ein, es war die Debitkarte, die das Thema war.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Hier kommen einem echt Zweifel

bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 21:26 (vor 211 Tagen) @ Stephan.B
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 21:27

Oder ein Hotel meldet sich, wenn ich doppelt gezahlt habe.


Das Hotel meldet sich sicher nicht, wenn du ein zweites Zimmer buchst, so wie der TO bei der BC.

Das Hotel storniert dir in aller Regel dein doppelt gebuchtes Zimmer von selbst, ohne dass sie dich fragen. Steht übrigens sogar oft auf Hotelvouchern drauf. Andere werden vielleicht anfragen, bevor sie stornieren, ein paar machen vielleicht auch nichts, aber "sicher nicht" ist generell falsch.

Ich finde es lustig, wenn Jemand von seinen eigenen Tricks überholt wird und dann in der Öffentlichkeit lamentiert.

Ich finde es übertrieben, dass hier so vorwurfsvoll von Tricks gesprochen wird. Fast schon so, als hätte er damit die DB über den Tisch gezogen, und daher sei das jetzt die gerechte Strafe. Diese Auslegung ist kindisch. Das mit den überlappenden Bahncards ist ein uralter Hut und etliche Vielfahrer dürften das schon gemacht haben.

ich würde an seiner Stelle auch mal an den BC-Service schreiben.

Vor etlichen Jahren habe ich mir meine erste BC nach der Jugend-BC als BC50 bestellt. Damals gab die noch keinen Rabatt auf Sparpreise. Konnte man nachlesen, habe ich aber überlesen bzw. nicht gecheckt. Habe mich dann arg darüber geärgert und eine Mail an den BC-Service verfasst, in dem ich meinen Unmut über die wenig deutliche Kommunikation dieses Unterscheids zum Ausdruck gebracht habe und um Stornierung bat*. Zudem habe ich parallel eine BC25 bestellt. Könnte man genauso sagen, tja Pech gehabt, was fürs Leben gelernt, sie haben die BC 50 damals aber tatsächlich auf meine Mail hin storniert. Damals natürlich noch mit Erfordernis der Rücksendung.

* Widerrufsrecht wollte die DB damals noch nicht anwenden, und wahrscheinlich war es zu dem Zeitpunkt auch schon zu spät.

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

danielausberlin, Dienstag, 20.05.2025, 13:00 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Zwei Abos eines identischen Produktes vom selben Unternehmen bezahlen zu müssen, die man noch nichtmal doppelt nutzen kann finde ich nicht wirklich kundenfreundlich.

Du kannst Dir auch zig Fahrkarten für den gleichen Zug oder Züge kaufen, die Du nie und nimmer gleichzeitig nutzen kannst.
Gehirn und wahlweise Erinnerung im Kalender helfen.

Hätte dir beim Kauf der BC-Aktion klar sein müssen

J-C, In meiner Welt, Montag, 19.05.2025, 15:49 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Du kaufst eine BahnCard, die schon gültig ist, wo die alte noch gültig bleibt. Würde es da irgendeine Systematik geben, die dir das unterbindet, würde diese ja schon da irgendwie greifen.

Wurde dir irgendwie gesagt, dass dein altes Abo dann ausläuft? Vermutungen alleine bringen dich da nicht weiter. Vielleicht kannst du auf Kulanz hoffen, aber grundsätzlich wärst du jetzt in der Pflicht, diese Rechnung zu begleichen.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 00:00 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Du bekommst hier ja viel Gegenwind und Häme, ich sehe das ein wenig anders.

Es gibt gleich mehrere Argumentationsoptionen, die für dich sprechen. Zum einen ist dies das Gesetz für faire Verbraucherverträge, nach der ein solcher Verbrauchervertrag sich nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, sondern in einen unbefristeten Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umwandeln muss. Dies wäre eine Möglichkeit für dich, auf die Kündigung der alten Bahncard zu bestehen.

Darüber hinaus gibt es weitere, etwas komplexere Optionen, mit denen du den neuen Vertragsabschluss anfechten kannst, denn es ist klar, dass zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen, ein Irrtum sein muss, und die Verantwortung beim Anbieter liegt, diesen Irrtum zu erkennen.

Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird. Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.

Ich denke aber, dass deine Chancen auf Kulanz ganz ohne juristische Bewertung recht hoch sind.

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 08:17 (vor 212 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 08:21

Du bekommst hier ja viel Gegenwind und Häme, (...)

Völiig zu Recht !

Es gibt gleich mehrere Argumentationsoptionen, die für dich sprechen. Zum einen ist dies das Gesetz für faire Verbraucherverträge, nach der ein solcher Verbrauchervertrag sich nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, sondern in einen unbefristeten Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umwandeln muss. Dies wäre eine Möglichkeit für dich, auf die Kündigung der alten Bahncard zu bestehen.

Was ist mit der Tatsache, das er vor Kauf einer BC die Laufzeit kannte ?


Darüber hinaus gibt es weitere, etwas komplexere Optionen, mit denen du den neuen Vertragsabschluss anfechten kannst, denn es ist klar, dass zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen, ein Irrtum sein muss, und die Verantwortung beim Anbieter liegt, diesen Irrtum zu erkennen.

Diesen Parapgraphen musst Du mir bitte nennen.


Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird. Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.

Viel Spaß beim Rechtsstreit.


Ich denke aber, dass deine Chancen auf Kulanz ganz ohne juristische Bewertung recht hoch sind.

Ich sehe das anders, denn auf mein Argument aus einem vorherigen Beitrag gehst Du gar nicht ein. Er hat die zweite BC in einem Reisezentrum gekauft (in Worten: Reisezentrum) gekauft. Hätte er dort eine einzige, für mich völlig logische, Frage gestellt ('Was ist mit der anderen BC ?') wäre dieser ganze Beitragsstrang mit dem juristischen Hickhack und dem Gejaule gar nicht nötig.

Mir wird schlecht, wenn Leute glauben, unheimlich pfiffig zu sein und ein paar Euro sparen zu können und dabei die einfachsten Verhaltensweisen außer Acht lassen. Und wenn das schief geht, dann wird hier im ICE - Forum geschimpft und gejault.

BC vergessen zu kündigen, jetzt 2 paralelle BCs.

zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 09:27 (vor 212 Tagen) @ Garfield_1905

Du bekommst hier ja viel Gegenwind und Häme, (...)


Völiig zu Recht !

Mag man so sehen, ich finde es eher unangemessen, kenne aber vermutlich die offenbar vielen Vorgeschichten nicht. Egal.

Es gibt gleich mehrere Argumentationsoptionen, die für dich sprechen. Zum einen ist dies das Gesetz für faire Verbraucherverträge, nach der ein solcher Verbrauchervertrag sich nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, sondern in einen unbefristeten Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umwandeln muss. Dies wäre eine Möglichkeit für dich, auf die Kündigung der alten Bahncard zu bestehen.


Was ist mit der Tatsache, das er vor Kauf einer BC die Laufzeit kannte ?

Spielt in diesem Kontext keine Rolle. Auch bei einem Handyvertrag oder Vertrag für das Fitnessstudio kennst du die Bedingungen ja, wenn du den Vertrag abschließt. Das Gesetz soll Verbraucher vor überraschend sich verlängernden Verträgen schützen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass dieses Gesetz auch für Bahncards einschlägig ist, und gehe davon aus, dass es irgendwann ein entsprechendes Urteil dazu geben wird. Das führt dann vermutlich dazu, dass Bahncards entweder nach einem Jahr auslaufen und neu abgeschlossen werden müssen, oder nach einem Jahr dann unbestimmt weiterlaufen und jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Letzteres hielte ich für sehr verbraucherfreundlich und sehe keinen Nachteil der Bahn darin. Die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ist kein Problem.

Die Bahn sieht das anders, eine juristische Entscheidung steht noch aus. Der Themenstarter könnte diese ja herbeiführen...


Darüber hinaus gibt es weitere, etwas komplexere Optionen, mit denen du den neuen Vertragsabschluss anfechten kannst, denn es ist klar, dass zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen, ein Irrtum sein muss, und die Verantwortung beim Anbieter liegt, diesen Irrtum zu erkennen.


Diesen Parapgraphen musst Du mir bitte nennen.

Das ist zugegeben etwas komplexer, aber ich sehe hier tatsächlich einen seltenen Fall der Anfechtung wegen Irrtums für einschlägig (zumindest möglicherweise), wobei die Chance vermutlich vergangen ist, weil der TE seinen Irrtum nicht unverzüglich erklärt hat (oder hat er? Hat er sich schon an die Bahn gewendet oder nicht?)

Es können aber noch weitere Gesetze in Frage kommen, bspw. das AGB-Recht. Ich hielte es für eine nachvollziehbare Auslegung, dass es in der Verantwortung des Anbieters gegenüber einem Verbraucher liegt, zu verhindern, dass dieser eine identische Bahncard doppelt abschließt, da es sich hierbei offensichtlich um einen Irrtum handeln muss.

Ist aber etwas spekulativ und ob man sich mit dieser Ansicht durchsetzen würde, ist zugegebenermaßen fraglich, aber möglich.

Gesetze kannst Du Dir gern selbst raussuchen, im Wesentlichen steht's im BGB (Anfechtung wegen Irrtums ist 119 BGB, das AGB-Recht irgendwo um 307 BGB wenn ich mich nicht täusche)

Vielleicht wäre sogar Bezug auf 242 BGB möglich. Da wird es jetzt aber doch etwas dünn, gebe ich zu. Es könnte aber eine Ansicht sein, dass der Verkauf einer personengebundenen Rabattkarte nicht doppelt an einen Verbraucher erfolgen kann, so wie ein Fitnessstudio auch nicht einem Verbraucher einen identischen Fitnessstudiovertrag doppelt verkaufen kann. Keine Ahnung, ob es da Referenzentscheidungen gibt.

Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird. Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.


Viel Spaß beim Rechtsstreit.

Finde ich einen ziemlich unpassenden Kommentar. Ich würde es für 70 Euro nicht machen und als dumm gelaufen abtun (zumal ich die Kulanz-Chancen für sehr hoch halte?), aber wer hier trotz einer moralischen eigenen Schuld einen Rechtsanspruch sieht, darf ihn selbstverständlich auch durchsetzen. Da der Streitwert überschaubar ist, wäre es auch das Kostenrisiko - man müsste ggf. nur einen Anwalt finden, der das Mandat annimmt, aber da gibt es einige Kanzleien, die sich auf genau solche Fälle spezialisiert haben und sehr effizient bearbeiten. Dann - warum nicht?

Ich denke aber, dass deine Chancen auf Kulanz ganz ohne juristische Bewertung recht hoch sind.


Ich sehe das anders, denn auf mein Argument aus einem vorherigen Beitrag gehst Du gar nicht ein. Er hat die zweite BC in einem Reisezentrum gekauft (in Worten: Reisezentrum) gekauft. Hätte er dort eine einzige, für mich völlig logische, Frage gestellt ('Was ist mit der anderen BC ?') wäre dieser ganze Beitragsstrang mit dem juristischen Hickhack und dem Gejaule gar nicht nötig.

Ob die Chancen auf Kulanz hoch sind oder nicht, kann man gern anders sehen, das entscheidet allein die Bahn. Kulanz bedeutet ja eben: Die Bahn hat nichts (juristisch relevantes) falsch gemacht, kommt dem Kunden aber dennoch entgegen. Das wäre hier m.E. ein absolut gutes Beispiel, wo Kulanz angemessen wäre - auch wenn man die Meinung vertritt, dass der Kunde hier dumm war und die Bahn alles richtig gemacht hat.

Man darf aber auch die Meinung vertreten, dass es die Aufgabe eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher ist, ihn auf einen bereits bestehenden Vertrag hinzuweisen.

Versuch doch mal, einen zweiten Stromvertrag für deine Wohnung abzuschließen - geht nicht. Oder sag Deinem Fitnessstudio, dass du einen zweiten SuperSportPlus-Tarif für dich selbst abschließen willst. Oder schließ einen zweiten Mobilfunkvertrag auf dieselbe Handynummer ab.

Alles wäre irgendwie eigene Dummheit des Verbrauchers, aber aus guten Gründen gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die es dem Anbieter klar vorschreiben, technische Maßnahmen zu erlassen, dass soetwas nicht möglich ist. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Auslegung bei einer identischen Bahncard nicht anders ausfällt.

Mir wird schlecht, wenn Leute glauben, unheimlich pfiffig zu sein und ein paar Euro sparen zu können und dabei die einfachsten Verhaltensweisen außer Acht lassen. Und wenn das schief geht, dann wird hier im ICE - Forum geschimpft und gejault.

Ganz schön moralisierend.

BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

Henrik, Dienstag, 20.05.2025, 20:36 (vor 211 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von Henrik, Dienstag, 20.05.2025, 20:40

Zum einen ist dies das Gesetz für faire Verbraucherverträge, nach der ein solcher Verbrauchervertrag sich nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, sondern in einen unbefristeten Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist umwandeln muss.

Wer das allerdings nicht will, muss recht­zeitig kündigen, um nicht für das nächste Jahr im Abo ohne monatliche Künd­barkeit fest­zuste­cken.

Fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

Dass sich ein Vertrag nach der Mindest­lauf­zeit auto­matisch verlängert und nicht monatlich künd­bar ist, wider­spricht in der Regel dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für die Bahncard gilt das allerdings nicht. Das liegt daran, dass eine Bahncard – im Gegen­satz zu den meisten gängigen Abo-Verträgen – lediglich Ermäßigungen bietet, keine regel­mäßigen Dienst­leistungen oder Produkte selbst. Deswegen ist es zulässig, dass sich der Vertrag bei Nicht­kündigung von selbst verlängert.

https://www.test.de/Deutsche-Bahn-Kunden-koennen-Bahncard-laenger-kuendigen-5047292-0/

Grundlage ist das Urteil des OLG Frankfurt:

Ohne Erfolg beanstande der Kläger die sechswöchige Kündigungsfrist, entschied der zuständige 6. Zivilsenat. Diese Regelung sei rechtmäßig. Es handele sich bei der BahnCard insbesondere nicht um einen Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen, bei denen gesetzlich eine vierwöchige Kündigungsfrist vorgesehen sei (§ 309 Nr. 9 c BGB). Die BahnCard stelle vielmehr lediglich einen Rahmenvertrag ohne regelmäßigen Leistungsaustausch dar. Sie vermittele den Kunden nur einen Anspruch darauf, während ihrer Laufzeit ermäßigte Preise für Dienstleistungen zahlen zu müssen.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/sechswoechige-kuendigungsfrist-der...
19.12.2024

Darüber hinaus gibt es weitere, etwas komplexere Optionen, mit denen du den neuen Vertragsabschluss anfechten kannst, denn es ist klar, dass zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen, ein Irrtum sein muss, und die Verantwortung beim Anbieter liegt, diesen Irrtum zu erkennen.

Es handelt sich nicht um einen neuen Vertragsabschluss.

Es war ja grade eben kein Irrtum, zwei gleichwertige, parallele Bahncards zu besitzen.
Er bestellte die BahnCard am 31.03.2025 zum vergünstigten Preis in Höhe von 30,99 Euro mit dem Wissen und Kalkulation, dass seine bisherige My BahnCard 25 noch bis Ende Juni 2025 laufen würde.
Er nahm also in Kauf, dass er knapp 3 Monate lang in Besitz zweier gleichwertiger, paralleler Bahncards sei.
Sein Irrtum lag daran, dass er annahm, sein bestehendes BahnCard-Abo würde mit diesem Abschluss automatisch enden.
Er verpasste es, vor Ablauf der 6-wöchigen Kündigungsfrist sein BahnCard-Abo zu kündigen.
Mit diesem Irrtum von ihm könnte er argumentieren und um Kulanz auf Stornierung bitten.

Witzig am Rande,
sollte er Erfolg haben und sein BahnCard-Abo wird auf Kulanz storniert,
dann käme ihm das zu Gute, was er stets bedauert: Das Abschaffen der Plastik-BahnCard
Er müsste dann keine BahnCard zurückschicken. Die DB würde die digitale BahnCard einfach aus seinem Konto löschen.

Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird.

62,90 Euro

Es gäbe die Möglichkeit auf einen Widerspruch mit der Argumentation bei Erwerb der BahnCard vor einem Jahr sei er nicht deutlich auf das Abo-Modell hingewiesen worden.

vgl.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/db-bahncard/

Da er in Vergangenheit in Besitz mehrerer verschiedener BahnCards war und diese jeweils fristgemäß gekündigt hat,
kann man davon ausgehen, dass das Abo-Modell der BahnCard ihm bekannt und bewusst ist,
folglich könnte er mit einem solchen Widerspruch scheitern.

Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.

Das Verfahren ist Ende letzten Jahres beendet, s.o.
OLG Frank­furt Az. 6 U 206/23
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/sechswoechige-kuendigungsfrist-der...

BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 09:12 (vor 211 Tagen) @ Henrik

Das Verfahren ist Ende letzten Jahres beendet, s.o.
OLG Frank­furt Az. 6 U 206/23
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/sechswoechige-kuendigungsfrist-der...

Danke für den Hinweis, das war mir entgangen.
Ich hätte unter teleologischer Auslegung ein anderes Urteil erwartet und bin überrascht, dass das OLG Bahncards hier ausnimmt. Aber dem muss man dann zunächst folgen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies im Gesetz zukünftig angepasst wird, indem man die Beschränkung auf Produkte und Dienstleistungen aufweicht. Das ist aber Spekulation.

Das verschlechtert die Situation aus juristischer Sicht für den TE natürlich deutlich.

BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 12:20 (vor 211 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 12:21

Das Verfahren ist Ende letzten Jahres beendet, s.o.
OLG Frank­furt Az. 6 U 206/23
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/sechswoechige-kuendigungsfrist-der...


Danke für den Hinweis, das war mir entgangen.
Ich hätte unter teleologischer Auslegung ein anderes Urteil erwartet und bin überrascht, dass das OLG Bahncards hier ausnimmt. Aber dem muss man dann zunächst folgen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies im Gesetz zukünftig angepasst wird, indem man die Beschränkung auf Produkte und Dienstleistungen aufweicht.

...zumal der EuGH bereits festgestellt hat, dass BahnCards grundsätzlich Dienstleistungen sind (C‑583/18 vom 12.03.2020) - das Gericht urteilte lediglich, dass dieser Dienstleistungsbegriff nicht mit jenem des § 309 BGB ident sei. Sehr spannend. Ungeachtet dieser zwischenzeitlichen uniosrechtlichen Klärung ließ das OLG mit Verweis auf das zehn Jahre ältere Fan-BC-Urteil (BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09) keine Revision zu.

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ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:00 (vor 211 Tagen) @ musicus
bearbeitet von zettelbox, Mittwoch, 21.05.2025, 13:01

Sehr spannend. Ungeachtet dieser zwischenzeitlichen uniosrechtlichen Klärung ließ das OLG mit Verweis auf das zehn Jahre ältere Fan-BC-Urteil (BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09) keine Revision zu.

Danke für die ergänzenden Infos. Ehrlich gesagt klingt das reichlich absurd, mir war auch das EuGH-Urteil nicht bekannt - so genau hatte ich mich mit der Thematik nicht befasst. Vielleicht gibt es da ja irgendwann eine Klärung; ich gehe weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber auch Abomodelle wie Bahncards einschlägig sehen möchte. Gerade diese "vergessenen Kündigungen" sollen ja verhindert werden. (ja ja ich weiß, sind natürlich alles dumme Verbraucher, die ihren Fehler auf andere abwälzen wollen, wenn man der Argumentation hier folgt.) Ein oder zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit und dann unbegrenzte Laufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist finde ich eine faire Lösung für diese Art von Verträgen.

Auch für die Bahn wäre das mindestens eine gleichwertig attraktive Alternative, evtl. könnte man sich die Mindestlaufzeit aussuchen (1 Monat, 1 Jahr, 2 Jahre), was natürlich bei einer höheren Mindestlaufzeit zu einem entsprechenden Einmalrabatt führt, und ab da läuft sie zur Standardkondition weiter, kann aber eben jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden. Kein wirtschaftlicher Nachteil für die Bahn und ziemlich verbraucherfreundlich. Aber was weiß ich schon.

BahnCard fällt nicht unter Verbraucher­schutz­gesetz

musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 13:49 (vor 210 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 21.05.2025, 13:54

Sehr spannend. Ungeachtet dieser zwischenzeitlichen uniosrechtlichen Klärung ließ das OLG mit Verweis auf das zehn Jahre ältere Fan-BC-Urteil (BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09) keine Revision zu.


ich gehe weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber auch Abomodelle wie Bahncards einschlägig sehen möchte.

Exakt diesen Schluss hatte das OLG im vorliegenden Fall in seiner Urteilsbegründung (PDF, 1,8 MB) aber (mit einigermaßen schlüssiger Herleitung) verneint bzw. ist dem Grundsatz 'in dubio pro reo' gefolgt.

Ein oder zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit und dann unbegrenzte Laufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist finde ich eine faire Lösung für diese Art von Verträgen.

Da schließe ich mich an. Nur das OLG (und zuvor der BGH) hatte(n) geurteilt, eine BC sei nunmal kein Vertrag, der genau diesen gesetzlichen Regelungen unterläge. Dass man vor dem Hintergrund der definitorischen Regelungslücke im BGB i.V.m. der anzutreffenden Rechtssprechung dem Verbraucher von BCs eigentlich generell abraten müsste, weil ihm (i.d.R.) nicht klar sein kann, welche Art von Vertrag er hier gerade schließt, finde ich eine Nachlässigkeit des Gesetzgebers.

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ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

Schlichtungsstelle

Rook, Mittwoch, 21.05.2025, 17:58 (vor 210 Tagen) @ zettelbox

Es liegt an dir, ob du das Kostenrisiko für 70 Euro eingehst, aber deine Chancen stehen hier nicht schlecht, auch wenn die Bahn sich juristisch mit aller Macht wehren wird. Vielleicht kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, die sich da meines Wissens bereits in einem Rechtsstreit mit der Bahn befindet.

Statt direkt Kosten zu riskieren, könnte nach der (zwischenzeitlich erfolgten) Ablehnung zunächst kostenfrei die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.

--
Viele Grüße
Rook

Grundregel bei Abo(falle): Kündige am Tag 1!

musicus, Dienstag, 20.05.2025, 11:07 (vor 212 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

--
ƪ(ړײ)‎ƪ​​ Bwmz¹¹¹⁻² ƪ(ړײ)‎ƪ​​

Antworten BC Service

611 040, Erfurt, Dienstag, 20.05.2025, 12:06 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Hi,

Nachdem ich gestern ewig warten musste kam ich heute schnell beim BC-Service durch. Dort meinten zwei verschiedene Mitarbeiter die Aktion wäre nur für Neukunden gewesen, und man könne das Abo nicht nachträglich stornieren. Als ich angab meine BC im Reisezentrum gekauft zu haben und dort keinen Hinweis auf eine Aktion nur für Neukunden erhalten zu haben meinte der Mitarbeiter ich solle mich ans Reisezentrum wenden, die müssten wenn sie mich falsch beraten haben es an den BC-Service senden, der dann die BC stornieren kann.
Dass ich kein Neukunden war war eindeutig klar, da ich sogar mit dem Mitarbeiter über den spätesten Beginn und meine alte BC geredet habe.
Im RZ Würzburg meinte die Dame der BC-Service können die Verträge stornieren, heute meinte man das geht nicht mehr.
Auf meine Frage ob und warum es keinerlei technische Möglichkeit oder Hinweis auf zwei identische BC für denselben Nutzer gibt wurde nur gemeint es sei halt so.

Traurig dass Kundenzufriedenheit so eine untergeordnete Rolle beim "Größten Dienstleister Deutschlands" spielt. Aber das passt ja leider ins Bild (siehe FGR).

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Vielleicht lesen die ja hier mit. ;-)

Stubenqualm, Dienstag, 20.05.2025, 13:30 (vor 212 Tagen) @ 611 040

- kein Text -

Antworten BC Service

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 20.05.2025, 13:33 (vor 212 Tagen) @ 611 040

Hast du den. die andere BahnCard aus dem Reiszentrum über deinen Account eingepflegt?

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Alles richtig gelaufen !

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 13:47 (vor 211 Tagen) @ 611 040

Traurig dass Kundenzufriedenheit so eine untergeordnete Rolle beim "Größten Dienstleister Deutschlands" spielt. Aber das passt ja leider ins Bild (siehe FGR).

Nur noch mal zum mitschreben. Den Fehler hast Du gemacht, nur Du. Versuch' jetzt nicht, irgendeine Schuld auf andere abzuschieben. Warum Dir keine Kulanz gewährt wurde, weiß ich nicht, aber es wird seine Gründe gehabt haben.

PS. Das Du eine Aktion für Neukunden nutzen wolltest, macht die Sache nur noch schlimmer. Ich weiß nicht, ob der Mitarbeiter im RZ Dich darauf aufmerksam gemacht hat, aber ganz sicher hast Du diese Info in der Werbung für diese Aktion erhalten. Irgendwie musst Du doch darauf aufmerksam geworden sein ! Versuch' doch bitte nicht, auch in diesem Fall schon wieder die Schuld bei anderen zu suchen. Die Sache hast Du verbockt und jetzt hast Du die Strafe dafür erhalten. Hoffentlich lernst Du daraus !

Alles richtig gelaufen !

bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 13:50 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Ich finde, es reicht jetzt mal mit Nachtreten.

Er soll aufhören !

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 14:09 (vor 211 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich finde, es reicht jetzt mal mit Nachtreten.

Ich würde die Schn... halten, wenn er nicht immer wieder davon anfängt. Ich ärgere mich maßlos darüber, das jemand einen Bock baut und dann verzweifelt versucht, die Schuld irgendwo anders zu suchen. Hätte ich diesen Fehler gemacht, hätte ich heimlich, still und leise versucht mich mit der DB zu verständigen und hätte meinen Fehler nicht auch noch laut im ICE - Forum heraus geschrien: 'Hilfe, die DB will meinen Fehler nicht ausbügeln ! Keine Kundenfreundlichkeit ! '

Stimmt!

Berliner65, Berlin, Dienstag, 20.05.2025, 15:28 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Ich würde die Schn... halten, wenn er nicht immer wieder davon anfängt.

Das ist genau der Punkt.
Deshalb bin ich bei allen Deinen Beiträgen in diesem Thread bei Dir.

Hätte ich diesen Fehler gemacht, hätte ich heimlich, still und leise versucht mich mit der DB zu verständigen und hätte meinen Fehler nicht auch noch laut im ICE-Forum heraus geschrien ...

Weltklasse.
Du hast die Gedanken verschriftlicht, die ich beim ersten Lesen des Ausgangsbeitrages hatte.

Leider treffe ich immer häufiger auch im Berufsleben auf Vertreter der Egal-was-passiert-andere-haben-schuld-Gruppe. Die sind nur ganz selten Ü50, aber sehr oft U30. Es ist anstrengend! Wenn man denen gegenüber die Wahrheit ausspricht (= "hör auf zu heulen - Du bist selbst schuld"), kommen die selbsternannten Sozialtherapeuten um die Ecke, die den Fehlermachenden in seiner Opferrolle bestärken und versuchen dem Klarsprecher ein schlechtes Gewissen einzureden.

--
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Ist eine Frage der Fehlerkultur

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 20.05.2025, 20:09 (vor 211 Tagen) @ Berliner65

Wenn ich einen besonders lustigen Fehler gemacht hätte, würde ich ihn ja sogar veröffentlichen um zu zeigen, dass irgendwer schonmal das hingekriegt hat und man vielleicht selbst darauf aufmerksam gemacht werden kann, dass solch vermeintlich undenkbare Fehler schon passieren können.

Ich fand eher zufälligerweise so ein Sprichwort „Verlieren bedeutet gewinnen.“ Und daran ist denke ich was dran. Also man muss seine Fehler nicht verschweigen, ich würde sogar einen offenen ungezwungenen Umgang damit wünschen, da das einfach dann dem anderen sagt „sehr her, ich mache Fehler und hab keine Angst davor, das zuzugeben. Also musst du dich vor deinen Fehlern nicht verstecken.“

;-)

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Alles richtig gelaufen !

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 20.05.2025, 14:56 (vor 211 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ich finde, es reicht jetzt mal mit Nachtreten.

Das des Vorredners liest sich wie bei einen schimpfenden Vater der auf ein kleines Kind sauer ist, für die ganzen Du könnte man glatt eine Strichliste führen ;)

Da kommt mir gerade noch ein Gedanke !

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 14:43 (vor 211 Tagen) @ 611 040

Der User '611 040' nutzt ein Neukunden - Angebot (um es deutlich zu machen: Neukunden - Angebot ist für neue Kunden) und beschwert sich dann darüber, das die DB seine alte BC nicht automatisch löscht ? Wie verquer ist das denn ? Jetzt verstehe ich auch, warum er deem Mitarbeiter im Reisezentrum beim Kauf der neuen BC wahrscheinlich nichts von seiner alten BC erzählt hat.

Und komm mir nicht damit, das Du nicht gewußt hast, das das Angebot nur für Neukunden war. Du bist auf diese Aktion irgendwo, irgendwie aufmerksam gemacht worden und da stand das garantiert dabei. Und Du bist schon so lange dabei, das Du sowas lesen und verstehen kannst.

Traurig dass Kundenzufriedenheit so eine untergeordnete Rolle beim "Größten Dienstleister Deutschlands" spielt. Aber das passt ja leider ins Bild (siehe FGR).

Muß ich das noch kommentieren ? Besser nicht ...

War keine Neukundenaktion

hema, Dienstag, 20.05.2025, 15:10 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Und komm mir nicht damit, das Du nicht gewußt hast, das das Angebot nur für Neukunden war. Du bist auf diese Aktion irgendwo, irgendwie aufmerksam gemacht worden und da stand das garantiert dabei. Und Du bist schon so lange dabei, das Du sowas lesen und verstehen kannst.

Nur mal zur Richtigstellung. Die Aktion mag intern als "Neukundenaktion" bezeichnet worden sein, aber sie wurde nicht als Neukundenaktion beworben (sondern als Frühlingsaktion).

Zitat von der Bahnseite:

Wer kann die BahnCard 25/50 zum Aktionspreis erwerben?

Alle Reisenden können die BahnCard 25/50 zum Aktionspreis erwerben.
Die BahnCard hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Sofern Sie sie
nicht 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform kündigen, ist die
Folgekarte eine reguläre oder ermäßigte BahnCard bzw. eine Senioren
BahnCard oder My BahnCard der 1. bzw. 2. Klasse. Anhand Ihres
Geburtsdatums wird geprüft, welche BahnCard die Folgekarte ist.

Also keine Einschränkung auf Neukunden.

Quelle: https://web.archive.org/web/20250301040725/https://www.bahn.de/angebot/bahncard/aktione...

War keine Neukundenaktion

Berliner65, Berlin, Dienstag, 20.05.2025, 15:53 (vor 211 Tagen) @ hema

Nur mal zur Richtigstellung. Die Aktion mag intern als "Neukundenaktion" bezeichnet worden sein, aber sie wurde nicht als Neukundenaktion beworben (sondern als Frühlingsaktion).

Zitat von der Bahnseite:

Ich mag es, wenn mit Fakten argumentiert wird.
Danke für das Zitat von bahn.de!

Allerdings lässt dieses Zitat den Ausgangsposter nicht wirklich gut aussehen, denn so können wir alle noch einmal nachlesen, dass diese Werbung einen deutlichen Hinweis darauf enthielt, dass man eine BC kündigen muss, wenn man keine Folgekarte wünscht. Wenn aber in jeder BC-Werbung darauf hingewiesen wird, dass man kündigen muss (= aka eigenes Tun - keine Automatik), wenn man keine Folgekarte wünscht, wie konnte dann der Ausgangsposter glauben, dass dies ausgerechnet für die erste seiner beiden BC nicht gilt?

Also keine Einschränkung auf Neukunden.

Aber ein unzweideutiger Hinweis darauf, dass man zur Vermeidung einer automatischen Verlängerung eine Kündigung vornehmen muss. Und kein Hinweis darauf, dass ggf. vorhandene ältere Karten automatisch gekündigt werden.

--
Mit Interrail unterwegs ab 03.07.!

War keine Neukundenaktion

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 16:46 (vor 211 Tagen) @ hema

Nur mal zur Richtigstellung. Die Aktion mag intern als "Neukundenaktion" bezeichnet worden sein, aber sie wurde nicht als Neukundenaktion beworben (sondern als Frühlingsaktion).

Der Hinweis, das es sich um eine Neukunden - Aktion gehandelt hat, kam von '611 040' selber nach tel. Gesprächen mit dem DB - Kundenservice.

Neukunden

War keine Neukundenaktion

zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 18:01 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 18:04

Der Hinweis, das es sich um eine Neukunden - Aktion gehandelt hat, kam von '611 040' selber nach tel. Gesprächen mit dem DB - Kundenservice.

Neukunden

Jo, aber du drehst ihm daraus einen Strick, dass der DB-Kundenservice diese Aktion nachträglich als Neukundenaktion bezeichnet. Das hätte der TE nun wirklich nicht wissen müssen, vielleicht sogar gar nicht können - und du unterstellst ihm in einem anderen Beitrag hier sogar glatt das Gegenteil ("aber ganz sicher hast Du diese Info in der Werbung für diese Aktion erhalten."). Das empfinde ich als Außenstehender auch nicht gerade als die feine Art.

Ich merke, es gibt viel Ärger über das Verhalten des TE, was vermutlich aus vorherigen Aktionen resultiert, aber ich finde, Du könntest jetzt mal einen Gang zurückschalten.

Auch Spekulationen von "sehr selten Ü50, aber sehr oft U30" sind lächerlich und entbehren jeder Grundlage.

Ich lese beim TE tatsächlich auch nicht so recht heraus, dass er der Bahn hier einen Vorwurf macht. Es als "nicht gerade kundenfreundlich" zu bezeichnen, finde ich okay - man kann doch gleichzeitig anerkennen, dass es der eigene Fehler war, was der TE nach meinem Dafürhalten gar nicht bestreitet.

War keine Neukundenaktion

Garfield_1905, Dienstag, 20.05.2025, 18:26 (vor 211 Tagen) @ zettelbox

Jo, aber du drehst ihm daraus einen Strick, dass der DB-Kundenservice diese Aktion nachträglich als Neukundenaktion bezeichnet. Das hätte der TE nun wirklich nicht wissen müssen, vielleicht sogar gar nicht können - und du unterstellst ihm in einem anderen Beitrag hier sogar glatt das Gegenteil ("aber ganz sicher hast Du diese Info in der Werbung für diese Aktion erhalten."). Das empfinde ich als Außenstehender auch nicht gerade als die feine Art.

Von irgendwoher muß er ja eine Info gehabrt, das es eine solche Aktion gibt. Und in dieser Info müssen die Voraussetzungen für die Aktion aufgeführt sein. Wenn der DB Kundenservice nach seinen Worten hier von einem Neukunden - Angebot gesprochen hat, muß ich das erstmal glauben.

Auch Spekulationen von "sehr selten Ü50, aber sehr oft U30" sind lächerlich und entbehren jeder Grundlage.

Stammt nicht von mir. Würde ich als Ü60, bald Ü70, auch nicht schreiben.

Ich lese beim TE tatsächlich auch nicht so recht heraus, dass er der Bahn hier einen Vorwurf macht. Es als "nicht gerade kundenfreundlich" zu bezeichnen, finde ich okay - man kann doch gleichzeitig anerkennen, dass es der eigene Fehler war, was der TE nach meinem Dafürhalten gar nicht bestreitet.

Fakt ist, das er einen Fehler gemacht hat und jetzt versucht, diesen Fehler auf andere abzuwälzen.

War keine Neukundenaktion

bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 18:37 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 20.05.2025, 18:38

Von irgendwoher muß er ja eine Info gehabrt, das es eine solche Aktion gibt. Und in dieser Info müssen die Voraussetzungen für die Aktion aufgeführt sein. Wenn der DB Kundenservice nach seinen Worten hier von einem Neukunden - Angebot gesprochen hat, muß ich das erstmal glauben.

Du hängst dich zu sehr an dem Wort Neukundenangebot auf. Es handelte sich schlicht und ergreifend um eine Rabattaktion für sämtliche neu abgeschlossene Abos. Neukunde muss man dafür nicht sein und das war auch nicht so kommuniziert.

Genau die gleiche Situation hätten wir beispielsweise auch, wenn vor einer Preiserhöhung eine überlappende Karte gekauft worden wäre oder vor Erreichen der Altersgrenze.

War keine Neukundenaktion

Henrik, Dienstag, 20.05.2025, 19:04 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905

Von irgendwoher muß er ja eine Info gehabt, dass es eine solche Aktion gibt. Und in dieser Info müssen die Voraussetzungen für die Aktion aufgeführt sein.

hier im Forum,
https://www.ice-treff.de/index.php?id=711337
In dem Thread hatte er auch etwas geschrieben, auch erwähnt, dass seine BahnCard im Juni abläuft.

Die dortige PM ist nach wie vor lesbar:
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Preisoffensive-...

Neukunden-Aktion ist so zu verstehen, dass diese Aktion auf neu abzuschließende BahnCards beschränkt ist und sich nicht auf bestehende BahnCard-Verträge sich bezieht.
Hintergrund der Aktion war auch, neue BahnCard-Verträge zu akquirieren - bei allen BahnCards gab es letztes Jahr einen Rückgang.

Fakt ist, dass er einen Fehler gemacht hat und jetzt versucht, diesen Fehler auf andere abzuwälzen.

Zu empfehlen wäre, dass er schnell ein demütiges Schreiben aufsetzt an den BahnCard-Service, dass er das Kündigen verpasst hätte, er nun zwei gleichartige BahnCards hätte, was an sich keinen Sinn machen würde. Er ja langjähriger treuer BahnCard-Kunde sei und bittet die BahnCard zu kündigen.

Eben!

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 20.05.2025, 21:51 (vor 211 Tagen) @ Henrik

Huhu.

Zu empfehlen wäre, dass er schnell ein demütiges Schreiben aufsetzt an den BahnCard-Service, dass er das Kündigen verpasst hätte, er nun zwei gleichartige BahnCards hätte, was an sich keinen Sinn machen würde. Er ja langjähriger treuer BahnCard-Kunde sei und bittet die BahnCard zu kündigen.

Exakt so isses. Dazu braucht man aber kein Forum. Das macht man einfach. Fertig.

Am Wochenende wurde ein abendlicher NV-Zug recht kurzfristig teilweise durch SEV mit sehr verlängerter Fahrzeit ersetzt. Hatte ich vorher nicht mehr gegengecheckt; mein Fehler. Mein Anschluß an den letzten Heimatzug kann nicht mehr erreicht werden. Ich müßte auf den Nachtbus warten und wäre fast 2 Std später daheim. Muss ich jetzt hier im Forum fragen, ob ich wohl den ICE-Zugchef fragen darf, ob der mich Freundlicherweise die eine Station mitnimmt, womit mein Zeitplan wieder paßt? Nein, muss ich nicht. Was soll das auch bringen? Ich frage vor Ort den Zugchef und da bekomme ich eine Antwort. Punkt. Und wenn ich mich das nicht traue, warum auch immer, habe ich eben Pech. Oder soll ich jetzt zu dem hingehen: "Die im Forum haben gesagt, ich darf Sie fragen!"?


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Eben!

Stubenqualm, Dienstag, 20.05.2025, 22:19 (vor 211 Tagen) @ Der Blaschke

Nö, ich hätte gesagt: ich bin der Blaschke und wenn du mich nicht mitnimmst, mache ich dich im Forum fettich. ;-)

Hey, Kater, komm, ich schreib mal was tröstliches, total OT

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Dienstag, 20.05.2025, 22:06 (vor 211 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Der Blaschke, Dienstag, 20.05.2025, 22:06

Hey lieber Kater.

So wärst stolz auf mich, wärst du nicht schon in der verdienten Rente: soviel Metronom wie an den vergangenen Wochenenden bin ich in meinem ganzen Leben noch nicht gefahren.

Und hab mich jetzt erstmal intensivst mit den ganzen Kurzwenden in Hamburg Hbf beschäftigt. Das irreste sind ja die 7 oder 8 Minuten von RB 41 aus Bremen auf RB 31 nach Lüneburg. Aber Kurzwende klappt da echt supi. Da turnen hunderttausende auf dem Bahnsteig rum, rein, raus, raus, rein und du denkst: wann wollen wir denn hier mal rausfahren? Aber zack, schon sind wir weg. Das hat schon was. Dieses Wochenende und ich glaube auch nächsten Samstag bin ich nochmal da; dann ist erst wieder Pause. Und das grandiose: da ist immer was los. Action pur. Da macht das Zugbegleiter sicher voll Fez. Aber der Laden rennt ja an seinem Glück auch vorbei. ;-)

Na ja, ist ja alles auch völlig egal und gehört hier auch thematisch gar nicht hin. Und sich aufregen dürfen, ist ein Menschenrecht, aber ich will deinen Blutdruck mal etwas runterschrauben bzw es versuchen.

Und wo außer im Vorzeige-Metronom gibt es eine Durchsage "zur aktuelle Lage bei der Toilettensituation"?! Funktionierende gab es in Wagen 1, 2 und 7. Wagen 3 war allerdings verschlossen und nicht durchquerbar. Also hatten Wagen 1 und 2 jeweils ihre eigene, Wagen 4, 5, 6 und 7 mußten sich die in Wagen 7 teilen. Und das wurde auch genau so erklärt.

Und gut, dass es da noch Dosto gibt mit diesen mittelalterlichen Übergangsblechen an den Wagenenden. Da entsteht hier und da mal ein kleiner Spalt - und da läßt sich wunderbar der Alkohol entsorgen als Alternative zum Rauswurf bzw zum Aufschreiben.


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Is' doch schön ..

Garfield_1905, Mittwoch, 21.05.2025, 07:28 (vor 211 Tagen) @ Der Blaschke

... wenn 'mein' METRONOM 'n bißchen Leben in Dein sonst tristes Einerlei bringt. Versuch' es zu geniessen ! Dabei wünsche ich Dir viel Spaß ! Leider kann ich es nicht mehr beeinflussen.:-)

wurde durch BC-Service storniert

611 040, Erfurt, Freitag, 23.05.2025, 18:45 (vor 208 Tagen) @ 611 040

Hi,

An alle noch der Ausgang dieses Problems: Habe die besagte Mail an den BC-Service geschrieben und im Anhang die "Gesprächsnotiz zu besonderem Kundenanliegen" des RZ angehängt.
Nach 2 Tagen kam die Antwort vom BC-Service, dass das Abo gekündigt und die neue BC storniert wurde.
Also alles gut.

Grüße
611 040

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Hättest Du Dich gleich an die DB gewandt ..

Garfield_1905, Freitag, 23.05.2025, 19:27 (vor 208 Tagen) @ 611 040

... wäre dieser ellenlange Beitragsthred unnötig gewesen. Sooo schlimm sind die gar nicht.

Trotzdem herzlichen Glückwunsch zu dem glücklichen Ausgang der Angelegenheit. Ich hoffe, das Du daraus gelernt hast.

Hättest Du Dich gleich an die DB gewandt ..

611 040, Erfurt, Freitag, 23.05.2025, 20:11 (vor 208 Tagen) @ Garfield_1905

... wäre dieser ellenlange Beitragsthred unnötig gewesen. Sooo schlimm sind die gar nicht.

Das habe ich doch wie bereits erwähnt mehrfach getan. Noch vor Eröffnung dieses Threads habe ich im Reisezentrum Würzburg nachgefragt und mein Anliegen auf dessen Anraten telefonisch beim BC-Service vorgetragen, woraufhin ich an das RZ Erfurt verwiesen wurde wo ich die BCs gekauft habe. Auf deren Anraten hab ich mich dann erneut (nun schriftlich) an den BC-Service gewandt, wo es dann plötzlich klappte.

Leider wird man auch bei der DB, wie heutzutage leider sehr häufig bei Problemen immer von einem zum anderen verwiesen bis man endlich das Anliegen lösen kann.

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Ein dickes Lob an die DB! :)

Tobs, Region Köln/Bonn, Freitag, 23.05.2025, 20:22 (vor 208 Tagen) @ 611 040

Soviel vorab: Ich muss die DB zunehmend loben: Es scheint, als verstehe man sich zunehmend als Dienstleister. Weiter so, DB! :)

Ich hoffe, das Du daraus gelernt hast.

Ist inhaltlich ja durchaus richtig, aber auch hier könnte der Ton ein anderer sein. Ist doch völlig egal, wer schuld ist. Viel wichtiger, dass das Problem gelöst ist.

Ich würde mir wünschen, dass die Themen hier allgemein noch ergebnisoffener diskutiert werden könnten. Kritik ist ja durchaus in Ordnung, jede*r hat das Recht auf die eigene Meinung, die es auch zu akzeptieren gilt. Aber diese Schulddiskussion "zerstört", wie ich persönlich finde, viele qualitativ eigentlich hochwertige Inhalte - auch wenn mir dieser Kommentar wahrscheinlich selbst einen Shitstorm beschert, sei es dennoch erwähnt.

Schön dass es geklappt hat.

Absolut.

Magst du uns noch verraten was es mit dieser Notiz auf sich hat?

Das würde mich auch interessieren. -;)

Leider wird man auch bei der DB, wie heutzutage leider sehr häufig bei Problemen immer von einem zum anderen verwiesen bis man endlich das Anliegen lösen kann.

Das muss ich (bislang!) leider bestätigen ...

Dessen ungeachtet, allseits einen (sehr) guten Start ins Wochenende ... :)

Hättest Du Dich gleich an die DB gewandt ..

Barzahlung, Sonntag, 25.05.2025, 12:14 (vor 207 Tagen) @ Garfield_1905

... wäre dieser ellenlange Beitragsthred unnötig gewesen. Sooo schlimm sind die gar nicht.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht, sich vor konkreten Handlungen einen Rat im Forum einzuholen.

wurde durch BC-Service storniert

bahnfahrerofr., Freitag, 23.05.2025, 19:58 (vor 208 Tagen) @ 611 040

Schön dass es geklappt hat.

Magst du uns noch verraten was es mit dieser Notiz auf sich hat?

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